Guten Morgen,
zu meinem Erstaunen werden bei Ebay von Privatverkäufer Ebook zum kauf angeboten und mich würde da die Rechtslage sehr interessieren.
Erstens ob es erlaubt ist, den schließlich kauft man ja eigentlich eine "Kopie"? Und wenn das, wie ich glaube, illegal ist wie es ausschaut wenn man die Ebooks die man kauft, zuhause schon als Buch hat. Bei CDs/DVDs ist es ja so, dass man für den privaten Gebrauch eine Kopie machen darf, ist es bei Büchern auch so?
Danke für eure Antworten
Knoxi
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-- Editiert Knoxi am 30.03.2013 09:09
Ebook kauf bei Ebay
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Soviel ich weiss, verbieten schon die Nutzungsbedingungen von Ebay den Verkauf von Ebooks.
Rein rechtlich ist es eine Grauzone; es gibt dazu (meines Wissens) noch keine Rechtsprechung.
Voraussetzungen, dass es legal sein könnte, wären
- dass man es gekauft hat und es dort auch als KAUF ausgewiesen wurde, nicht als nur zB kostenpflichtiger Download.
- dass man es natürlich nur einmal verkauft.
- dass man es nach einem Verkauf bei sich umgehend vernichtet.
Die Gründe, warum man das nicht verkaufen sollten könnte, hast du schon schon genannt, nämlich vorallem, dass damit immer eine Kopie und durch den Verkauf gar eine kommerzielle Kopie ohne Zustimmung des Rechteinhabers, erfolgt.
Theoretisch mag es aber sein, dass diese Ebooks bereits DRM-Techniken besitzen, welche die Weitergabe erlauben, aber die Weiternutzung für den "Weitergeber" dann aber unterbinden.
Zitat:Bei CDs/DVDs ist es ja so, dass man für den privaten Gebrauch eine Kopie machen darf, ist es bei Büchern auch so?
Das ist ein schlechter Vergleich. Zwar dürfte man eine Musik-CD kopieren und verkaufen, aber ein passenderer Vergleich wäre wohl, dürfte man Musikdownloads weiter verkaufen...
Hier gibt es die Möglichkeit der Privatkopie, damit aber immer noch keine Rechtssicherheit über einen Weiterverkauf, wie er bei einer CD selbstverständlich wäre.
Aber zu deiner Frage: Erlaubte Privatkopie kannst du auch von Büchern erstellen, aber nur durch Abschreiben oder wenn du die Kriterien erfüllst, dass es als Archivierung zu betrachten ist.
Das Kopieren eines Ebooks als Privatkopie ist unzulässig.
Zitat:Vervielfältigung (...) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
-- Editiert seba79 am 31.03.2013 00:56
quote:
und mich würde da die Rechtslage sehr interessieren.
Ob erlaubt oder nicht, hängt von der Lizenz ab mit der das eBbook erworben wurde und ob diese Lizenzen im Einklang mit den europäischen Richtlinien, den deutschen Gesetzen und der Rechtssprechung stehen.
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