Ebaybeschreibung versuchter Betrug?

8. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
alextreme18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebaybeschreibung versuchter Betrug?

Hallo,

ich habe vor kurzem einen Artikel verkauft. Hier der Link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MESSOX:IT&item=160224446808&_trksid=p3984.cTODAY.m239.lVI

Dieser wurde gekauft, doch dann bekomm ich vom Käufer die Drohung, dass ich eine Strafanzeige wegen versuchtem Betrug bekommen würde, weil wenn man meine Beschreibung liest man denkt, dass es sich um einen Offiziellen Account handeln würde. Und ers wäre Illegal, es da ganz unten in klein hinzuschreiben. Er meint er hätte schon nen Anwalt eingeschaltet und dieser würde ihm zustimmen. Aber warum? Ich habe am Anfang gesagt, dass es sich um einen PvP Server handelt. Dann habe ich alles über die Charaktere gesagt. Und ja in ganz klein unten das sich alle Charaktere auf einem Privatserver befinden. Aber ich hab es doch gennant. Deswegen üsste ich mich doch eiegtnlich nicht strafbar gemacht haben oder?

Zum Beispiel ein blödes beispiel ^^. Jamba: Dieses Programm PartnerTracker oder so, womit man Leute aufspüren kann. Ganz unten in klein steht ja auch das es eine Spaßapllikation ist. Und die amchen sich doch auch nicht strafbar. Bitte helft mir.




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14962 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo alextreme18,

bei der Aufmachung könnte ich mir schon vorstellen, dass eine arglistige Täuschung vorliegt:

- eine wichtige Information steht nicht im Beschreibungstext

- die entsprechende Zeile steht (absichtlich) sehr! weit unten und ist nur mit scrollen zu sehen

- die Textfarbe ist (absichtlich) schlecht erkennbar gestaltet

Nur meine Meinung.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Ich zock zwar nicht WoW aber so wie das füer mich aussieht eindeutig Betrug.

Zumal Du das "Kleingedruckte":

1. Hellgrau auf weissem Grund hinterlegt hast (Kaum zu sehen).

2. Man erst sehr weit runterscrollen muss um dieses "kleingedruckte" lesen zu können.

Und ja, von der Überschrift aus MUSS man davon ausgehen das es sich um einen Offiziellen Account handelt.

Wenn Du nicht in Betrügerischer Absicht handeln würdest, hättest Du das eindeutig auch schon in der Überschrift als PvP Account darstellen müssen.

Ich hoffe nur die kriegen Dich so richtig schön am A***h.

Aber da werden Dir sicher andere noch etwas dazu sagen können.

Abdul

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Ganz klarer Fall von arglistiger Täuschung bzw. Betrug. Die Masche hast du auch schon mehrfach durchgezogen.

Als Käufer würde ich folgendes machen:

1. Strafanzeige bei der Polizei
2. Mich mit anderen Käufern in Verbindung setzen und diese ebenfalls zur Anzeige ermutigen
3. Geld mit kurzer Frist zurückfordern
4. Nach verstreichen der Frist ab zum Anwalt damit

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 305x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
scharfmacher
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 7x hilfreich)

ja logisch ist das arglistige Täuschung, was denn sonst? und erzähl bloß keinem du hättest nicht genau gewusst was du da getrieben hast!

wenn ich deine anderen verlogenen Angebote ansehe hoffe ich auf ein knalliges Strafverfahren

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&sort=3&page=1&rows=200&since=31&rdir=0&userid=alextreme18

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Wenn du auch noch den Privaten Server betreibst, dann freu dich mal auf die Rechtsabteilung vom Unwetter.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alextreme18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die vielen antworten. aber was ihr mit euren anzeigen habt oO. diese masche wie ihr es nennt hab ich schon öfters gemacht aber nie beschwerden bekommen, habe aber mit dem käufer ein kompromiss gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'diese masche wie ihr es nennt hab ich schon öfters gemacht aber nie beschwerden bekommen'

Dann wird es aber allerhöchste Eisenbahn :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 253x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
alextreme18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hm ich meine keine beschwerden, dass sie dachten es wäre ein account vom offiziellen server. man muss nur dazu die bewertungen lesen -.-. ich werde es ab jetzt auch ausdrücklich erwähnen aber danke für eure hilfe. und nein ich betreibe keinen privatserver.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alextreme18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

kann das thema bitte nun geschlossen werden danke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14962 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

quote:
hm ich meine keine beschwerden, dass sie dachten es wäre ein account vom offiziellen server.


Und was ist damit:
<a href=http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160214450560>http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160214450560</a>

PS: Der K hat jetzt eine tolle Bewertung, -1, hab ich noch nie gesehen :wipp: .

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
alextreme18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da handelte es sich darum, dass auf deisem server das Tier 6 nicht wie Tier 6 aussah sondern wie Tier 3 XD mehr gibt es dazu nicht zu sagen (die rüstungen hatten aber die werte von Tier 6)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14962 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo alextreme18,

OK, hatte ich was falsches vermutet :neck: .

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Freu dich schonmal auf das Unwetter. Du hast deren Software benutzt dich zu bereichern.

Fang schonmal das sparen an.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.816 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.389 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.