Ebay/Käufer zahlt nicht/Artikel 3557218917

16. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Henning67
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay/Käufer zahlt nicht/Artikel 3557218917

Hi bin neu hier, und hoffe ein paar Tipps zu bekommen......
Hierum geht es: Artikelnummer: 3557218917
Habe also meine Daten an Käufer übermittelt (Sie wollte sofort überweisen)-nichts passiert .....
Nach meiner Nachfrage antwortete dann der Freund der Käuferin,Sie würde im Krankenhaus liegen und erst in 4 Wochen wieder rauskommen,ich könnte so lange warten oder den Artikel neu einstellen.
Ich zeig Euch mal die Mailwechsel:

Der Kaeufer hat die Kaufabwicklung abgeschlossen und wird die Zahlung in Kuerze vornehmen.


Der Kaeufer hat folgende Mitteilung hinzugefuegt:
Hallo,

ich bitte mir die Zahlungsbedingungen nebst Kontoverbindung zuzusenden an die emailadresse dr@xxx.de dann werde ich noch heute das Geld losschicken oder spaetestens morgen.

MfG
Nicole

da war für mich noch alles klar,dann:

Hallo Henning,

hier ist der Freund von Nicole.
Ich muss Dir leider sagen das Nicole im Krankenhaus ist.
Ich weiss ja nicht was fuer Daten, aber ich werde wenn ich das
naechste mal zu ihr Fahre mit Ihr reden.

Gruss


erste Zweifel........

Dann:

Also sie wird wohl noch 4 wochen im KH verweilen.
Erst dann wird sie sich wieder um die ihre sachen kuemmern.
ich weiss nun nich was du machen sollst vielleicht nochmals
versteigern oder warten bis sie wieder up ist, bloed gelaufen aber
das konnte keiner ahnen :( ....

Zweifel wurden größer.....

meine Mail Antwort:

Also da klingt für mich ziemlich nach Betrug.
Es kann ja nicht sein das irgendjemand seine Rechnungen 4Wochen nicht bezahlt!
Warum kümmern Sie sich als Lebensgefährte bzw. Freund nicht darum?

Rechtlich gesehen ist hier ein Vertrag zustande gekommen, der von Ihrer Seite aus zu erfüllen ist.
Ich werde als nächsten Schritt ebay-Deutschland informieren,sollten Sie darauf auch nicht mit einer Zahlung reagieren,werde ich Unverzüglich einen Rechtsanwalt einschalten,was bei der derzeitigen Rechtslage,mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist!

Zurück kam diese Mail:

Sehr geehrter Herr xxxt,

so nun werden wir das offiziell machen und ich werde meinen Beruf auf das Trapez
bringen. Ich bin selber Rechtsanwalt von Beruf, von daher ist mir die Rechtslage bekannt.
Man hat bei jeglicher Art von Kaufvertrag ein Rueckgabe bzw. Ruecktrittsrecht.

Das werde ich nun im Namen meines Mandanten Frau N. xxx Anspruch nehmen.

Sie hatten die Moeglichkeit die Sache Ruhen zu lassen bis Frau xxx aus dem Krankenhaus
kommt und dann Ihre Angelegnheiten selbst in die Hand nehmen kann, das ist dieser jedoch
aufgrund der Krankheit momentan nicht moeglich, traurig nur das einige Leute nur an sich denken
koennen und noch nicht einmal eine Frage kommt was denn nun los ist.


MfG
xxx

Meine Antwort darauf:


Sehr geehrter Hr.xxx

Noch soviel,( jetzt ist es ja raus),es war seltsamerweise nie die Rede von Rücktritt bzw. Rückgabe(bei Rückgabe müßte außerdem ein Mangel vorliegen,was Sie als Rechtsanwalt ja wissen sollten..........)
Desweiteren handelt es sich hier um einen Privatverkauf.....
Auch keimt in mir die Vermutung auf das Sie kein RA sind, ich bitte sie daher höflichst um den Namen Ihre Kanzlei.(seltsamerweise finde ich weder einen xxx,noch einen xxx in Hamburg der RA ist.......deshalb mein wohl angebrachter Zweifel)
m.f.G
H.xxx

Dann diese der Gegenseite:

Sehr geehrter Herr xxx,

Privatverkaeufe unterliegen keinen anderen Gesetzten als andere Verkaeufe, Sie hatten die Moeglichkeit
sich auf eine Verzoergung einzulassen, da Sie das nicht aktzeptieren wollten wird vom Kaufvertrag rechtgueltig
zurueckgetreten.
Weiterhin muss kein Mangel vorliegen um von einem Kaufvertrag zuruecktreten zu koennen, vielleicht sollten Sie hierzu
nochmals das BGB zur Hand nehmen und darin nachschlagen.
Dann denke ich nicht das ich Ihnen weiterhin rechenschaft ablegen muss.
Sie koennen gerne eine Klage anstreben, diese wuerde nur mein Honorar aufbessern und vor Gericht koennen Sie sich
dann gerne von meinem Beruf ueberzeugen lassen.

MfG
M. xxx

Meine Antwort:

Sehr geehrter Hr. xxx
Ich werde mich bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg informieren.

Danke

m.f.G
H. xxx

P.S. Ihre Rechtschreibung ist wirklich nicht die Beste


Was kann ich eigentlich jetzt tun? Sollte ich wirklich wegen den "paar " Euro einen RA einschalten?
Kann man sich bei einer Ersteigerung auf ein Vertragsrücktritt berufen??
Fragen über Fragen.....
HILFE

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Braun :-)
Das ist doch Mißbrauch eines eh´ schon vielgescholtenen Titels, oder nicht ?
Bin mal gespannt...
MfG,
Andreas

-----------------
"Ich suche den Weg, der allen Beteiligten entgegenkommt und so wenig Schaden wie möglich anrichtet. "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Henning67
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andreas,
Du findest also die Mutation von "Freund-zu-Rechtsanwalt" auch merkwürdig...
Ist es denn Titel- Missbrauch wenn sich einer als RA ausgibt??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Henning,
ein klares Ja. Ich denke, es ist ein Titelmißbrauch. Meines Wissens ist lediglich der Titel Ing. ohne Zusatz ungeschützt, aber selbst da bin ich mir nicht sicher.
Wäre der angebliche Freund RA, so sollte er wissen, daß er zur angeblichen Interessenvertretung eines Mandats seitens des Kienten bedarf und diese Legitimation auf Nachfrage Deinerseits zu beweisen hat.
Sollte er/sie öfter als nur einmal in dieser Weise vorgehen...
Nun, eventuell mag ja eine(r) der mitlesenden und -schreibenden RA(innen) mal den Pseudokollegen rein spaßeshalber anschreiben :-)

MfG,
Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Kinderkram!
Lass doch bitte den armen Kerl in Ruhe. Er ist wahrscheinlich Jura-Student und wollte auch mal die dicken Geschütze auffahren. Zudem darf er wohl auch seine Freundin rechtlich beraten, auch wenn er kein zugelassener RA ist. Es geschieht wahrscheinlich unentgeltlich, also spricht auch das Rechtsberatungsgesetz nicht dagegen. Dass er nach außen so auftritt ist sicher eine andere Frage. Aber: "So what?". Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich hier auch einige als RAe ausgeben und keine sind.;-) Na und? Interessiert mich nicht, solange man vernünftig diskutieren kann.;-)
Ich halte es jedenfalls für Zeitverschwendung mich auf diesen Kerl einzuschießen. Vertragspartnerin ist immer noch die Frau. Kümmere Dich darum, dass der Vertrag erfüllt wird und vergeude Deine Kraft nicht mit solchen Vögeln.
Jenni
P.S.: Zur Sache: Ich halte die ganze Geschichte auch nur für eine dumme Ausrede des Käufers. War der Artikel denn so überteuert, dass man sich eine solche Aktion ausdenken muss, um da wieder raus zu kommen. Jedenfalls würde ich weiter -zumindest an der Kaufsache- dranbleiben und auf Erfüllung bestehen. Halte uns mal auf dem Laufenden. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Ebay-girl...
Im Grunde hast Du ja Recht,
aber ich denke, daß auch innerhalb dieses Forums Scheinrechtsanwälte verfolgt werden.
Wer eine Zulassung zur Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt hat darf schließlich auch nicht ein Kraftfahrzeug ohne erteilte Fahrerlaubnis aus nicht extra ausgewiesenen öffentlichen Verkehrswegen benutzen.
Eigentlich zeigt derjenige sogar seine mangelhafte Verantwortlichkeit und kann von der erteilung zurückgestellt oder ausgeschlossen werden.
Wie ist es denn mit Jura-Studenten mit Fernziel Advokat und deren rechtlichem Gebaren ?
Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

m. E. wurde hier von beiden Seiten zu hart und dick aufgetragen. ;)

Sowohl der TE noch der "Advokat" zeigen hier eindeutig, wie es nicht laufen sollte.

1., Ist der Kaufvertrag zwischen dem TE und besagter "Nicole" zustande gekommen. Ein Lebensgefährte muss keinen Abschluss des Kaufvertrages erwirken. -> daher begann die Eskalation von Seiten des Herrn TE aus:

Zitat:
Also da klingt für mich ziemlich nach Betrug.
Es kann ja nicht sein das irgendjemand seine Rechnungen 4Wochen nicht bezahlt!
Warum kümmern Sie sich als Lebensgefährte bzw. Freund nicht darum?


Das Wort "Betrug" wurde hier erwähnt und sie haben keinerlei Beweise hierfür. [Konsequenzen möchte ich hier keine nennen]

Zitat 2:
Rechtlich gesehen ist hier ein Vertrag zustande gekommen, der von Ihrer Seite aus zu erfüllen ist.
FALSCH! Nicht von dem Advokaten ist dieser Vertragsschluss zu erfüllen, sondern von besagter Nicole.

2., Monsieur Advokat rutscht ab - Das Wort MANDANT:
Das werde ich nun im Namen meines Mandanten Frau N. xxx Anspruch nehmen.
- VOLLMACHT ERTEILT? -

3., Der angebliche Rechtsanwalt sollte sich mit der neuen Gesetzeslage, vor allem mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 11.10.2001 auseinander setzen:

Zitat:
Man hat bei jeglicher Art von Kaufvertrag ein Rueckgabe bzw. Ruecktrittsrecht.
- KEIN KOMMENTAR -

Privatverkaeufe unterliegen keinen anderen Gesetzten als andere Verkaeufe
- KEIN KOMMENTAR -

Weiterhin muss kein Mangel vorliegen um von einem Kaufvertrag zuruecktreten zu koennen
- KEIN KOMMENTAR -

Mein Tip:
Ruhen lassen - dem Vertragsrücktritt zustimmen (bezeihungsweise erneut aussprechen) und ganz cool und gelassen einem neuen Kaufvertrag entgegensehen.

@ebay-girl:
Zudem darf er wohl auch seine Freundin rechtlich beraten, auch wenn er kein zugelassener RA ist.

ABER NICHT: unter dem Deckmantel einer Mandantschaft, nebst Vertretungs- und Prozessvollmacht. vgl. hierzu: § 8 Abs. 1 Nr. 3 RBerG

Es geschieht wahrscheinlich unentgeltlich, also spricht auch das Rechtsberatungsgesetz nicht dagegen
- KEIN KOMMENTAR -

vgl hierzu: §§ 1 Abs. 1, 8 Abs. 1 Nr. 1 RBerG

-----------------
"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Henning67
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ,vieleicht habe ich auch ein bisschen zu hart reagiert , aber ich habe nur einen Betrug vermutet,oder unterstelle ich mit diesem Satz schon einen Betrug?
Die Mail Adresse des angeblichen RA und der Käuferin sind identisch (Rechtlich gesehen ist hier ein Vertrag zustande gekommen, der von Ihrer Seite aus zu erfüllen ist.) ist dieser Satz dann nicht korrekt?
Nun ja , ich bin ein recht "aufbrausender" Mensch wenn ich mich ungerecht behandelt fühle.
Ich habe die Rechtsanwaltskammer wirklich kontaktet und den Fall geschildert:
Es handelt sich wohl um unrechtmäßige Titelführung,welches Sie noch überprüfen wollen.
Mal ehrlich gesagt finde ich mein Vorgehen wirklich in Ordnung,es kann doch nicht sein das "Hinz und Kunz" rummrennen und sich als RA ausgeben um andere Menschen eizuschüchtern, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

"Hinz und Kunz" rummrennen und sich als RA ausgeben um andere Menschen eizuschüchtern, oder?

Darum wird sich ja jetzt die Kammer kümmern.

oder unterstelle ich mit diesem Satz schon einen Betrug?

Aufgrund der Tatsache, dass ihnen der Lebensgefährte mitteilt, dass sich Nicole im KH befindet und sich erst nach Genesung wieder um ihre Geschäfte kümmern kann, auf einen Betrug zu schließen, finde ich sehr überzogen - und m. E. unterstellen Sie diesen auch mit den weiteren Ausführungen in dieser eMail.

Die Mail Adresse des angeblichen RA und der Käuferin sind identisch (Rechtlich gesehen ist hier ein Vertrag zustande gekommen, der von Ihrer Seite aus zu erfüllen ist.) ist dieser Satz dann nicht korrekt?

Der Lebensgefährte hat sich als solches indentifiziert, somit ist dieser Satz nicht korrekt. Sie haben keinen KV mit einer eMail-Adresse geschlossen, sondern mit einer natürlichen, bzw. juristischen Person.

-----------------
"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Henning67
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ,vieleicht habe ich auch ein bisschen zu hart reagiert , aber ich habe nur einen Betrug vermutet,oder unterstelle ich mit diesem Satz schon einen Betrug?
Die Mail Adresse des angeblichen RA und der Käuferin sind identisch (Rechtlich gesehen ist hier ein Vertrag zustande gekommen, der von Ihrer Seite aus zu erfüllen ist.) ist dieser Satz dann nicht korrekt?
Nun ja , ich bin ein recht "aufbrausender" Mensch wenn ich mich ungerecht behandelt fühle.
Ich habe die Rechtsanwaltskammer wirklich kontaktet und den Fall geschildert:
Es handelt sich wohl um unrechtmäßige Titelführung,welches Sie noch überprüfen wollen.
Mal ehrlich gesagt finde ich mein Vorgehen wirklich in Ordnung,es kann doch nicht sein das "Hinz und Kunz" rummrennen und sich als RA ausgeben um andere Menschen eizuschüchtern, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

P.S. Ihre Rechtschreibung ist wirklich nicht die Beste

Auch dieser Satz ist nicht gerade von Erfolg gekrönt ... er hat nichts mit dem Sachverhalt zu tun und driftet in den Unsachlichkeit und ins Persönliche ab.

- weitere Kommentare zu diesem Ausflug in die Orthographie erspar' ich mir - ;)

-----------------
"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Henning67
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedaure echt das ich Euch hier nicht früher gefunden habe.......
Ich hätte ganz anders reagiert naja , jetzt ist "es halt passiert"..
die wirklich offene Kritik finde ich auch sehr gut,vor allem das man hier nicht als Depp hingestellt wird!
Mal ein Dickes DANKE an alle!!!!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gina78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
leite bei ebay die rückforderung und abmahnung ein. dann bekommt diese ne abmahnung und du deine ebaygebühren wieder. das geht bei mir ganz schnell. innerhalb drei tage melden und dann überweisen. wenn dies nicht passiert, dann bekommt dieser ne nachricht und wenn dieser meint sich nicht melden zu müssen, geht das mit der rückforderung sehr schnell. verar*** lass ich mich nimmer. es sind bestimmt auch ein paar echte dabei, doch das tut mir leid, und nicht zu ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

@gina78:

Gemeldet hat sich der Käufer:

1., um die Zahlungsbereitschaft zu signalisieren und

2., zweitens die Person, die sich "Lebensgefährte", "Advokat" usw. nennt, um den Krankenhausaufenthalt bekannt zu geben.

Man sollte nicht vergessen, dass eBay kein Spielplatz ist, sondern rechtskräftig geschlossene KV entstehen. - Sollten Sie also bei mir auf einen "Echten" stoßen, der aus dringendem Grund (z.B. wie der oben geschilderte Krankenhausaufenthalt) zur Zahlung verhindert ist, werden Sie bei mir auch nach Wiederaufnahme meiner Geschäftsfähigkeit LIEFERN MÜSSEN!

-----------------
"Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. (Nicola Machiavelli)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen