Ebayverkäufer beendet bebotene Auktion

23. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Multi-Store
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Ebayverkäufer beendet bebotene Auktion

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich hatte bei einem Ebayverkäufer auf mehrere Artikel geboten. Insgesamt etwa 10 Auktionen. Laut seiner Beschreibung war der Wert pro Auktion etwa 530,- (5x) und 700,- € (5x).
Startgebot war jew. 1,- €. Es stand auch nicht im Angebot über einen Mindestpreis oder ähnliches. Ausser: Abgabe nur an gewerblichen Käufer!
Jetzt hat er die Auktionen alle beendet. Grund (mitgeteilt per Mail!). Er bekommt hier bei Ebay wohl weniger als er erwartet hat. Und in einer anderen Mail hat er mitgeteilt, dass er die Sachen an jemand anderen verkauft hat (nicht über ebay).
Ich war aber bei 8 Auktionen Höchstbieter! Der Wert der Auktionen ( uvp. des Herstellers - lt. seinen Angaben!) zusammengerechnet: knapp 5.000,-€!
Ich war der Meinung, bebotene Auktione dürfen nicht einfach beendet werden. Vor allem nicht aus den oben genannten Gründen!
Liege ich da jetzt falsch oder habe ich da Recht.
Könnte ich da jetzt eigentlich was dagegen unternehmen?
Nicht falsch verstehen, aber es nervt, dass in letzter Zeit dauernd Aktionen vorzeitig beendet werden, nur weil der "Preis nicht passt"!

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Multi-Store
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Was für Möglichkeiten hätte ich da denn jetzt?


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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Abgabe nur an gewerblichen Käufer!

Wenn du natürlich keiner bist, hast du auch keine Grundlage, eine Vertragserfüllung einzuklagen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Multi-Store
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Bin aber ein Gewerblicher Käufer!

Könnte ich, wenn ich wirklich wollte, auf Vertragserfüllung bestehen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Es gibt eine Reihe von Entscheidungen zu diesem Thema, eine eBay Auktion ist verbindlich und kann ohne Zweifel nicht VORZEITIG mit der hier vom Verkäufer dargelegten Begründung beendet werden. Folge: Der zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung höchste Bieter hat einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen. Ein Anfechtungsgrund nach § 119 BGB ist seitens des Verkäufer auch nicht gegeben, die oben genannten Gründe sind keine in diesem Sinne.


http://www.mich-tipps.de/Forum-top-eBay-Angebote-vorzeitig-beenden-aber-richtig--176-start-msg392.html#msg392

-- Editiert von bogus1 am 23.12.2008 14:16

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Multi-Store
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe!

Ich werde jetzt mal versuchen, mit dem Verkäufer / Anbieter, eine vernünftige Einigung zu erzielen.

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> die oben genannten Gründe sind keine in diesem Sinne.

Nein, aber der K hätte der vertraglichen Einschränkung "nicht an gewerbliche K" zugestimmt.
Daher kann er schon grundsätzlich als gewerblicher K nicht auf Vertragserfüllung gegenüber dem VK bestehen; insbesondere also auch nicht im Sonderfall des Vertragsschlusses durch Auktionsabbruch (eine bewußte Willenserklärung, entgegen den Auktionsbedingungen nun doch an einen gewerblichen K verkaufen zu wollen, kann darin kaum gesehen werden).

Eine Klage des K auf Erfüllung eines offensichtlich nicht erfüllbaren Vertrages dürfte daher im besten Fall erfolglos, im schlimmsten Fall rechtsmißbräuchlich sein.

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#9
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

äääh - so wie ich es verstanden habe war die Bedingung des Verkäufers doch gerade, NUR an gewerbliche Käufer verkaufen zu wollen. Von daher trifft der Einwand wohl nicht zu.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Nein, aber der K hätte der vertraglichen Einschränkung "nicht an gewerbliche K" zugestimmt.
Daher kann er schon grundsätzlich als gewerblicher K nicht auf Vertragserfüllung gegenüber dem VK bestehen; insbesondere also auch nicht im Sonderfall des Vertragsschlusses durch Auktionsabbruch (eine bewußte Willenserklärung, entgegen den Auktionsbedingungen nun doch an einen gewerblichen K verkaufen zu wollen, kann darin kaum gesehen werden).

Eine Klage des K auf Erfüllung eines offensichtlich nicht erfüllbaren Vertrages dürfte daher im besten Fall erfolglos, im schlimmsten Fall rechtsmißbräuchlich sein.
----------------------------------------------

Verstehst Du das selbst wenigstens? :crazy:

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> so wie ich es verstanden habe war die Bedingung des Verkäufers doch gerade, NUR an gewerbliche Käufer verkaufen zu wollen

Ups, mea culpa! Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. ;)

1x Hilfreiche Antwort

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