Ebayverkauf als Privatperson

10. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
christian_cb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebayverkauf als Privatperson

Hallo,

ich habe einen neuen Artikel bei eBay verkauft.
Artikelnummer: 270414275650
Pris 40,60€.

Nun möchte der Käufer den Artikel zurück schicken, da dieser nicht passt (Artikelbeschreibung soll nicht stimmen) und möchte, dass ich Ihm das Geld plus die Versandkosten für die Rücksendung überweise.

Den Artikel wurde bei mir persönlich abgeholt und bar bezahlt.

Ich habe kein Problem damit das er mir den Artikel zurück schickt und ich ihm das Geld überweise. Aber eben nur die 40,60€.

Was meint ihr dazu? Muss ich auch die Versandkosten für die Rücksendung tragen?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.07.2009 10:47:10
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Der private Verkauf von Philips-Scherköpfen scheint ja eine Spezialität von dir zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Dann überweist dem Käufer eben die 40,60 zurück und der Käufer schickt das Paket dann eben "unfrei" an Dich...

wo ist das Problem?






Gruss vom Strand
--------------------
Spaß mit Telefon-Terror ! http://nicht-anrufen.de/index.php

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo christian_cb,

imho liegt der Verdacht einer gewerblichen Tätigkeit nahe (mehrere ähnliche neue Artikel). Daher würde ich dir raten, die Sache möglichst klein zu halten und auf die Forderungen einzugehen; sei froh, wenn du da so wieder raus kommst.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mellia35
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 79x hilfreich)

Wenn der Verkauf als Privatperson statt fand, dann hat der Käufer vorausgesetzt die Artikelbeschreibung stimmte, nicht einmal das Recht, den Artikel zurück zu geben, da eine Garantie/Gewährleistung/Rücknahme bei Privatpersonen ausgeschlossen ist.
Ist das Gewissen rein, würde ich den Käufer bei Ebay melden, denn wo kämen wir hin wenn Privatverkäufer Artikel zurück nehmen müssen die dem Käufer nicht passen und in keinem Fall würde ich die Versandkosten übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.574 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen