Hallo,
ich habe bei Ebay ein Betriebssystem gekauft, angeblich neu und Ovp. Leider stellte sich heraus, dass es nicht neu war. Der Verkäufer hat mittlerweile schon eingeräumt es schonmal installiert zu haben, will es aber nicht zurücknehmen, weil ich es ja jetzt schon benutzt habe. Jetzt hat er mich in der Bewertung auch noch als Lügnerin und Betrügerin bezeichnet, obwohl er vorher zugegeben hat, dass es nicht neu ist.Kann ja wohl irgendwie alles nicht sein, hab 90€ dafür bezahlt und weiß noch nichtmal ob er es nicht auch noch auf seinem Rechner hat. Ebay ist einem da auch keine Hilfe, da ist der Grundsatz ja "raushalten". Mittlerweile bin ich soweit zur Polizei zu gehen und ne Anzeige wegen Betrug und Verleumdung zu erstatten! Das ist doch eindeutig Betrug, oder nicht???
Ebay:neues Betriebssystem war nicht neu
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
Neu bei Ebay ist ganz klar unbenutzt, was der Verkäufer mir im übrigen ja auch erstmal weiß machen wollte. Man erkennt es zum Beispiel daran, dass es erstmal Probleme bei der Aktivierung gibt. Meldung: der eingegebene Code wurde zu oft verwendet.Außerdem hat der Verkäufer, wie oben bereits erwähnt, danach zugegeben es schonmal installiert zu haben.
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--- editiert vom Admin
Eine Anzeige würde sich lohnen, ich hab schon mal wegen 70 Euro vom Amtsgericht einen Strafbefehl bekommen (ohne Anhörung, nix). Vielleicht klappt es bei dir und er bekommt Schiss.
Ich denke ich werde ihn auf jeden Fall anzeigen. Er weigert sich ja es zurückzunehmen, weil ich es ja jetzt schon benutzt hab (tolle Logik, dann hätte er mich eben nicht verarschen sollen). Außerdem wird er auch noch frech wie Sau und bezeichnet mich als Betrüger usw.
--- editiert vom Admin
quote:ich habe bei Ebay ein Betriebssystem gekauft, angeblich neu und Ovp.
Das ist eine viel zu knappe Schilderung, aus der sich kaum ermitteln läßt, was denn nun nach den beiderseitigen Vorstellungen der exakte Inhalt des Kaufvertrags werden sollte und schließlich geworden ist.
Da er ja tagelang darauf beharrt hat, dass das System noch nie benutzt wurde, gehe ich mal davon aus, dass er das einem wirklich weiß machen wollte.
Aber wieso ist es kein Betrug wenn er neu angibt, obwohl er da schon wusste, dass es gebraucht ist.
Vielleicht wäre auch eine kleine Meldung bei MS angebracht...
Hab ich auch dran gedacht, ich vermute auch, dass er es nach wie vor installiert hat (macht den Eindruck wenn man sich seine widersprüchlichen Äußerungen anhört).
Na ja, mal sehen. Also bei ner CD hätte ich nix gesagt, aber man kann doch nicht bein nem Betriebssystem neu angeben, wenns schon installiert war. Wenn ich en gebrauchtes gewollt hätte, hätte ich keine 90€ ausgeben müssen.
quote:ich habe bei Ebay ein Betriebssystem gekauft, angeblich neu und Ovp.
Das ist eine viel zu knappe Schilderung, aus der sich kaum ermitteln läßt, was denn nun nach den beiderseitigen Vorstellungen der exakte Inhalt des Kaufvertrags werden sollte und schließlich geworden ist.
Da er ja tagelang darauf beharrt hat, dass das System noch nie benutzt wurde, gehe ich mal davon aus, dass er das einem wirklich weiß machen wollte.
Aber wieso ist es kein Betrug wenn er neu angibt, obwohl er da schon wusste, dass es gebraucht ist.
Vielleicht wäre auch eine kleine Meldung bei MS angebracht...
Hab ich auch dran gedacht, ich vermute auch, dass er es nach wie vor installiert hat (macht den Eindruck wenn man sich seine widersprüchlichen Äußerungen anhört).
Na ja, mal sehen. Also bei ner CD hätte ich nix gesagt, aber man kann doch nicht bein nem Betriebssystem neu angeben, wenns schon installiert war. Wenn ich en gebrauchtes gewollt hätte, hätte ich keine 90€ ausgeben müssen.
--- editiert vom Admin
Auf große philosophische Debatten darüber, was "neu" denn nun eigentlich bedeutet oder bedeuten könnte, würde ich mich hier garnicht einlassen.
Der Ottonormalverbraucher wird bei Erwerb eines Betriebssystems mit der Eigenschaft "neu + ovp" davon ausgehen dürfen, dass sich dies ohne Probleme installieren lässt. Das ist hier vorliegend nicht der Fall, zudem hat der Verkäufer ganz offensichtlich in Arglist über die Beschaffenheit des Artikels getäuscht.
Ich würde den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung per Einschreiben anfechten, die CD zurücksenden und den Kaufbetrag unter Fristsetzung einfordern. Ebenso würde ich wegen falscher Tatsachenbehauptung die Rücknahme der negativen Bewertung verlangen. Geschieht dies alles nicht fristgerecht, ab zum Anwalt damit.
--- editiert vom Admin
@Tati
Dass du immer auf 'neu' beharrst, zeigt mir, dass du dich mit der Materie nicht so auskennst.
--> Wie oft denn noch: Bei Ebay steht ganz klar in den AGB und Grundsätzen, dass neu unbenutzt ist. Sonst ist der Artikelzustand gebraucht. Wenn es schonmal installiert wurde ist es nicht mehr neu. Dann hätte ich es ja gar nicht erst gekauft, bin ja nicht blöd, weiß doch dann nicht ob derjenige es nicht mehr am PC installiert hat.
Aber es war keine gebrannte CD, war schon die Original CD, aber bin mir echt nicht sicher, ob er es wirklich nicht mehr am PC hat.
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