Erstattung der Versandkosten, wenn die Ware defekt ist

26. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
LL0rd
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 16x hilfreich)
Erstattung der Versandkosten, wenn die Ware defekt ist

Hallo,

ich habe bei ebay, als Privatperson, Ware angeboten. Diese wurde auch ersteigert (1,99 Euro) + 5 Euro Versand. Das Produkt habe ich auch abgeschickt, nur ist es angeblich defekt angekommen. Käufer behauptet, es währe Transportschaden gewesen (was ich mir eigentlich kaum vorstellen kann).

Nun will der Käufer das Geld wiederhaben, muss ich den Kaufpreis + die Versandkosten erstatten?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Haben Sie ein vers. Paket versendet? Dann müssen Sie oder der Kunde den Transportschaden innerhalb von 7 Kalendertagen beim Zusteller melden,dieser prüft dann ob die Verpackung ausreichend für die Ware war und erstattet den Schaden.
Ansonsten kann der Kunde seinen Kaufbetrag zurückverlangen,dazu muß er Ihnen aber die Ware zurücksenden und den Versand bezahlt der Kunde bei einer Summe unter 40 ¤,ich glaube mal kaum das der Kunde nachdem Sie ihm das mitgeteilt haben,noch sein Geld zurück haben will!!
gruss lili...

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Hö?

Reden wir hier von einem gewerblichen oder privaten Vk?
Wenn der Vk privat ist, dann geht das Versandrisiko zu Lasten des Käufers und der Vk muss ihm , soweit ich weiss, gar nix zurückzahlen.

Und auch die 40 Euro-Geschichte bezieht sich auf gew. Vk und gilt nur dann, wenn das vorab vereinbart war!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LL0rd
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 16x hilfreich)

d.h. dass wenn ich bereit bin den Kaufpreis zu erstatten, dann muss ich nur die 1,99 zurückzahlen und nicht 6,99?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 151x hilfreich)

Hallo,

hab ich das richtig verstanden, der Käufer will seine EUR 1,99.- wieder haben, weil die Ware defekt ist?? In welcher Welt leben wir eigentlich. Gibt es nichts wichtigeres?

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
LL0rd
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Ware wurde Privat verkauft. Der Versand war nicht versichert

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LL0rd
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 16x hilfreich)

Der Käufer will dass ich auch die Versandkosten erstatte, also Euro 1,99 + 5

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn sie Zeugen haben, oder beweisen könne das die Waren im verienbarten Zustand abgeschickt wurde, brauschen sie überhaupt ncihts erstatten.

Wenn nicht, könnten sie die Ware auch beschädigt abgeschickt haben.

Käufer könnte auch einfach behaupten die Ware sei defekt um nicht nur das Geld wiederzkriegen sondern auch gleich die Ware zu behalten ;) Aber ich will mal nicht so schlecht denken... in jedem steck ja was gutes.

Ach und wegen Transportschäden. Wenn sie die Ware gut verpackt abgeschickt haben dann müssen sie nicht für Transportschäden aufkommen... das ist das Risiko des Käufers.
Wenn allerdings ungenügend verpackt (wie letztens der Scannerfall der in ner Zewarolle auf Reisen ging) dann sind sie dran :P

-- Editiert von Trebor am 26.05.2004 22:19:37

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)


§ 349 BGB
...
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
...

Ob Privat oder gewerblich spielt da keine Rolle!!

Wenn du dem K den defekt glaubst, erstatte ihm Kaufpreis und Versandkosten.
Wenn nicht, die Ware zurückschicken lassen - diese Kosten (Paket!) würdest du bei einem defekt allerdings auch tragen.
Ist die Sache nicht defekt, brauchst du auch nichts zu zahlen. Der K müsste dir sogar noch die erneuten Zusendungskosten erstatten.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)


Tippfehler ?! => 439 II BGB ;-)

Soweit es sich nicht um einen "Verbrauchsgüterkauf" handelt, könnte der VK die Anwendbarkeit des § 439 II BGB mittels Individualvereinbarung ausschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Den Hinweis auf § 349 BGB (oder 439) raff ich irgendwie nicht.
Ich denke, für den Transport haftet der Käufer (da Privatverkauf) ?

Wieso heisst es jetzt auf einmal, der (Privat)Vk ist bei Transportschäden zur Nacherfüllung verpflichtet??

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
LL0rd
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 16x hilfreich)

das frage ich mich aber auch, wieso lässt mann dann den K manchmal wählen, ob der Versand versichert sein soll, oder nicht? Bringt doch dann nichts, wenn der K das wählt, kommt die Ware defekt an, hat der K die Versandkosten (Versicherung) gesparrt. Somit ist der Vk immer der dumme

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

:(
Oha, da war ich etwas neben der Spur...
habe Käufer behauptet, es währe Transportschaden gewesen doch glatt übersehen...

Asche auf mein Haupt - überlest mein Posting am besten.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
LL0rd
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 16x hilfreich)

Ok, also jetzt zusammengefasst damit ich / die Nachwelt es weiß:

Ich bin als privater Verkäufer nicht gezwungen eine Nachbesserung zu erbringen, geschweige denn die Versandkosten zu erstatten.

Richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 155x hilfreich)

Nicht, wenn der K selbst einen Tranpsortschaden bei unversichertem Versand angibt.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des K.

Dies gilt nur, wenn
- der Vk nicht gewerblich verkauft
- der Schaden nicht wegen "unsachgemäßer Verpackung" entstand
- die Sendung unversichert verschickt wurde

Bei versicherten Snedungen ist zu beachten:
Der VK geht mit der DP einen Vertrag ein - nicht der K! Wenn dann ein Schaden geltend gemacht werden muss, muss der VK u.U. die Sache der Zustellerfirma (Beispiel Post) melden. Ausserdem evt. Verhandlungen führen - z.B. wenn aufgrund ausreichender Verpackung eine Schadensersatzleistung verweigert wird; dann haftet der VK wegen fahrlässigem handeln.
Der Schaden wird dem VK erstattet - dieser muss dem K den Erstattungsbetrag dann auch zukommen lassen.

Hoffe, ich konnte mein Fehlposting gutmachen und alle Unklarheiten beseitigen.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
headbanger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo MichiM,

vielen Dank für die Ausführungen. Eine Frage hätte ich allerdings noch :
wenn der K die Ware annimmt und der Versender darauf besteht, dass diese ohne Beanstandung angenommen wurde, wer haftet denn dann ?

Der Fall liegt bei mir gerade auf dem Tisch, ich privat, K privat, Ware defekt angekommen, Dienstleister verweigert die Entschädigung.

Es grüßt,
der Headbanger

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Na dann haben Sie ordnungsgemäss verpackt und somit hat der Käufer keine Ansprüche gegen Sie.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.190 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.338 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen