Ebayverkauf Klamotten, Käufer gefallen sie nicht?!

27. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Manumaus
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebayverkauf Klamotten, Käufer gefallen sie nicht?!

Hallo, ich habe neulich Klamotten bei Ebay versteigert( 14,50 Euro). Diese als getragen beschrieben. Nun sagt der Käufer die Sachen entsprechen nicht seinen Vorstellungen da hi und da Peeling angeblich zu sehen sei. ich hab ihm nun angeboten die sachen zurückzunehmen- Porto müsse er aber zahlen. Nun hat er mir ein Ultimatum gesetzt dass ich bis Ende der Woche das Auktionsgeld zurücküberweisen soll plus 2mal Porto. das kann doch aber nicht sein, oder? ich mache einen netten Vorschlag, dass ich es zurücknehme und er verlangt nun auch dass ich Portokosten trage.
Ich hab den kauf nicht als Privatverkauf tituliert, denn das prangert er jetzt an und sagt dass ich deshalb alles zahlen muss.
Bitte dringend um Rückmeldung!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

also wenn sie es nicht privatverkauf nennen, müssen sie es ggfs. zurück nehmen, wenn der käufer dies verlangt. und wie das dann mit dem porto ist? also mind. einen weg müssen sie sicherlich zahlen!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
Manumaus
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, aber warum muss ich Porto zahlen, wenn die Ware dem Käufer nur nicht gefällt. Sie hat ja keine Mängel und Porto muss man als gewerblich ja auch erst ab 40 Euro rückerstatten.

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Da Sie kein gewerblicher Anbieter sind,hat der Käufer kein Widerrufsrecht.Auch wenn es nicht ausgeschlossen wurde!
Wenn Sie die Ware zurücknehmen(wegen Nichtgefallen),ist das reine Kulanz,auch die Übernahme von Portokosten!

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich würde bei ebay grundsätzlich von Privatverkäufen ausgehen, außer der Verkäufer hat mehrere hundert Bewertungen.
Wie schon festgestellt wurde, muss auf das Fernabsatzgesetz nicht hingewiesen werden, da es nur bei einseitigen Handelskäufen besteht. Ich hoffe ich habe Mareike hier richtig wieder gegeben.
Hier der Link zur Diskussion:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=33292

Inwiefern man jetzt natürlich die angeblichen Peelingstellen als Sachmangel sehen muss, entzieht sich meiner Kenntnis.

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Man muß einen Privatverkauf nicht als solchen "titulieren", wenn er erkennbar und tatsächlich ein solcher ist. In diesem Fall müssen Sie die Ware nicht wegen Nichtgefallens zurücknehmen.

Eine Reklamation der Käufers ist aber möglich, wenn die Ware nichtso ist wie beschrieben.

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#6
 Von 
Manumaus
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

um sich ein besseres Bild machen zu können: Hier die Artikelnummer bei Ebay:
6729790690

ich habe alle sachen nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben und sie auch als gebraucht tituliert. Die sachen, die sehr gut erhalten waren habe ich ebenfalls extra hervorgehoben. Das getragene Ware nicht wie neue aussieht ist klar, aber es gibt meines Wissens keine Mängel!

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#7
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Der Käufer hat kein Widerrufsrecht. Die Artikel wurden als gebraucht deklariert.
Sollten Sie die Ware aus Kulanz zurücknehmen, so müssen Sie dem Käufer lediglich den Auktionspreis erstatten.

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#8
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

EHRLICH?? wenn ich den zusatz privatverkauf, rücknahme ausgeschlossen etc. vergesse, muss ich trotzdem nichts zurücknehmen????

tja - wieder was gelernt! aber wo steht das? hat jemand vielleicht einen paragraphen zur hand???

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das hatte doch Mareike schon in einem anderen Thread geschrieben.

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#10
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

...dann hab ich nicht aufgepasst....war etwa auch schon weihnachten????

...ups...verpennt...sorry....

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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