Einwurf-Einschreiben-Sendung nicht auffindbar, Verkäufer mit 10.000 + Bewertungen angeblich Privat

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
dieBlume
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einwurf-Einschreiben-Sendung nicht auffindbar, Verkäufer mit 10.000 + Bewertungen angeblich Privat

Hallo liebe Community.

Evtl. kann mir jemand eine Hilfestellung geben. Ich habe etwas bei eBay ersteigert, und die Sendung kam nie an. Der Verkäufer weigert sich für den Schaden einzustehen.

Dieser hat in sieben Jahren insgesamt mehr als 12.000 Bewertungen gesammelt, von den fehlenden, die nie angegeben wurden, ganz zu schweigen. Insgesamt sind ca. 1300 auf Verkäufe zurück zu führen, angeblich zu 99% 1-Euro-Artikel. Insgesamt hat er die letzten zwölf Monate, laut Profil und eigener Aussage, leidlich 70 Verkäufe getätigt. "Briefmarken und Sämereien zum aktuellen Einkaufspreis", und mehrere Guthabenkarten (4x iTunes und Amazon) die dieser angeblich zum Telefonvertrag dazu bekommen hat. Plus diejenige die ich erworben habe.

Zusammengefasst:

- Kauf einer Guthabenkarte im Wert von 200.- für 170.-
- Versand als Einwurf-Einschreiben
- Einwurf-Einschreiben nach 1 Woche noch immer nicht da - Nachforschungsantrag bei der DP
- Die Nachforschung ergibt dass der Postbote dieses eingeworfen haben soll, dies ist elektronisch belegt, DP sieht sich nicht in der Verantwortung
- keine Einbruchspuren am Briefkasten, die Befragung der Nachbarn ergibt nichts

Ich bin mir nun nicht sicher ob ich den angeblich privaten Verkäufer damit davon kommen lassen soll, da er, sollte er nachweislich gewerblich handeln, grundlegende Verbraucherrechte beschneidet und damit nicht nur mich schädigt :???:
Da ich keinen Rechtsschutz habe, schrecke ich vor den Kosten zurück auf denen ich evtl. zusätzlich liegen bleibe.

Was ist eure Meinung dazu?

Liebe Grüße
dieBlume

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Da der Postbote bezeugt, dass er das Schreiben in Deinen Briefkasten eingeworfen hat, wärst Du auch gegenüber einem gewerblichen Verkäufer in einer schwierigen Situation.

Ein gewerblicher Verkäufer trägt zwar das Versandrisiko, das nach meiner Kenntnis aber mit dem Einwurf in Deinen Briefkasten endet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

So ist es, eingeworfen = zugestellt, da ist es völlig egal ob der Käufer oder Verkäufer das Versandrisiko trägt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dieBlume
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh.

Danke für deine zügige Antwort.
Wenn dem so ist, dann bleibt mir kaum etwas übrig als meinen Ärger zu schlucken. Selbst wenn der Verkäufer gewerbsmäßig handelt, kann nur der Wettbewerb ihn abmahnen oder der nächste wahrhaftig geschädigte dagegen vorgehen.

Ist es hier ratsam eine Anzeige wegen Diebstahl aufzugeben? Natürlich ist es mir bewusst dass ich so meine Sendung nicht bekomme, aber angenommen der PB (die Vertretung unseres üblichen) lässt Sendungen verschwinden so käme man Ihm lediglich auf die Spur wenn sich die Anzeigen häufen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde die Strafanzeige aufgeben. Und ja, vielleicht kommt dabei heraus, dass der Postbote das nicht nur einmal gemacht hat. Also Briefe verschwinden zu lassen.

Falls nicht: Gab es irgendeine Gutscheinnummer? Kann der Verkäufer so eine Info liefern? Wenn ja, lässt sich ggf. dort, wo der Gutschein eingelöst werden muss, dann was herausfinden und zurückverfolgen (also im Rahmen der Anzeige).

Du musst halt hoffen, dass was rauskommt. Ansonsten hast du leider Pech gehabt.

Zitat:
- keine Einbruchspuren am Briefkasten, die Befragung der Nachbarn ergibt nichts

1. Je nach Briefkasten kann man Briefe auch schon mal so herausfischen.
2. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass jemand, der den Brief herausfischt, dir ins Gesicht sagt, dass er was aus deinem Briefkasten gemopst hat?

P.S.: Sicher, dass das alles wirklich an dich geschickt wurde?

-- Editiert von mepeisen am 11.08.2017 17:41

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Der Versender müsste ggf. nachweisen, die Sendung auch an dich adressiert zu haben.

Ich würde mir mal den Zustellnachweises ausdrucken (geht bei Ebf ja sogar online, wenn du die Daten hast) und den Postboten direkt damit konfrontieren.
Außerdem in der Nachbarschaft herumfragen.

Vielleicht hat der Postzusteller einen Fehler gemacht (in falschen Briefkasten/irgendwoanders eingeworfen) und fälschlicherweise die korrekte Zustellung an dich bestätigt.
Derzeit sind ja wieder Urlaubsaushilfen unterwegs, da sind vermehrt Fehler möglich (auch bei uns schon vorgekommen)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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