Hallo, ich habe neulich Klamotten bei Ebay versteigert( 14,50 Euro). Diese als getragen beschrieben. Nun sagt der Käufer die Sachen entsprechen nicht seinen Vorstellungen da hi und da Peeling angeblich zu sehen sei. ich hab ihm nun angeboten die sachen zurückzunehmen- Porto müsse er aber zahlen. Nun hat er mir ein Ultimatum gesetzt dass ich bis Ende der Woche das Auktionsgeld zurücküberweisen soll plus 2mal Porto. das kann doch aber nicht sein, oder? ich mache einen netten Vorschlag, dass ich es zurücknehme und er verlangt nun auch dass ich Portokosten trage.
Ich hab den kauf nicht als Privatverkauf tituliert, denn das prangert er jetzt an und sagt dass ich deshalb alles zahlen muss.
Bitte dringend um Rückmeldung!
Ebayverkauf Klamotten, Käufer gefallen sie nicht?!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
also wenn sie es nicht privatverkauf nennen, müssen sie es ggfs. zurück nehmen, wenn der käufer dies verlangt. und wie das dann mit dem porto ist? also mind. einen weg müssen sie sicherlich zahlen!
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
ja, aber warum muss ich Porto zahlen, wenn die Ware dem Käufer nur nicht gefällt. Sie hat ja keine Mängel und Porto muss man als gewerblich ja auch erst ab 40 Euro rückerstatten.
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Da Sie kein gewerblicher Anbieter sind,hat der Käufer kein Widerrufsrecht.Auch wenn es nicht ausgeschlossen wurde!
Wenn Sie die Ware zurücknehmen(wegen Nichtgefallen),ist das reine Kulanz,auch die Übernahme von Portokosten!
Ich würde bei ebay grundsätzlich von Privatverkäufen ausgehen, außer der Verkäufer hat mehrere hundert Bewertungen.
Wie schon festgestellt wurde, muss auf das Fernabsatzgesetz nicht hingewiesen werden, da es nur bei einseitigen Handelskäufen besteht. Ich hoffe ich habe Mareike hier richtig wieder gegeben.
Hier der Link zur Diskussion:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=33292
Inwiefern man jetzt natürlich die angeblichen Peelingstellen als Sachmangel sehen muss, entzieht sich meiner Kenntnis.
Man muß einen Privatverkauf nicht als solchen "titulieren", wenn er erkennbar und tatsächlich ein solcher ist. In diesem Fall müssen Sie die Ware nicht wegen Nichtgefallens zurücknehmen.
Eine Reklamation der Käufers ist aber möglich, wenn die Ware nichtso ist wie beschrieben.
um sich ein besseres Bild machen zu können: Hier die Artikelnummer bei Ebay:
6729790690
ich habe alle sachen nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben und sie auch als gebraucht tituliert. Die sachen, die sehr gut erhalten waren habe ich ebenfalls extra hervorgehoben. Das getragene Ware nicht wie neue aussieht ist klar, aber es gibt meines Wissens keine Mängel!
Der Käufer hat kein Widerrufsrecht. Die Artikel wurden als gebraucht deklariert.
Sollten Sie die Ware aus Kulanz zurücknehmen, so müssen Sie dem Käufer lediglich den Auktionspreis erstatten.
EHRLICH?? wenn ich den zusatz privatverkauf, rücknahme ausgeschlossen etc. vergesse, muss ich trotzdem nichts zurücknehmen????
tja - wieder was gelernt! aber wo steht das? hat jemand vielleicht einen paragraphen zur hand???
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Das hatte doch Mareike schon in einem anderen Thread geschrieben.
...dann hab ich nicht aufgepasst....war etwa auch schon weihnachten????
...ups...verpennt...sorry....
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