Ersteigerte Ware defekt - Verkäufer nicht erreichbar

14. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
zlois
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Ersteigerte Ware defekt - Verkäufer nicht erreichbar

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei eBay einen tragbaren Minidisc-Recorder für EUR 51.- ersteigert, der angeblich einwandfrei funktioniert und sich in einem guten Zustand befindet.
Als ich das Gerät bekommen habe (per Nachnahme), stellte sich heraus, dass es sehr viele Mängel aufweist und weitestgehend unbrauchbar ist:

Das Gehäuse ist komplett zerkratzt und voll mit Dellen und Schrammen, ein Eck ist sogar schon abgebrochen (dürfte wohl schon öfters heruntergefallen sein), es fehlen mehrere Schrauben am Gehäuse, und allgemein macht das Gerät den eindruck, dass es jeden Moment auseinanderfallen wird.
Der Kopfhöreranschluss ist defekt, es ist nur auf der linken seite etwas zu hören, und selbst das nur, wenn man eine Zeit lang am Anschluss herumwackelt.
Eine Taste ist defekt und lässt sich nicht betätigen.
Die Wiedergabe stoppt alle paar Minuten mit der Meldung "Disc Error".
Der Akku hat einen Wackelkontakt, sobald man das Gerät also ein wenig bewegt, schaltet es sich aus.
u.s.w.

Dass die Schäden durch den Versand entstanden sind, kann ich ausschließen, da das Gerät erstens sehr gut verpackt war, und zweitens aufgrund des äußeren Zustandes eindeutig erkennbar ist, dass das Gerät mehrmals heruntergefallen ist und womöglich auch schon daran herumgebastelt wurde (fehlende Schrauben, etc.).

Auf Mails, die ich dem Verkäufer geschickt habe, gab es bisher keine Antwort.
Ich habe mir daher die Telefonnummer aus dem Telefonbuch herausgesucht, wo ich jedoch nur die Mutter des Verkäufers erreichen konnte, die mir sagte, dass sie von der ganzen Sache keine Ahnung hätte und ich mich an ihren Sohn wenden soll. Der ist aber telefonisch nicht erreichbar...

Im Auktionstext, der sehr kurz gefasst war, stand im wesentlichen "Gerät kaum verwendet, in gutem Zustand, technisch einwandfrei".
Es war auch ein Foto dabei, doch dieses hatte eine zu schlechte Qualität, um darauf die optischen Schäden erkennen zu können.
Der Verkäufer schrieb auch dazu "Privatverkauf, daher keine Garantie bzw. Rückgabe".

Der Verkäufer hat übrigens bisher nur positive Bewertungen (10).

Meine Frage ist jetzt, ob ich irgend eine Möglichkeit habe, das Geschäft rückgängig zu machen und mein Geld zurückzubekommen.
Ich habe dem VK auch schon per Mail den Vorschlag gemacht, dass er mir einen Teil (~50%) des Verkaufspreises nachlässt, da ich selbst Techniker bin und das Gerät zumindest teilweise reparieren könnte, allerdings mache ich das sicher nicht umsonst, außerdem werden mich die nötigen Ersatzteile auch etwas kosten, und überhaupt geht es mir um das Prinzip, dass ich betrogen wurde...

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, und außerdem frage ich mich, ob es sich überhaupt lohnt, wegen 50 Euro vor Gericht zu gehen. Da kostet mich ja der Anwalt schon ein vielfaches davon...

Hat jemand eine Idee was ich machen könnte?

mfg

zlois

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilona33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
das gilt aber nicht beim Fehlen der zugesicherten Eigenschaften. Und technische einwandrei läßt die beschriebenen Fehler nicht zu. Ich würde mich auch auf keinen Kuhhandel einlassen. Mein Vorschlag: Versuch noch mal mit der Mutter zu reden, da der Spross vielleicht noch nicht der Älteste ist, und mach Ihr klar das 51,- Euro viel Geld für Dich sind und Du die Sache wenns hart kommt dem Anwalt übergibst. Teile Ihm das auch per Email mit, er schaut bestimmt rein, und denkt er kann es aussitzen. Ach ja, frag mal ob er überhaupt schon 18 ist, also geschäftsfähig?

Beste Grüße

Ilona

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Also ich weiß nicht. Ich meine, ich muss zwar den Beweis erbringen, dass die Ware wirklich so defekt bei mir ankam, andererseits müsste der VK doch auch beweisen, dass er sie in dem beschriebenen Zustand abgeschickt hat.

Aber ich würde mich nicht verschaukeln lassen, sondern auf mein Recht pochen. Egal ob 50 oder 5000 Euro! Wäre ja noch schöner, wenn jeder immer machen kann, was er will, und dann noch meint, er käme damit durch!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Kannst Du mal die Artikelnummer posten?

Wenn sich die Sache tatsächlich wie von Dir beschrieben verhält, handelt es sich eindeutig um arglistige Täuschung.
Du kannst den Kaufvertrag aus diesem Grund anfechten. Schicke ihm den Artikel zurück und setzte anschließend per Einschreiben eine Rückzahlungsfrist. Das könnte ihn bereits einschüchtern.
Wie immer möchte ich auch Dir hierzu die Seite www.letzte-mahnung.de für Mahnvordrucke empfehlen.

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
zlois
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

Als erstes möchte ich mich für eure zahlreichen Antworten bedanken.
Die Situation sieht jetzt folgendermaßen aus:
Ich habe heute eine Mail von dem Verkäufer bekommen.
Er schrieb, ich solle ihn in Ruhe lassen und mit dem "Telefonterror" aufhören (ich habe ein einziges mal bei seiner Mutter angerufen, nämlich gestern Nachmittag!). Er nimmt den Artikel nicht zurück, da er ihn ohne Gewährleistung verkauft hat, und man bei eBay immer auf eigenes Risiko kauft. Er meint auch, es sei normal dass ein gebrauchtes Gerät Gebrauchsspuren aufweist, und das Gerät hätte bei ihm noch einwandfrei funktioniert.

Die Artikelnummer lautet übrigens 3863310471

Ob das mit dem Zurückschicken des Artikels so eine gute Idee ist weiß ich nicht, denn was ist wenn er entweder das Paket nicht annimmt oder mir einfach das Geld nicht zurückgibt? Dann habe ich einen noch größeren Schaden als ich ohnehin schon habe...

Wie soll ich eigentlich beweisen, dass das Gerät schon beim Erhalt defekt war? Der VK könnte ja behaupten, ich hätte es kaputtgemacht.
Habe ich überhaupt eine realistische Chance, wieder an mein Geld zu kommen, oder sollte ich die Angelegenheit besser auf sich beruhen lassen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

"Er nimmt den Artikel nicht zurück, da er ihn ohne Gewährleistung verkauft hat, und man bei eBay immer auf eigenes Risiko kauft."

Das ist Schwachsinn, da er nun mal die Funktionalität bei Erhalt gewährleisten muss und nur ausschließt, dass er für Defekte, die in der Folgezeit auftreten, gerade steht. Leider rafft das "Otto-Normal-Ebayer" nicht und jeder meint, er schreibt mal was von Privatverkauf und hat damit den Freifahrtschein, Schrott als Top-Ware zu verkaufen!

Auf eigenes Risiko kaufen?! Soll das heißen, es könnte ja auch eine Bombe im Paket sein? Es ist nicht Ihr Risiko, dass der Verkäufer Mängel arglistig verschweigt, Sachen entgegen der Tatsachen schönredet usw.

Machen Sie ihm das klar und lassen Sie sich nicht verschaukeln...

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Und noch etwas: Weisen Sie den guten Mann mal darauf hin, dass es nicht legitim ist - auch nicht auf einem weitestgehend anonymen Onlinemarkt wie Ebay, wo offensichtlich jede Hemmschwelle ins Negative versunken scheint - falsche Tatsachen vorzutäuschen und irgendwelchen Schrott aus Omas Ramschkiste als funktionsfähige Ware anzupreisen.

Bei dem Wort "Betrug" und dessen rechtlichen Folgen, was hier auf der Hand liegt, überlegen sich viele zweimal, ob Sie nicht vielleicht doch eher wieder in ruhigere Fahrwasser steuern und sich mit dem Auktionspartner einigen sollten.

Und machen Sie sich nicht zu viele Gedanken um Ihre Beweispflicht....der VK steht schließlich ebenso in der Pflicht, den Beweis zu erbringen, dass er Ware in optischem und technischem Zustand wie beschrieben auch verschickt hat.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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