Empfänger verzogen - Paket kommt zurück

21. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
jms
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 8x hilfreich)
Empfänger verzogen - Paket kommt zurück

Herr K kauft privat bei Herrn V einen eBay-Artikel. Herr K bezahlt, Herr V versendet, das Paket ist lange unterwegs und kommt zurück: Empfänger unbekannt verzogen. Herr K ist zwischenzeitlich tatsächlich umgezogen, hat aber keinen Nachsendeauftrag gemacht. Ist Herr V jetzt zu irgend etwas verpflichtet? Muss er das Paket noch mal schicken?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4181x hilfreich)

Zitat (von jms):
Ist Herr V jetzt zu irgend etwas verpflichtet?


Ja, zur Erfüllung des Kaufvertrages.

Zitat (von jms):
Muss er das Paket noch mal schicken?


Wenn Herr K die Versandkosten nochmals überweist, wäre das ein äußerst freundliches Entgegenkommen.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9330 Beiträge, 2996x hilfreich)

Zitat (von jms):
das Paket ist lange unterwegs


definier mal lange unterwegs.

Wann wurde der Kaufvertrag geschlossen,
wann wurde das Paket verschickt
wann war es unzustellbar
- jeweils die Daten benennen -

Berry

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#3
 Von 
jms
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 8x hilfreich)

Naja sagen wir mal es wurde 1 Tag nach dem Kauf verschickt, war 3 Wochen unterwegs und war dann bei der Auslieferung unzustellbar, weil der Empfänger verzogen war.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 322x hilfreich)

Zitat (von jms):
Ist Herr V jetzt zu irgend etwas verpflichtet?
Das Paket bis zum 31.12.2023 zur Abholung bereitzuhalten. Ausnahme könnte sein, wenn das für den V nicht zumutbar ist (etwa, weil es sich um 10kg frischen Fisch handelt, der dabei ist zu verderben)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von jms):
Ist Herr V jetzt zu irgend etwas verpflichtet?

Ja, zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung.



Zitat (von jms):
Muss er das Paket noch mal schicken?

Ja, aber nur wenn der Käufer es bezahlt.
Ausnahme, der Verkäufer hätte die Nichtzustellung verschuldet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
jms
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 8x hilfreich)

Herr K hatte einen Nachsendeauftrag für Briefe, nicht aber für Pakete. Herr V hat es aber gut gemeint und als Paket geschickt :-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 322x hilfreich)

Zitat (von jms):
Herr K hatte einen Nachsendeauftrag für Briefe, nicht aber für Pakete. Herr V hat es aber gut gemeint und als Paket geschickt :-)

Alleiniges Problem des K.
Außer es war explizit ein Briefversand vereinbart.

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