Hallo,
nehmen wir folgenden Fall an:
K kuft bei V über ebay ein Softwareprodukt. Die dt. Vollversion ist
upgradefähig. V hat die Seriennummer aber schon für ein Upgrade genutzt
und die Software ohne Angebe dieser Einschrängung (Mangel) versteigert.
Hat K ein Umtauschrecht oder kann er die Beseitigung des Mangels (z.B. Ummeldung der ersteigerten Lizenz bei dem Hersteller verlangen, damit K ein
anderweitig gekauftes Upgrade nutzen kann?
Gruss
Peter
Ersteigerte Software und Upgradefähigkeit
6. April 2009
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Frage vom 6. April 2009 | 21:05
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 11x hilfreich)
Ersteigerte Software und Upgradefähigkeit
Problem bei eBay und Co?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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