Ebayauktion- Artikelbeschreibung stimmt nicht

23. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
december66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebayauktion- Artikelbeschreibung stimmt nicht

Hallo!!!
Ich brauche Hilfe - habe mich heute schon stundenlang durch diverse Foren hier bei 123recht gelesen, aber eine eindeutige Antwort habe ich bislang nicht gefunden. Vielleicht weiß ja einer von denen, die hier so tolle Beiträge schreiben, einen Rat!
Hier der Fall:
Zum ersten mal in jahren des Ebay Kaufens und Verkaufens bin ich voll auf die Nase gefallen - und das bei einem Artikel im Wert von 260.- Euro.
ich habe im Septmeber eine Querflöte für 260.- Euro bei Ebay ersteigert,
lt. Artikelbeschreibung gebraucht, aber in 1a Zustand, spielbar und
alles tiptop...habe mehrfach mit dem verkäufer gemailt und telefoniert,
alles sehr nett und seriös, dann kam die Flöte, äußerlich wunderschön,
mehr kann ich als Nicht-Querflötenspieler nicht beurteilen, Das Teil
habe ich dann im Schrank versteckt bis zum 6.11., dem Geburtstag unserer Tochter.......Alle habe sich beteiligt, Omas und Opas, wir, ne
Tante....und dann die Enttäuschung: Sie baut voller Stolz "ihre" Querflöte b zusammen und es
kommen nur schräge Töne raus!
Und das nicht mal bei allen Klappen....
Beim nächsten Querflötenunterricht sagte die Lehrerin, dass mindestens
drei Klappen nicht schließen. Also sind wir zum
Blechblasinstrumentenfachmann, der sagte nur " Finger weg, das Teil ist
schrott, die Reparatur kostet mindesten 350.- Euro, und ob sich das
lohnen würde, wußte er nicht. Der Verkäufer weigert sich strikt, das teil zurückzunehmen oder uns
sonst wie entgegenzukommen, er meint, die Flöte wäre in Ordnung gewesen,
als er sie verschickt hat, obwohl der Fachhändler defintiv bestätigt
hat, dass es sich um alte Schäden handelt. Ebaykäuferschutz kommt aufgrund Überschreitung der Frist von 60 Tagen
nicht mehr in Frage.... Haben wir irgendeine andere Möglichkeit?????? Wir haben das Geld wirklich nicht so dicke, die Flöte war ansich schon
vieeeel zu teuer für unsere Verhältnisse, also eine Reparatur in dem
Rahmen ist für uns nicht drin.... Wenn uns irgendwer weiterhelfen kann, wäre ich suuuuuper dankbar!!!!!!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Hat der Käufer nachweislich zugesichert, daß der Flöte i.O. ist? Wenn ja dann handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft die erfüllt werden muß. Daß du nicht direkt nach dem Kauf jemanden der sich auskennt mal gefragt hast ob das Teil o.k. ist ist natürlich dumm. Du bist nun in der Beweispflicht darzulegen, daß die Flöte schon beim Kauf defekt war. Wenn du das kannst, dann muß der VK für die Kosten aufkommen.
Weiterhelfen kann dir ein Anwalt.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
december66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lt Ebayartikelbeschreibung des VK ist/war die Querflöte gepflegt, spielbar .."ohne Tastendefekte oder so..." Habe sogar mehrfach mit dem VK telefoniert und der hat immer wieder zugesichert, dass das teil i.O. ist.....sah beim Auspacken wirklich gut aus - aber "der schein trügt". Klar wars super dumm von, weiß ich auch, aber ich glau halt immer noch an das gute ím Menschen.
Im Nachhinein fällt mir zu der Geschichte auch noch ein, dass der VK die gleiche Flöte schon mal bei Ebay eingestellt hatte, hatte sich allerdings bei der Bezeichung vertan. Die Flöte ist eine Yamaha 211S, er hatte sie als 2119 deklariert, auf meine damalige Anfrage vor Gebotsende , ob es denn nicht doch eine 211S sei, (denn die 2119 gibt es gar nicht), mußte er sich selbst erst mal informieren....ich nehme mittlerweile fast an, dass der Typ selbst sich nicht doll mit Querflöten auskennt.....
Was soll ich denn jetzt tun? Habe versucht, im Gute mit dem Menschen zu kommunizieren, aber er meldet sich nicht mehr bei mir. Anrufen? Was soll ich sagen? Direkt mit Anwalt drohen?
Andere Frage: Wären Anwaltskosten unsererseits über unsere Rechtsschutzversicherung abgedeckt?


0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
december66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier die originale Artikelbeschreibung von Ebay
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Es handelt sich um eine gebrauchte Querflöte + Tasche + Putzstab + Anleitung.

Modell Yamaha 211 S versilbert. Sie ist einwandfrei funktionsfähig. Keine Tastendefekte
oder so etwas !!! Da ich ein ehrlicher Ebayler bin erwähne ich dass die Flöte einen kleinen
Kratzer an der Unterseite besitzt - hat aber keine Auswirkungen da er nicht in die Tiefe geht.
Schicke gerne ein Foto auf Anfrage (bitte Angabe der e-mail Adresse nicht vergessen sonst
kann ich das Foto nicht schicken). Querflöte kommt incl. Querflötentasche, Putzstab und

Anleitung. Verpackung und Versand für diesen Artikel beträgt 6,90 Euro. Bezahlung muss

innerhalb einer Woche erfolgt sein !!!

--------------------------------------------------------------------------

DAS ÜBLICHE:

Es handelt sich bei dieser Auktion um einen Kauf "Privat zu Privat".

Umtausch, Rücksendung, Garantie und/oder Gewährleistung nach EU-Recht
wird ausdrücklich ausgeschlossen! Ich hafte nicht für verlorene oder
beschädigte Ware. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe eines Gebotes damit
einverstanden. Wer das nicht versteht oder damit nicht einverstanden ist -
nicht mitbieten !!!

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So hat der VK die Flöte beschrieben - ich lese nichts davon , dass alle Polster verfärbt und spröde sind (typische Alterserscheinung bei Querflöten), alle ausgetauscht werden müssen, oder dass drei Klappen nicht schließen , was heißt dass alle Klappen komplett justiert werden müssen -
hab ich alles gelernt in den letzten Wochen.

Kann man anhand der o.g. Ebay-Artikelbeschreibung irgendwas unternehmen??

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Diese Geschichte unter 'Das Übliche' betrifft den Fall nicht, denn der Mangel wurde verschwiegen, falls er schon vor Versand vorlag (was von Dir zu beweisen ist). Was Du tun kannst, hat micbu oben schon beschrieben.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
december66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal danke Euch allen für Eure Tipps und Hilfe.
Abschließend bitte noch mal ganz klar und eindeutig: Welche Schritte sollen wir jetzt ergreifen???
Den VK nochmal kontaktieren (email oder Telefon?) und ihm mitteilen, dass wir bei
keiner einverständlichen Klärung des Falles zum rechtsanwalt gehen?
Sagt uns bitte nochmal Bescheid, damit wir da keine Fehler machen.
Ich danke Euch!!!

0x Hilfreiche Antwort

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