Einschreiben auf dem Postweg verloren

5. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.05.2017 16:32:48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einschreiben auf dem Postweg verloren

Hallo,
ich habe vor 2 Wochen bei ebay ein Festival Ticket gekauft. Der Verkäufer verschickte dieses per Einschreiben. Dieses ist aber eins per Einwurf gewesen. Das heißt, ich brauche dafür nicht unterschreiben. Der Brief aber nie bei mir angekommen. Laut Status ist er aber ausgeliefert worden. Nun hab ich in unserer Postfiliale mal nachgehakt. Die konnten mir aber auch nur sagen, dass das Einschreiben ausgeliefert wurde. Sie verwiesen mich auf die Posthotline. Dort sagte man mir , dass der Brief in einem Postfach gelandet ist (ich besitze nur keins) und dort auch abgeholt wurde, mit Unterschrift! Nur die ist angeblich nicht zu entziffern! Ich hab mich zeitgleich an den Verkäufer gewendet. Dieser hat jetzt einen Nachverfolgungsantrag gestellt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
-wenn sich bei der Post nun rausstellt, dass das Einschreiben nicht bei mir angekommen ist, und auch nicht auffindbar ist, kann ich mein Geld vom Verkäufer zurück verlangen?
-der andere Fall wäre... die Post sagt, dass sie das Einschreiben ordnungsgemäß ausgeliefert hat. was kann ich dann noch machen?

Danke schonmal für eure antworten

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
-wenn sich bei der Post nun rausstellt, dass das Einschreiben nicht bei mir angekommen ist, und auch nicht auffindbar ist, kann ich mein Geld vom Verkäufer zurück verlangen?


Beim gewerblichen VK ja. Beim privaten nein.

Beim privaten VK könntest du nur spekulieren, daß der VK keinen Zeugen für das Eintüten des Tickets hat, dann genügt nämlich der bloße Beweis, ein Einschreiben verschickt zu haben, nicht als Beweis, daß da auch das Ticket drin war.
(Achtung: Das ist etwas völlig anderes als wenn der Empfänger eines zugestellten (!) Einschreibens behauptet, das beweise noch nicht, daß die behauptete Willenserklärung zugegangen ist.)

Zitat:
die Post sagt, dass sie das Einschreiben ordnungsgemäß ausgeliefert hat


Nachdem es in einem Postfach gelandet ist, das gar nicht dir gehört? Das sollen die mal im Streitfall einem Richter erklären. ;)

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

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#3
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von postopfer2015):
-wenn sich bei der Post nun rausstellt, dass das Einschreiben nicht bei mir angekommen ist, und auch nicht auffindbar ist, kann ich mein Geld vom Verkäufer zurück verlangen?


Wenn der Nachforschungsauftrag ergibt, dass die Post für den Verlust verantwortlich ist bekommst du leider nur 20 € von denen [1] weiterhin ist der Versand gem. AGB Brief National der Post für Eintrittskarten nur bis zu einem Wert von 25€ erlaubt.

[1] https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html

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#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ich habe heute auch die Mitteilung erhalten, das mein Einschreiben Einwurf verloren gegangen ist und ich 5,00 EUR zuzüglich des Portos Erstattet bekomme.
Muß man um die 20,00 EUR Maximalhaftung zu erhalten der Post irgend etwas Nachweisen?
Der Inhalt war keine Ware, sondern ein Brief.

-- Editiert von andreas124 am 05.11.2015 15:36

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#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Und der Brief war 20€ wert, wurde er mit Blattgold verziert ?

Und zur Frage da oben, der Verkäufer soll nicht nur Beweisen das auch das Ticket im Umschlag war, sondern auch das dieser an die korrekte Adresse gesendet wurde. Sofern nachweislich an die Privatadresse versendet werden sollte und der Brief in einem Postfach landete.....

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#6
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wie ich nun Erfahren habe, zählt der Materialwert.
Ich fragte nur nach, da die meisten, die hier im Forum berichten, das Dokumenten im Einschreiben verloren gegangen sind, Ihnen die Maximalsumme von 20,00 EUR Erstattet wurde.
Ich will ja die Differenz nicht bei der Post einfordern, bin mit den gezahlten zu frieden.
Aber evtl braucht man die Voergenhgsweiße das nächste mal, sollte wieder eine Sendung verloren gehen.

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zitat (von Droid):
Und zur Frage da oben, der Verkäufer soll nicht nur Beweisen das auch das Ticket im Umschlag war, sondern auch das dieser an die korrekte Adresse gesendet wurde. Sofern nachweislich an die Privatadresse versendet werden sollte und der Brief in einem Postfach landete.....


"Soll beweisen"? Der Fragesteller ist hier nicht in der Position, irgendwelche Beweise verlangen zu können. Wenn er, der Fragesteller, etwas will (nämlich Geld zurück), muss er seinen angeblichen Anspruch beweisen.
Sie verwechseln da also was...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Beim privaten VK könntest du nur spekulieren, daß der VK keinen Zeugen für das Eintüten des Tickets hat, dann genügt nämlich der bloße Beweis, ein Einschreiben verschickt zu haben, nicht als Beweis, daß da auch das Ticket drin war.
Da der VK weder wissen noch beeinflussen konnte, dass das Einschreiben verloren geht, reicht allein der Nachweis der Sendung ziemlich sicher als Anscheinsbeweis.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von luser2413):
Wenn der Nachforschungsauftrag ergibt, dass die Post für den Verlust verantwortlich ist bekommst du leider nur 20 € von denen

Unsinn. Wenn die Post den Brief tatsächlich falsch zugestellt hat, dann war das schuldhaftes Handeln und die Haftungsbeschränkungen greifen nicht.

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#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Da der VK weder wissen noch beeinflussen konnte, dass das Einschreiben verloren geht, reicht allein der Nachweis der Sendung ziemlich sicher als Anscheinsbeweis.


Na die Argumentation möchte ich mal von einem Richter hören. :-P
Der VK muß grundsätzlich beweisen, daß er die Ware verschickt hat. Daß sie zufällig nicht angekommen ist, befreit ihn nicht von dieser Beweislast, wieso auch? Wieso sollte "der hat irgendwas verschickt" neuerdings ein Anscheinsbeweis für "der hat ein Nokia 9350 verschickt" sein?
Im übrigen werden von Betrügern haufenweise leere Pakete verschickt, oder welche mit Steinen drin. Das Argument "er kann gar nicht leer verschickt haben, weil der K das ja gemerkt hätte, wenn es angekommen wäre, wovon der VK ausgehen mußte" ist also keines.

-- Editiert von JenAn am 09.11.2015 11:46

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo JenAn,

Zitat:
Im übrigen werden von Betrügern haufenweise leere Pakete verschickt, oder welche mit Steinen drin.
Bitte definiere doch mal dein "haufenweise".
Wenn du meinst, dass insgesamt haufenweise solcher Pakete verschickt werden, dann ist das sicher falsch, die Quote dürfte weit weit unter 1% aller Pakete liegen. Und wenn du auf einen Betrüger abzielst der haufenweise Pakete verschickt, dann dürfte das sehr schnell ans Licht kommen, weil er auch haufenweise Anzeigen bekommt.

Zitat:
Das Argument "er kann gar nicht leer verschickt haben, weil der K das ja gemerkt hätte, wenn es angekommen wäre, wovon der VK ausgehen mußte" ist also keines.
Doch, natürlich ist das eins, du hast es sogar gut formuliert.
Ich wette mit dir, dass die Wahrscheinlichkeit einen Amtsrichter so zu überzeugen bei deutlich über 50% liegt (solange es die einzige verlorene Sendung des VK ist natürlich).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Bitte definiere doch mal dein "haufenweise".


"Unter den Betrügern ist die Anzahl derjenigen, die leere Pakete (oder welche mit anderem Inhalt als dem versprochenen) verschicken, sehr hoch."
Daher ist das Argument, das Paket habe das Behauptete enthalten, weil der VK sonst ein ungeschickter Betrüger wäre, Unsinn.
Mal abgesehen davon, daß es auch viele ungeschickte Betrüger gibt.

Zitat:
Doch, natürlich ist das eins, du hast es sogar gut formuliert.


Nein, das ist aus den o.a. angegebenen Gründen gerade keines. Die Beweislast hat überhaupt nichts damit zu tun, ob das Paket angekommen ist oder nicht. Auch wenn es angekommen wäre, müßte der VK beweisen, daß es die behauptete Sache enthalten hat (wenn der K das bestreitet). Warum sollte sich bei Verlust auf dem Transportweg daran irgendetwas ändern?
Dann wäre analog auch das leere Paket kein Problem für den VK, weil es ja völlig doof wäre, sowas zu machen, also muß der K lügen, der den Eingang eines leeren Paketes behauptet. Dann wäre auch dort die Beweislast de facto umgedreht, weil der VK ja unmöglich so dumm gewesen sein kann, ein leeres Paket zu verschicken. :P

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