Hi,
habe bei EbayKA ein Blurayplayer von Privat gekauft. 210 Euro. Der VK verlangte zusätzlich 9 Euro Versandkosten.
Das Geld wurde direkt auf das Konto des VK überwiesen.
Kurz danach schrieb er das Paket sei unterwegs.
Nun, 1 Woche später war noch kein Paket da und ich fragte nach.
Er habe es verschickt, versicherte er mir. Ich wollte die Sendungsnr haben. Er meinte er habe es normal verschickt, ohne Sendungsnummer ( also als "billigpaket" für 5 euro ).
Ich sagte ich möchte mein Geld wiederhaben oder er soll sich um die verlorene Ware kümmern.
Der VK schrieb nur : Ich habe ihnen das Foto mit dem Beleg der Post geschickt. Wenn das Paket nun verloren ging ist das nicht meine Schuld. Das Versandrisiko tragen Sie als Käufer.
Was kann ich hier rechtlich tun ? Gibt es Möglichkeiten ? Ich denke das Paket dürfte nicht wieder auftauchen, bzw. ohne Sendungsnummer zu finden sein.
Hab ich jetzt Pech gehabt ? Oder hätte der VK das Paket nicht teurer oder sogar versichert verschicken müssen ( wenn er schon 9 Euro verlangt, aber dann nur 5 bezahlt ) ?
Gruß
Ebaykleinanzeigen. Paket kam nicht an. Was tun ?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Ich habe ihnen das Foto mit dem Beleg der Post geschickt. Wenn das Paket nun verloren ging ist das nicht meine Schuld. Das Versandrisiko tragen Sie als Käufer. Da hat er recht, sodern er kein gewerblicher Verkäufer ist.
Jetzt aber mal blöd geschrieben. Der Beleg könnte ja jedes x-beliebige Paket gewesen sein oder sogar ein Beleg von einem Freund. Somit könnte der VK ja Betrug begehen und diese Masche IMMER abziehen.
Das wäre ja zu einfach ?!
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Hallo,
hast du 9 Eurpo Portokosten oder 9 Euro Versandkosten bezahlt?
Solltest du 9 Euro Versandkosten bezahlt ahben, gehörts du wohl auch zu den Leuten, die immer glauben es gibt alles kostenlos?Zitat:wenn er schon 9 Euro verlangt, aber dann nur 5 bezahlt
Zu Versandkosten gehört nicht nur Porto, sondern auch noch Kosten für Verpackung, Kosten für Sprit hin zum Versandunternehmen, sowie die Zeit die der VK aufwenden muss, ist auch nicht unbedingt kostenlos. Sollte man immer mit bedenken

Damit hast du recht, daher muss der VK den Versand auch beweisen können, eine Quittung für irgendeine Sendung ist KEIN Beweis. Mindest einen Zeugen sollte er schon haben...Zitat:Der Beleg könnte ja jedes x-beliebige Paket gewesen sein oder sogar ein Beleg von einem Freund
ZitatWas kann ich hier rechtlich tun ? Gibt es Möglichkeiten ? :
Beweise das
ZitatDer Beleg könnte ja jedes x-beliebige Paket gewesen sein oder sogar ein Beleg von einem Freund. :
Mit etwas Glück könnte ein Gericht auch der Auffassung sein, das das nicht als Beweis reicht.
Das Versandrisiko liegt in der Tat bei "Privatverkäufen" beim Käufer.
Auf jeden Fall sollte man Strafanzeige erstatten - mitunter entfalten Verkäufer bei erhalt des Anhörungsbogens der Polizei ganz unvermutet Rückzahlungaktivitäten.
Zitatalso als "billigpaket" für 5 euro ). :
Pakete haben immer eine Sendungsnummer, diese wäre auch nachverfolgbar.
ZitatDer VK schrieb nur : Ich habe ihnen das Foto mit dem Beleg der Post geschickt. Wenn das Paket nun verloren ging ist das nicht meine Schuld. Das Versandrisiko tragen Sie als Käufer. :
Also haben Sie eine Sendungsnummer erhalten oder nicht? Wenn Sie 9 Euro für den Versand bezahlt haben (und auch bei diesem Gegenwert), dürfte man wohl einen Versand als Paket erwarten. Wie sehen denn die anderen Bewertungen des Verkäufers aus?
ZitatOder hätte der VK das Paket nicht teurer oder sogar versichert verschicken müssen ( wenn er schon 9 Euro verlangt, aber dann nur 5 bezahlt ) ? :
Meiner Ansicht nach ja.
-- Editiert von User am 12. November 2022 20:53
ZitatAuf jeden Fall sollte man Strafanzeige erstatten - mitunter entfalten Verkäufer bei erhalt des Anhörungsbogens der Polizei ganz unvermutet Rückzahlungaktivitäten. :
Hi,
.... Ihre Antwort bedingt aber, das der BF /Threadstarter(Käufer) von dem VERKÄUFER die VOLLSTÄNDIGEN und "RICHTIGEN"(also kein Fake) Daten hat, damit der VK von Polizei und co angeschrieben werden kann.
NUR; Davon schreibt der Threadstarter in seinem Posting nix. Und es geht ja hier um "das kleine Ebay".
ZITAT " habe bei EbayKA" ZITAT des Threadstarter ENDE. Also wohl um die KLEINanzeigen.
Da ist immer noch eine Mailadresse ausreichend.
Also hat der KÄUFER (bedauerlicherweise) GARNIX.
Und ob die Ermittlungsbehörden bei der Bank nachfragen werden, ist fraglich.
Gruss
Hallo,
ich würde mal prüfen, ob der Versand als Päckchen überhaupt möglich ist (da gibt es enge Größen- und Gewichtsgrenzen). Falls nicht dann dürfte es einfach gelogen sein, Folge: Strafanzeige.
Solange nichts anderes vereinbart ist oder es sich um geringwertige Waren handelt (imho so bis 10 vielleicht auch 20 Euro) wird ein Käufer erwarten dürfen, dass versichert versendet wird; bei über 200 Euro braucht man da gar nicht mehr diskutieren. Dazu kommen die verlangten 9 Euro Versandkosten, die auch wieder implizieren, dass es ein ordentliches Paket sein wird (wenn es nur 2 Euro gewesen wären, ja dann hätte man vielleicht mit einer Warensendung rechnen müssen).Zitat:Oder hätte der VK das Paket nicht teurer oder sogar versichert verschicken müssen
Fazit: Der Verkäufer muss nicht nur nachweisen, dass versendet wurde, sondern auch, dass unversicherter Versand - stillschweigend - vereinbart wurde. Das wird ihm in diesem Fall kaum gelingen.
Nein, die Daten des Verkäufers sind nicht erforderlich, man kann auch eine Anzeige gegen unbekannt erstatten.Zitat:.... Ihre Antwort bedingt aber, das der BF /Threadstarter(Käufer) von dem VERKÄUFER die VOLLSTÄNDIGEN und "RICHTIGEN"(also kein Fake) Daten hat, damit der VK von Polizei und co angeschrieben werden kann.
Stefan
Habe dem VK geschrieben das ich im Falle eines nichtentgegenkommens ich das Ganze einen Anwalt übergeben werde und ihm ein paar Sachen von hier noch mitgeteilt.
Daraufhin antwortete er wie folgt :
Es tut mir Leid wenn das Paket aus irgendeinem Grund verloren ging, aber ich habe meine Schuldigkeit getan. Das Paket wurde auf der Postfiliale abgegeben und für 5 Euro ohne Sendungsnummer verschickt. Mit Sendungsnummer hätte es mich 7 Euro gekostet. Da ich nicht verpflichtet bin die teure Variante zu nehmen, habe ich mich für die 5 Euro Versandvariante entschieden. Außerdem handelt es sich bei den Versandkosten um Kosten auf die ich alles einberechnet habe ( Paket, Verpackungsmaterial und Entfernung zur nächsten Postfiliale = 15KM ).
Ich kann hier leider nichts mehr tun und sie müssen sich mit der Post in Verbindung setzen. Wie schon gesagt tragen Sie bei Privatverkauf das Versandrisiko.
Außerdem KÖNNTE ich Ihnen ja im Gegenzug unterstellen das sie das Paket vielleicht bekommen haben und nun behaupten die Ware nicht erhalten zu haben und somit versuchen mich zu be*******n !?
Wer weiss das schon ?
MfG
xxxxx
So, und was nun ? Er möchte nicht kooperieren und mir entgegenkommen.
Soll ich es abhacken oder wirklich dagegen vorgehen ? Und könnte er mit einer Gegenklage kommen ( ich hätte die Ware erhalten etc. ) ?
Gruß
ZitatUnd könnte er mit einer Gegenklage kommen ( ich hätte die Ware erhalten etc. ) ? :
Dazu braucht es gar keine Gegenklage, das kann er im Verfahren gegen ihn machen. Das ist ja keine Einbahnstraße ...
ZitatSoll ich es abhacken oder wirklich dagegen vorgehen ? :
Wer sagt denn, dass Sie das abhaken sollen? Ich persönlich finde den Verkäufer ganz schön dreist und würde mir da ehrlich gesagt etwas verschaukelt vorkommen. Wenn er meint, er muss bei einem 200 Euro Warenwert (und zusätzlich 9 Euro bezahlten Versandkosten), jetzt bei dem Versand die günstigste Variante wählen (und auch dazu noch unversichert), ist das sein eigenes Risiko.
Ich frag mich auch, wer bei einem Warenwert von 200 Euro als Päckchen verschickt, um 1,5 Euro einzusparen, also entweder ist der Typ echt völlig ahnungslos, oder er möchte Sie abzocken.
ZitatIch kann hier leider nichts mehr tun und sie müssen sich mit der Post in Verbindung setzen. Wie schon gesagt tragen Sie bei Privatverkauf das Versandrisiko. :
Theoretisch ist das richtig, allerdings nicht, wenn man eigenmächtig ohne Sendungsverfolgung verschickt.
ZitatAußerdem handelt es sich bei den Versandkosten um Kosten auf die ich alles einberechnet habe ( Paket, Verpackungsmaterial und Entfernung zur nächsten Postfiliale = 15KM ). :
Wenn er noch Benzingeld (oder was auch immer) braucht (und das mit drin sein soll) und sie das so abmachen und mit einem Versand als Päckchen einverstanden gewesen wäre ---> okay, aber nicht jetzt im Nachhinein.
ZitatUnd könnte er mit einer Gegenklage kommen ( ich hätte die Ware erhalten etc. ) ? :
Auf was sollte er denn klagen? Er hat doch das Geld?
ZitatAußerdem KÖNNTE ich Ihnen ja im Gegenzug unterstellen das sie das Paket vielleicht bekommen haben und nun behaupten die Ware nicht erhalten zu haben und somit versuchen mich zu be*******n !? :
Ob das Päckchen wirklich nicht angekommen ist, wissen nur Sie. Ich hoffe nicht, dass Sie jetzt (aufgrund dem unerwarteten Versand ohne Sendungsnummer) , jetzt trotz Zustellung Ihre große Chance sehen, doppelt abzukassieren. Davon würde ich abraten, sowas kann nämlich ziemlich nach hinten losgehen.
Falls allerdings tatsächlich nichts angekommen ist, würde ich Ihre Chancen als ziemlich gut einschätzen hier auf zivilrechtlichem Weg zu Ihrer Ware zu kommen.
-- Editiert von User am 13. November 2022 22:16
Hallo,
ich bleibe dabei, dass man bei einem Warenwert von über 200 Euro und geforderterten Versandkosten von 9 Euro stillschweigend davon ausgehen darf, dass versichert versendet wird (schon bei jedem dieser Punkte einzeln - bei beiden zusammen erst recht). Und zwar weil es einfach üblich ist.
Daher sehe ich zivilrechtlich relativ gute Chancen für dich (aber wie immer vor Gericht, 100% sind es nicht).
Ich würde einen Anwalt beauftragen, dem Verkäufer eine Forderung der 219 Euro plus Anwaltskosten zu senden. Oft reicht das schon um klarzumachen, dass man notfalls auch vor Gericht ziehen wird.
Dann soll er das doch mal beweisen.Zitat:Außerdem KÖNNTE ich Ihnen ja im Gegenzug unterstellen das sie das Paket vielleicht bekommen haben und nun behaupten die Ware nicht erhalten zu haben und somit versuchen mich zu be*******n !?
Dazu reicht aber nicht der Beweis, dass er es abgeschickt hat (den er ja nicht einmal hat), vielmehr muss er auch beweisen, dass es angekommen ist (also nicht verloren gegangen). Und da er derjenige ist, der sämtliche Beweise praktisch unmöglich gemacht hat dürfte ein Richter ihm genau das vorhalten.
Stefan
ZitatWenn er meint, er muss bei einem 200 Euro Warenwert (und zusätzlich 9 Euro bezahlten Versandkosten), jetzt bei dem Versand die günstigste Variante wählen (und auch dazu noch unversichert), ist das sein eigenes Risiko. :
Da wäre ich mir nicht ganz so sicher.
Anscheinend wurde kein versicherter Versand vereinbart...warum sollte der VK dann dazu verpflichtet sein?
Nö.ZitatWenn er meint, er muss bei einem 200 Euro Warenwert (und zusätzlich 9 Euro bezahlten Versandkosten), jetzt bei dem Versand die günstigste Variante wählen (und auch dazu noch unversichert), ist das sein eigenes Risiko. :
Auch falsch.ZitatTheoretisch ist das richtig, allerdings nicht, wenn man eigenmächtig ohne Sendungsverfolgung verschickt. :
Ich sehe das nicht als üblich an. Und da es keine Vereibarung zum versicherten Versand gab, ist dieser auch nicht erforderlich.Zitatich bleibe dabei, dass man bei einem Warenwert von über 200 Euro und geforderterten Versandkosten von 9 Euro stillschweigend davon ausgehen darf, dass versichert versendet wird (schon bei jedem dieser Punkte einzeln - bei beiden zusammen erst recht). Und zwar weil es einfach üblich ist. :
Es ist doch ganz einfach: es handelt sich um einen Privatverkauf, also geht das Risiko auf den Käufer über, sobald der VK die Ware an das Logistikunternehmen (hier wohl Post/DHL) übergeben hat. Und wenn der VK das glaubwürdig darlegt, liegt der "schwarze Peter" alleine beim Käufer.
Dem stimme ich absolut zu.Zitatich bleibe dabei, dass man bei einem Warenwert von über 200 Euro und geforderterten Versandkosten von 9 Euro stillschweigend davon ausgehen darf, dass versichert versendet wird :
Hier würde ich weitere rechtliche Maßnahmen nicht scheuen. Zumal der der private VK den Versand nachweisen muss. Eine Quittung für ein Päckchen reicht hier, meiner Meinung nach, nicht aus.
ZitatUnd wenn der VK das glaubwürdig darlegt, liegt der "schwarze Peter" alleine beim Käufer. :
Den Gerichten in Deutschland reicht dazu allerdings überlichweise nicht die Quittung über den Kauf einer Päckchenmarke. Solange der Verkäufer also keine wirklich überzeugenden Zeugen hat... dürfte seine Glaubhaftmachung da ziemlich erfolglos sein.
Was soll ich tun ? Wirklich zum Anwalt gehen ? Hab kein Rechtschutz und müsste alles selbst bezahlen. Hab ja auch keine Adresse des anderen ( nur Kontodaten ).
Was den Versand betrifft wurde lediglich darüber gesprochen das es 9 Euro kostet den Player zu verschicken. Über die Art des Versands wurde nicht geredet ( also mit Sendungsnummer ). Ich wusste auch ehrlich gesagt gar nicht das man OHNE Sendungsnummer Pakete versenden kann !?
Nein. Lediglich das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware oder der zufälligen Verschlechterung des Zustands. Warum das immer wieder mit dem "kompletten" Versandrisiko verwechselt wird erschließt sich mir nicht.ZitatDas Versandrisiko liegt in der Tat bei "Privatverkäufen" beim Käufer. :
ZitatNö. :
Doch.
ZitatIch sehe das nicht als üblich an. Und da es keine Vereibarung zum versicherten Versand gab, ist dieser auch nicht erforderlich. :
ZitatDa wäre ich mir nicht ganz so sicher. :
Anscheinend wurde kein versicherter Versand vereinbart...warum sollte der VK dann dazu verpflichtet sein?
Wie geschrieben, es wurden 9 Euro Versandkosten überwiesen, das Paket hätte 7 Euro gekostet, heißt also, Versand als Paket und nicht per teurem Geschenkkarton mit Schleifchen und dann nur als Päckchen, hinzu kommt noch der hohe Warenwert.
Meiner Ansicht nach wird das jeder Richter auch so sehen, dass man hier einen Versand als Paket erwarten durfte. So weit wird es aber vermutlich gar nicht kommen, ein Schreiben vom Anwalt dürfte ausreichen, sobald er hier selbst einen Anwalt zu Rate zieht, wird dieser ihm empfehlen, es nicht auf einen Prozess ankommen zu lassen. Zudem würde selbst bei einem Versand als Päckchen der Verkäufer noch in der Beweispflicht stehen, also insgesamt schlechte Aussichten.
Wo soll denn da ansonsten die Grenze sein? Als Nächstes hätte der Käufer gefragt, ob das Paket schon unterwegs ist, dann heißt es, die 9 Euro sind übrigens nur für Benzin- und Portokosten, den Versand müssen Sie erst noch überweisen.
Also, man kann die Zahlung im Nachhinein nicht einfach eigenmächtig interpretieren, wie es hier getan wurde. Wenn man das im Voraus abmacht und beide sich auf einen Versand als Päckchen (trotz 9 Euro Versandkosten) geeinigt hätten, ist es was anderes.
Und da der Fragesteller anscheinend generell nicht auf Beiträge/Fragen eingeht, möchte ich hierauf auf nochmals hinweisen:
ZitatOb das Päckchen wirklich nicht angekommen ist, wissen nur Sie. Ich hoffe nicht, dass Sie jetzt (aufgrund dem unerwarteten Versand ohne Sendungsnummer), trotz Zustellung Ihre große Chance sehen, doppelt abzukassieren. Davon würde ich abraten, sowas kann nämlich ziemlich nach hinten losgehen. :
Ansonsten: Viel Erfolg!
Weil es so im BGB steht?ZitatNein. Lediglich das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware oder der zufälligen Verschlechterung des Zustands. Warum das immer wieder mit dem "kompletten" Versandrisiko verwechselt wird erschließt sich mir nicht. :
Wo steht da was von "nur im Fall des zufälligen Untergangs der Ware oder der zufälligen Verschlechterung des Zustands"?Zitat:
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Informier dich mal was man unter dem Transportrisiko beim Versendungskauf versteht.
Genau wegen dieses Unwissens entstehen ständig Streitfälle z.B. wenn die Ware wegen ungenügender Verpackung defekt ankommt.
https://www.it-recht-kanzlei.de/transportschaden-versandhandel.html?print=1
-- Editiert von User am 14. November 2022 12:56
Hat jetzt was mit Deiner absoluten Aussage von oben zu tun? Nichts.ZitatGenau wegen dieses Unwissens entstehen ständig Streitfälle z.B. wenn die Ware wegen ungenügender Verpackung defekt ankommt. :
Darin geht es nur um "Unternehmen" zu "Verbraucher".Zitathttps://www.it-recht-kanzlei.de/transportschaden-versandhandel.html?print=1 :
Mach dich einfach selbst schlau. Und beim Transportrisiko geht es NICHT um B2C sondern das ist ganz allgemein, auch in meinem Link.
Das erkennst du alleine schon daran, dass bei B2C das !komplette! Transportrisiko beim gewerblichen VK liegt. Beim privaten VK aber nur das des zufälligen Untergangs/Verschlechterung des Zustands beim privaten K liegt.
-- Editiert von User am 14. November 2022 13:27
Hallo,
Sorry, aber praktisch niemand ist so blöd und riskiert über 200 Euro, um 1,50 zu sparen. Verkehrsüblich ist das jedenfalls sicher nicht.Zitat:Ich sehe das nicht als üblich an. Und da es keine Vereibarung zum versicherten Versand gab, ist dieser auch nicht erforderlich.
Aus Unkenntnis, also wenn man denkt auch Päckchen wären sicher, ja das kann sein. Aber dann haftet wieder der Verkäufer für seine Fehleinschätzung.
Stefan
Der VK hat mir heute nochmal geschrieben, nachdem ich angedroht habe es einem Anwalt zu geben weil er das Paket nicht versichert verschickt hat.
Seine Antwort : Ich sage es Ihnen nochmal. Wir hatten keinen versicherten Versand ausgemacht. Darüber wurde nie gesprochen. Sie haben die 9 Euro Versandkosten ( inkl. allem ) akzeptiert. Das Versandrisiko liegt nun bei Ihnen. Und wenn Sie mit einem Anwalt drohen, machen Sie ruhig. Ich habe Privatrechtschutz und werde überlegen sie ebenfalls anzuklagen wegen falschen Behauptungen ( Paket kam an, aber sie sagen nein ).
Das ist nun meine letzte Nachricht an Sie
Sollte ich es besser sein lassen ? Was denkt ihr ? Im Endeffekt steht es 50 zu 50 ?!
ZitatSollte ich es besser sein lassen ? Was denkt ihr ? Im Endeffekt steht es 50 zu 50 ?! :
Die Beiträge hier lesen Sie aber schon, ja?
-- Editiert von User am 15. November 2022 10:27
Hallo,
Das ist ja schon mal eine gute Aussage. Denn wenn darüber nie gesprochen wurde, dann darf man vom Verkehrsüblichen ausgehen.Zitat:Wir hatten keinen versicherten Versand ausgemacht. Darüber wurde nie gesprochen.
Tja, wenn er unbedingt will.Zitat:Das ist nun meine letzte Nachricht an Sie
Ich würde nun wirklich einen Anwalt beauftragen, und zwar dazu, im ersten Schritt dem Verkäufer eine Forderung zu schicken (das wirkt manchmal schon Wunder).
Soll er doch auch einen Anwalt konsultieren, der wird ihn hoffentlich darüber aufklären, dass seine Chancen eher schlecht sind.
Ich würde mindestens 80:20 sagen.Zitat:Im Endeffekt steht es 50 zu 50 ?!
Stefan
ZitatDie Beiträge hier lesen Sie aber schon, ja? :
Hier wird immer so und so geschrieben. Manche sagen so ist es richtig, andere sagen so ist es richtig. Im Prinzip 50 zu 50.
Es gibt auch keine 100% Aussage das ein versicherter Versand automatisch IMMER Voraussetzung ist oder das man dies individuell ausmachen muss.
Wie gesagt kenn ich es eigentlich gar nicht das Pakete ohne Nummer versendet werden können. Er wiederrum behauptet das müsste man vorher fix ausmachen.
So schreiben es auch manche hier
Es ja logisch, dass der Verkäufer versucht, für sich selbst zu argumentieren. Nachdem was Sie allerdings zitiert haben, scheint der keine Ahnung haben zu haben und hat das wahrscheinlich selbst schnell zusammengegoogelt.
Ich frag mich ebenso, wer auf die Idee kommt, bei der Möglichkeit 1,5 Euro einzusparen, 200 Euro und mehr riskiert. Kann es sein, dass es sich hier um eine sehr junge Person handelt? Ich würde hier (aufgrund der Kommunikation) nicht mal unbedingt von einem Betrug ausgehen, kann aber sein.
Meine Einschätzung wäre 97:3 für Sie.
Ja, beim Privatverkauf trägt der Käufer das Versandrisiko, nachdem der Verkäufer die Sache an den Transporteur übergeben hat.
Dafür ist der Verkäufer aber beweispflichtig. Eine Quittung über ein Päckchen reicht dafür nicht aus.
Ich bin ebenfalls bei 97:3 für Sie.
Außerdem: welcher Blurayplayer soll denn bitte in ein Päckchen passen?
Zeigen Sie mal ein Foto dieses Beleges.
Die Chance vor Gericht zu gewinnen stehen, meiner Meinung nach, für den Käufer extrem gut. Der eigene Anwalt müsste schon sehr schlecht sein um diesen Fall zu verlieren:
1) Es wurde nie vereinbart das Gerät als Päckchen zu versenden
2) Bei dem Warenwert und den verlangten Versandkosten kann man von einem versicherten Versand ausgehen
3) Der Verkäufer kann den Versand nicht nachweisen
Was soll denn da noch schief laufen?
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