Ebaybetrug - strafrechtlich Verfolgbar? (Bitte lesen! <- ist umständlicher)

30. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mihawk
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Frischling
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Ebaybetrug - strafrechtlich Verfolgbar? (Bitte lesen! <- ist umständlicher)

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:
Ich wollte mir bei Ebay einen World of Warcraft-Account für meinen kleinen Sohn besorgen.
Dies war vor Weihnachten - sozusagen sein Weihnachtsgeschenk, weil er sich das schon lange wünschte.

Ich habe nun folgendes Problem (wenn es eine normale Auktion gewesen wäre, hätte ich dieses nicht):
Ich habe mit dem Verkäufer einen Sofortkauf vereinbart - allerdings ohne Ebay. D.h. ich habe ihm das Geld auf sein Konto überwiesen und ihm den Zahlungsbeleg per Email geschickt.

Habe ich eine Chance diesen Betrüger anzuzeigen oder mein Geld zurück zu bekommen? (Soweit ich weiß kann man Überweisungen nur solange Rückgängig machen, solange sie noch nicht bei der Empfängerbank eingeganegn ist. Ist das richtig?)

Ich bin für jede Hilfe dankbar und hoffe das ich eine Möglichkeit habe mein Geld wieder zu bekommen!




13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
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#2
 Von 
Mihawk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh natürlich - ich habe etwas wichtiges vergessen.

Ich habe bezahlt und er hat mir die Daten nicht gegeben und mich diesbezüglich ignoriert. Die Auktion lief dann bis zum Ende.

Er wohnt in Deutschland, so wie ich auch.

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#3
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 305x hilfreich)

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#4
 Von 
Mihawk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab 300 Euro hingeblättert.
Nur gibt es ein Problem. E-Mails gelten nicht als Beweis vor Gericht - fälschungsgefahr.
Genauso wie ICQ/MSN Logs...

Könnte er es nicht so drehen, das ich ihm das Geld einfach so überwiesen habe ohne Hintergedanken? Ich meine bevor ich ihn Anzeige und nachher die Anzeige keinen Sinn hat.

Hab allerdings auch nur die Kontodaten von ihm, das ist halt das einzige was er mit mitgeteilt hat. Es war halt keine richtige Ebayauktion die ich gewonnen hab, sondern mehr ein Abkommen mit ihm. Ich habe ihm das Geld überwiesen und dafür wollte er mir die Accountdaten geben und ebend die Auktion abbrechen... beides hat er nicht getan.

Hat es also einen Sinn ihn anzuzeigen?

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#5
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 305x hilfreich)

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#6
 Von 
Mihawk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke dir dafür!
Ich hoffe einfach mal das es reicht und das es klappt mit dem Geld zurück!

Sollte noch irgendwas wichtiges kommen - ich les den Thread hier weiter.

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#7
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 305x hilfreich)

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#8
 Von 
Mihawk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hattest den selben Vorfall und hast gewonnen?

Das ist doch schon einmal gut zu hören!
Obwohl ich immernoch der Meinung bin das es nie nen Kaufvertrag gegeben hat. (Zumindest keinen rechtsgültigen so wie ne Ebayauktion oder ähnliches)

(Falls Du es überlesen hast, ich hab den Account OHNE Ebay gekauft.)

Aber wenn ich mich Irre, umso besser für mich!

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#9
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Echt geiles Geschenk für ein kleines Kind.

Und dann schüttelt man den Kopf über die Münchner U-Bahn Schläger und fragt, wie es so weit kommen konnte.

quote:
'Irrt euch nicht, was der Mensch sät, das wird er ernten'
Die Bibel




-- Editiert von Aran am 31.12.2007 10:22:29

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#10
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 305x hilfreich)

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#11
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

@Schrumpfgermane

Hast schon recht, die Frage war eine andere, aber bei solchen Themen geht mir die Hutschnur hoch, zumal es sich nach eigenen Angaben um 'meinen kleinen Sohn' handelt, also wohl noch nicht mal einen Jugendlichen.

Ich hatte auf dem hiesigen Weihnachtsmarkt einen Stand und unter anderem Kinderbücher verkauft.

Kommt eine ältere Frau und sucht ein Kinderbuch für Ihren Enkel.

Nachdem sie sich einiges angesehen und Inhalte von mir hat beschreiben lassen verabschiedet sie sich mit den Worten:

'Das ist nichts für meinen Enkel, das ist nicht gewalttätig genug, wissen sie, der steht mehr so auf Krieg und Gewalt'

So schaut das heute aus!
Nur zu, die große Zeche kommt noch.

Aber Du hast recht das gehört nicht hierher, und solange mit diesem Müll Geld zu verdienen ist, wird auch niemand etwas dagegen unternehmen können.





-- Editiert von Aran am 31.12.2007 17:12:16

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#12
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 253x hilfreich)

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#13
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

*Obwohl ich immernoch der Meinung bin das es nie nen Kaufvertrag gegeben hat. (Zumindest keinen rechtsgültigen so wie ne Ebayauktion oder ähnliches)*

Natürlich gab es einen Kaufvertrag. Ich würde folgendes machen:

1. Du hast geschrieben, die Auktion wurde nicht beendet. Sofern der Käufer für dich sichtbar ist (ggf. in den Bewertungen des Verkäufers nachsehne) kannst du mal versuchen, diesen anzuschreiben.

2. Schau nach ob der Verkäufer Auktionen laufen hat. Vielleicht bietet er ja etwas an was dich interessiert. Im Rahmen der Kaufabwicklung bekommst du dann die Anschrift ;)

3. Erstatte AUF JEDEN FALL Anzeige gegen den Typen. Im Rahmen der Ermittlungen wird dem schon gehörig auf den Zahn gefühlt werden.

MfG

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