Einnahmen/Überschussrechnung

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Chronos
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)
Einnahmen/Überschussrechnung

Hallo Gemeinde,

ich verkaufe als Einzelunternehmer nach §19 UstG auf eBay einige Artikel.

Bekanntlich gehören die Versandkosten ja zu den Einnahmen. Muss ich aber nun bei meiner Einnahmen/Überschussrechnung die Porto- und Verpackungskosten jedes einzelnen Artikels aufführen den ich verkauft habe oder reicht es aus den Betrag monatlich oder jährlich als Gesamtbetrag auszugeben?

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)

Das tangiert "Internetauktionen" nur am Rande und wäre sicherlich besser im Steuerrecht aufgehoben.

Du musst sowohl Einnahmen als auch Ausgaben an dem Tag buchen, an dem sie anfallen. Wenn das Geld deines Kunden am 02.01. auf deinem Konto ist, muss es auch dann als Einnahme gebucht werden und nicht erst am 31.12.
Wenn du jeden Tag die losgeschickten Pakete bei DHL bar bezahlst, müssen die Kosten auch jeden Tag gebucht werden. Wenn du einmal im Jahr einen Vorrat Freeway-Marken einkaufst und bezahlst, fallen auch nur an diesem einen Tag Kosten an und sie werden auch nur dann gebucht.

Gruß

Connlon

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