Ebyer Käufer Betrüger?

13. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
carhatt
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)
Ebyer Käufer Betrüger?

Hallo!

Ich habe bei eBay etwas verkauft als versand habe ich paketversand 3,90 angegeben, nach auktions ende habe ich eine mail bekommen von ebay mit der versandadresse email habe ich lieder nicht mehr. ich hab den artikel an die adresse versendet, ich bin mir ziemlich sicher dass die adresse bei ebay geändert wurde nachdem ich es verschickt habe, ich hab dann gesehen dass er bei paypal auch eine andere andresse als bei ebay angegeben hat bzw angegeben ist, wer ist im recht bzw was kann ich machen da dass päckchen natürlich wo anderes hingegangen ist? Der käufer hat dass päckchen natürlich nicht erhalten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Wie hoch ist der Warenwert incl.Versandkosten?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
carhatt
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)

warenwert 126,00

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

quote:
Warenwert 126,00


Das ist zu viel. Es ist nicht ausgeschlossen, dass hier ein Käufer es darauf angelegt hat, umsonst einkaufen zu können. Nicht wenige sehen darin den Sinn PayPals.

Allerdings hat man es ihm (sollte das zutreffend sein) leicht gemacht.

Grundsätzlich hat der Verkäufer die Einlieferung nachzuweisen. Das sagt das Gesetz, hat mit PayPal zunächst nichts zu tun. Insofern ist ein Päckchen, eigentlich kann es sich nur um ein DHL Päckchen handeln, andere Versandunternehmen haben so etwas gar nicht mehr im Programm, fast schon ungeeignet, weil man praktisch nie eine Einlieferung nachweisen kann, es sei denn, man hätte Zeugen.

http://www.123recht.net/Verlorenes-P%C3%A4ckchen-%29-__f244040.html

Außerdem war ein Paketversand vereinbart, für ein DHL Päckchen gibt es aber eine eigene Versandkategorie "DHL Päckchen".

Man hat aber vereinbart, die Kaufsache als Paket zu versenden. Pakete sind aber bei allen Versandunternehmen nachverfolgbar und versichert. Man ist ohne Grund vom vereinbarten Versand abgewichen.

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


Nicht genug damit, jetzt kommen noch die besonderen PayPal Bestimmungen ins Spiel.

Und hier wurden direkt 2 Bedingungen nicht eingehalten, die zum begehrten Verkäuferschutz führen:

1. Es wurde ohne Versandnachweis versendet.

2. Es wurde nicht an die bei PayPal hinterlegte Adresse des Käufers versendet, man hätte die vom Käufer angegebene Adresse ignorieren müssen, da könnte er betteln, wie er will.


Jeder einzelne Verstoß hat zur Folge, dass man nicht für den Verkäuferschutz berechtigt ist, man wird Geld und Ware abschreiben müssen, selbst wenn der Käufer böswillig war, man kann es einfach nicht beweisen.

Wirklich hundertfach besprochen. Würde mir noch einmal explizit die PayPal AGB zu Gemüte führen.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full

Insbesondere den Verkäuferschutz:

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full#11.%20Seller%20Protection%20Policy

Niemals etwas mit PayPal nicht nachverfolgbar versenden, da kann der Käufer bitten und betteln, wie er will, das sollte schon beim Einstellen berücksichtigt werden.

Und natürlich auch immer nur innerhalb von 7 Tagen versenden, niemals Selbstabholung gestatten bei einer PayPal-Zahlung, niemals nicht von PayPal abgedeckte Artikel versenden und immer nur an die bei PayPal hinterlegte Adresse.

Ich fragte nach dem Wert der Sendung, weil PayPal bei einer Sendung bis EUR 25,00 bis zu 10 mal im Halbjahr auf einen Versandnachweis verzichtet. Dann wäre man aus dem Schneider gewesen. So wird es teures Lehrgeld werden, fürchte ich.




-- Editiert am 13.09.2010 22:35

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
carhatt
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)

die sachlage sieht jetz etwas anders aus und zwar hat er bei ebay mehere adresse hinterlegt auch diese adresse an die das päckchen ging und die ich per mail erhalten habe, er hat auch zugestimmt als ich ihn nach diese adresse fragte, aber er an diese adresse angeblich keine päckchen annehmen kann?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Ich verstehe das soweit alles, nur ist das Problem, dass sich PayPal dafür nicht interessiert.

In dem Augenblick, ich weiß nicht ob das schon geschehen ist, wo der Käufer bei PayPal einen Käuferschutzanrag stellt, weil er behauptet, dass er eine Sendung nicht erhalten hat, will PayPal von dir den Einlieferungsbeleg sehen und will die Sendung online verfolgen.

Selbst wenn der Käufer, sollte er betrügerisch handeln, solch eine Nummer schon 30 mal durchgezogen hat, wird PayPal ihm auch zum 31. Mal den Kaufpreis auf deine Kosten erstatten.

Nur mit Versandbeleg versenden und nur an die bei PayPal hinterlegte Adresse. Wenn man sich auf etwas anderes einlässt, wird man bei PayPal den Kürzeren ziehen, alles andere wäre ein Wunder.

3. Voraussetzungen. PayPal schützt den Verkäufer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

quote:

3.1. Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Verkäufer von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt.


3.2. Der Verkäufer beantwortet sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des vorübergehend einbehaltenen Zahlungsbetrags innerhalb der von PayPal vorgegebenen Frist; in der Regel bedeutet dies innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Antworten sind in der Regel online auf der Webseite von PayPal oder per E-Mail zu geben.


3.3. Der Verkäufer hat die Zahlung als eine Zahlung von einem PayPal-Konto erhalten [keine Teilzahlung, keine Ratenzahlung].


3.4. Der der Zahlung zugrunde liegende Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.


3.5. Der Verkäufer hat den Artikel versandt und legt einen Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vor.


* Falls der Zahlungsbetrag 25 EUR nicht überschreitet, siehe Ziffer 4.3.
* Falls der Verkäufer dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann der Verkäufer alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.

3.6. Der Verkäufer hat den Artikel an die auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versandt. Wenn der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt wird oder der Verkäufer den Artikel persönlich ausliefert oder an eine andere als auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht.

3.7. Der Verkäufer hat den Artikel zeitnah nach Zahlungseingang versandt; diese Frist beträgt in der Regel sieben Tage. Wenn die Lieferfrist bei vorbestellten oder erst angefertigten Artikeln davon abweicht, muss der Verkäufer nachweisen, dass er dies in seinem Angebot bzw. den Lieferbedingungen dem Käufer mitgeteilt hat.





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-- Editiert am 14.09.2010 00:23

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