Einspruchsfrist Verkauf privat an privat

5. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
jayz8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruchsfrist Verkauf privat an privat

Hallo!

Ich habe auf ebay von einer Privatperson einen Autoradio im Wert von ca. 45 EUR ersteigert. Bezahlung und Lieferung erfolgte prompt. Ich habe den Radio allerdings erst 4 Wochen nach Lieferung ausprobiert und festgestellt, dass er defekt ist. Verkäuferin meldete sich ein paar Wochen nicht und bot mir dann an, das Gerät "zur Überprüfung" zurückzusenden, bei ihr hätte es aber noch funktioniert. Einen Anspruch auf Ersatz habe ich aber nicht, da ich mich ja erst nach 4 Wochen gemeldet hätte.

Nach etlichen weiteren zähen Mailwechseln (sie antwortete immer erst nach 14 Tagen) meinte sie, sie habe das Gerät zum Hersteller eingeschickt und meldet sich, sobald sie was erfährt. (Das Gerät ist also tatsächlich defekt.)

Da mir die Ganze Sache mittlerweile zu blöd ist und ich ohne Geld und ohne Radio dasitze, möchte ich mich mal erkundigen, wie lange überhaupt die Einspruchsfrist bei Privatverkäufen ist und welche Chancen ich habe, an mein Geld bzw. an ein funktionierendes Radio zu kommen.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Thomas

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zisch
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 3x hilfreich)

Ist die Auktion noch im Netz? Wenn ja bitte Link dazu.

Generell wenn du einen Artikel von privat kaufst und er nicht funkioniert hast du das Recht auf Nachbesserung oder Rückgabe auch wenn der Verkäufer einen Gewährleistungsausschluss in seiner Artikelbeschreibung hat.
Dieses Recht solltest du jedoch sofort nach Warenerhalt in Anspruch nehmen denn jetzt hast du ein Problem und musst eventuell beweisen das der Artikel nicht in den vier Wochen benutzt wurde und dann kaputt gegangen ist...

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#2
 Von 
jayz8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hi! die auktion ist nicht mehr im netz. aber die artikelbeschreibung lautet folgendermaßen:

"hier ein mp3 player, top zustand, wurde neu getauscht vor ca 4 monaten. habe leider in meinem neuen auto ein system, verkaufe ihn deshalb.

keine garantie gewähr oder umtausch, privatverkauf"

recht knapp, nicht wahr? ist die ausschlussklausel der verkäuferin so überhaupt ausreichend?

danke & viele grüße
thomas

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#3
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

thomas,
wenn die Auktion nicht mehr im Netz ist,müssten 90 Tage vergangen sein? Wenn ja, hast Du zu lange gewartet. Keine Chance mehr auf Nachbesserung.

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#4
 Von 
jayz8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, es sind _mittlerweile_ tatsächlich mehr als 90 tage vergangen. aber nur deshalb, weil die verkäuferin immer ewig gebraucht hat um zu antworten. den ersteneinspruch habe ich nach 4 wochen eingelegt. (siehe mein erstes posting.)

und: nachbesserung hin oder her, momentan habe ich _weder_ mein geld _noch_ ein defektes radio. und ich glaube, das ist auch nach mehr als 90 tagen nicht ganz in ordnung. oder wie seht ihr das?

danke & viele grüße
thomas

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#5
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn der Verkäufer das Radio immer noch hat, Frist von 10 Tagen auf repariertes Radio setzen und mit Ankündigung eines Rechtsanwaltes drohen. Wenn die Frist ohne Reaktion verstreicht, ab zum Rechtsanwalt.

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#6
 Von 
jayz8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo jensrussel!

vielen dank für deinen tipp! noch zwei kleine fragen hätte ich ergänzend dazu:

1) würdest du auch dann in anbetracht des streitwerts zum anwalt gehen, wenn du keine rechtsschutzversicherung hättest?

2) wenn nein, denkst du eine anzeige wegen betrugs ist sinnvoll?

danke & viele grüße
thomas

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#7
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

ERst einmal hätte ich anstelle der Verkäuferin die Nachbesserung,b.z.w.Überprüfung nach vier ! Wochen abgelehnt.
Nun allerdings müssen Sie eine zumutbare Frist setzen.
Am Besten per Einschreiben mit Rückschein und 10 - 14 Tage.
Ansonsten bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg.

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#8
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

@thomas,
wozu braucht Du eine Rechtsschutzvers.? Die zahlen eh nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Und in diesem Fall bekommst Du auf jeden Fall Recht. Kleiner Nachteil, Du musst die Kosten vorstrecken. Ob Du auserdem auch Anzeige stellen möchtest? Wenn sich die Person nicht meldet...ja! Aber da alle schlechten Karten beim Verkäufer liegen, wird er Dir innerhalb der Frist Zugeständnisse machen.

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und in diesem Fall bekommst Du auf jeden Fall Recht.

Es hat schon seinen Grund, wieso der seriöse Anwalt nie eine 100%-ige Erfolgsgarantie abgibt.

Wenn das Gericht zu der Überzeugung kommt, es sei unglaubwürdig, daß man einen gekauften Artikel 4 Wochen lang nicht ausprobiert und der K trage die Beweislast, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag, kann der Prozeß ganz schön in die Hose gehen.
Insbesondere bei Gewährleistungsausschluß (der ist hier ausreichend wie oben beschrieben), und wenn der Fragesteller Pech hat, hat der VK auch noch einen glaubwürdigen Zeugen (ob der die Wahrheit sagt, sei mal dahingestellt), daß das Gerät beim Einpacken noch funktioniert hat.

Sehen Sie, und *deswegen* sind Sprüche wie 'da kannst Du gar nicht verlieren' so gefährlich.

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#10
 Von 
jensrussel
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 11x hilfreich)

Das 4 Wochen vergangen waren hat doch nichts mehr damit zu tun, das der Käufer weder Radio noch sein Geld wieder erhalten hat. Mit Annahme des Radios durch die Verkäuferin hat diese somit eine Nachbesserung akzeptiert. Also bitte, was soll da in die Hose gehen? Entweder der Käufer bekommt sein Geld zurück oder die Verkäuferin erfüllt Ihre Zusage! Wenn etwas in die Hose geht, dann das, dass die Verkäuferin der Meinung ist, Beides zu behalten!! Alles andere wäre wohl absolutes Rechtsverdrehen.
Thomas, lass Dir keine Angst machen!!

Gruss
jensrussel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mit Annahme des Radios durch die Verkäuferin hat diese somit eine Nachbesserung akzeptiert.

Das kommt auf die genauen Umstände an. Eine bloße 'Überprüfung' auf Kulanzbasis begründet noch keine Rechtsansprüche.
Sie könnte ein Indiz in der Richtung sein, aber wie ein Gericht das wertet, kann man nicht voraussehen.

Dann hat der K wohl auch noch keine beweisbare Frist gesetzt, und ohne Verzug der Gegenseite klagt es sich äußerst schlecht und teuer.

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#12
 Von 
jayz8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mareike,

Sie wirken, als hätten Sie Ahnung von der Materie. Angenommen, Sie wären an meiner Stelle. Was würden Sie tun? Zuerst schriftlich eine letzte Frist setzen und danach zum Anwalt gehen? Welche Kosten können da so circa im schlimmsten Fall (wenn es zum Prozess kommt und ich ihn verliere) auf mich zukommen?

Danke für die Hilfe.

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