Ebayverkauf von gebrauchter Software

12. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Thorstenderebayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebayverkauf von gebrauchter Software

Hallo,
ich habe mal ein kurze Frage. Ich habe jemanden ein gebrauchtes XBOX Spiel verkauft. Laut Artikelbeschreibung im guten Zustand.
Nach Erhalt war der Artikel angeblich wegen vieler Kratzer nicht zu gebrauchen. Er möchte eine Rückabwicklung und hat mir das Spiel einfach unversichert zurückgeschickt. Die Kratzer sind für mich normale Gebrauchsspuren.
Ich habe dem Käufer gesagt, ok Rückabwicklung, aber ich ziehe mir entstandene Kosten ab.

Nun gehen die Drohungen los, Anzeige, wettbewerbszentrale, da angeblich gewerblich,Zivilklage, also das volle Programm.

Wie soll ich mich verhalten? Ich verkaufe ca. 20 Auktionen monatlich. Ist Software vom Umtausch nicht sowieso ausgeschlossen? Der Artikel wurde für gigantische 7,50 Euro verkauft.

mfg
Thorsten

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nada2
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 1x hilfreich)

Thorsten,
ebay ist sowas von voll mit frustrierten Käufern, dass einem glatt der Spass am Verkaufen geht. Solche Typen meinen für kleines Geld nagelneue Ware zu kaufen und weinen dann, wenn wegen 10 Euro nicht deren Traumkauf ankommt.
Wenn Artikel funktioniert, sende unfrei zurück und gut. Nimmt er den Artikel bei der Post nicht ab, musst Du zwar bei Rücklieferung das Porto zahlen. Aber dann würde ich die Sache abhaken, eine letzte Mail schreiben und eine Negativbewertung einfangen und diese dann ebenfalls erwiedern. Ende Schluss.

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#2
 Von 
Thorstenderebayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was passiert, wenn ich mich weigere, den Artikel auf meine Kosten nochmal zu versenden? Muß man sich sowas gefallen lassen? Was passiert bei einer Anzeige?
Würde ein Gericht so eine Klage überhaupt zulassen. Wenn ich Ihm die Kaufsumme abzgl. der Einstellgebühr und Verkaufprovision abziehe, müßte er dann eine stattliche Summe von ca. 1 Euro einklagen. Ich denke, ich überweise gar nichts und lass es drauf ankommen! Oder nicht?

mfg
thorsten

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nada2
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 1x hilfreich)

Thorsten,
ich hatte doch geschrieben, unfrei zurücksenden. Somit trägt Empfänger das Porto. Und Scherz beiseite, wie soll die Anzeige aussehen? Lass es darauf ankommen.
Das ist wieder mal so ein Käufer, wie bereits geschrieben. Frust ablassen, den Verkäufer, also Dich, bedrohen, lass Dich nicht nerven, lass so einen Links liegen, was soll da kommen?

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Kratzer sind für mich normale Gebrauchsspuren.

Entscheidend ist ja die Frage, ob das Spiel benutzbar war.

Ist Software vom Umtausch nicht sowieso ausgeschlossen?

Wenn SIe nicht gewerblich handeln, gibt es sowieso keinen 'Umtausch'. Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Was Sie wohl meinen: Bei Bestehen eines Widerrufsrechts erlischt dieses ausnahmsweise, wenn *versiegelte* Datenträger entsiegelt wurden. Das trifft bei Ihnen wohl nicht zu.

müßte er dann eine stattliche Summe von ca. 1 Euro einklagen

Versuchen könnte er es. Klagen können Sie auch auf 1 Cent, es gibt da keine 'Bagatellklausel'.

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#5
 Von 
Thorstenderebayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gewährleistung wurde ausgeschlossen, da Privatverkauf. Wenn man mir nachweist, ich handel gewerblich, gilt dann eine fest zugeklebte Verpackung eigentlich als Versiegelung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thorstenderebayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Fazit: Ich denke was ganz anderes. Wenn ich mir die zurückgeschickte CD angucke, muß ich sagen, sie ist wirklich absolut in Ordnung. Was bezweckt nun jemand, der einen Artikel bekommt, den er ersteigert hat für wenig Geld und ihn fadenscheinig als Müll bezeichnt und tauschen will?

Entweder ein streitsüchtiger Ebayer
oder jemand, der das Spiel ******* findet
oder jemand mit einem CD-Brenner...

Ok, ich werde es drauf ankommen lassen!
Vielen Dank hier für die Ratschläge.

mfg
Thorsten

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

<I>gilt dann eine fest zugeklebte Verpackung eigentlich als Versiegelung?

Nein. Ansonsten wäre jegliche versendete Software bereits versiegelt i.S.d. BGB und damit wäre die entsprechende Regelung (die sich ja gerade auf Fern absatz bezieht) gar nicht nötig gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

@thorsten

Könntest Du den Link evtl. posten?

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