Ersteigerter Artikel weicht von Beschreibung ab

10. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
kühlschrank
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)
Ersteigerter Artikel weicht von Beschreibung ab

Hallo,
ich noch einmal.
Es geht um folgende Auktion .

Als ich den Kinderwagen heute aufgebaut habe, habe ich gesehen, dass die Einkaufstasche extrem ausgeblichen ist. Laut der Beschreibung ist sie nur "etwas" ausgeblichen. Zusätzlich ist ein Überrollbügel, der im Standardlieferumfang bereits enthalten sein sollte, nicht mit dabei. Laut dem Verkäufer verkauft er das Gestell, den Sportsitz und die Babyschale. Der Bügel gehört eigentlich zum Gestell.

Da ich mit dem Verkäufer bereits bei der Verkaufsabwicklung schlechte Erfahrung gemacht habe, brauch ich nicht zu hoffen, dass er auf meine Reklamation eingehen wird.

Wie kann ich nun vorgehen. Ich möchte nun vom Kauf zurücktreten und das Geld wieder haben.

Vielen Dank schon mal

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

http://www.123recht.net/Ebay-Verkäufer-droht-mit-Anwalt-wg-dummen-Fehler-__f198734.html

quote:
Da ich mit dem Verkäufer bereits bei der Verkaufsabwicklung schlechte Erfahrung gemacht habe, brauch ich nicht zu hoffen, dass er auf meine Reklamation eingehen wird.

Wie kann ich nun vorgehen. Ich möchte nun vom Kauf zurücktreten und das Geld wieder haben.




Aha, erst meckern das der Verkäufer einen rechtsgültigen Kauf nicht rückgängig machen will und jetzt an Kleinigkeiten hochziehen?!

Auf dem Foto selbst, kann ich keinen Bügel sehen, wenn ich wissen will ob er mit dabei ist, frage ich den Verkäufer!

quote:
Da ich mit dem Verkäufer bereits bei der Verkaufsabwicklung schlechte Erfahrung gemacht habe, brauch ich nicht zu hoffen, dass er auf meine Reklamation eingehen wird.




s.o.

Mal nebenbei gefragt?!

Wolltest du denn den Wagen wirklich kaufen?!

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#2
 Von 
kühlschrank
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich hatte schon vor den Wagen zu kaufen.

Der Überrollbügel ist Teil der Standardausführung des Gestells ist. Aus dem Grund habe ich auch nicht nachgefragt. Sonst müsste ich auch fragen, ob die Bremse dabei ist.

Der letzte Satz war von mir schon überzogen. Geb ich zu.


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#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Bei eBay ein Problem melden
Dann schauen wie eBay entscheidet.

Ist mit Paypal bezahlt worden, dieses ebenfalls bei Paypal melden.

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Wenn der Bügel auf dem Bild nicht drauf ist sollte man schon nachfragen.

Du suchst doch nur irgendetwas wieso du den Kauf rückganig machen willst. Hast übereilt etwas teuer zugeschlagen und jetzt willste das Teil einfach nicht mehr. Nur soll das jetzt zu Lasten des Verkäufers gehen und nicht zu deinen Lasten.

Steh zu deinem Kauf und verkauf das Teil halt mit Verlust wieder weiter. Mache dich selber für dein übereiltes Handeln verantwortlich und nicht andere!

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Zusätzlich ist ein Überrollbügel, der im Standardlieferumfang bereits enthalten sein sollte, nicht mit dabei.


Kannst du mal erklären, wo da ein Überrollbügel sein soll? Oder ist vielleicht ein fehlender Handgriff gemeint?

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-- Editiert am 10.01.2010 17:27

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

quote:
dass die Einkaufstasche extrem ausgeblichen ist. Laut der Beschreibung ist sie nur "etwas" ausgeblichen.

Das sind rein subjektive Wahrnehmungen aus denen sich erstmal keine konkret zugesicherte Eigenschaft ableiten lässt.
Das müsste wohl vor Gericht geklärt werden ...



quote:
Zusätzlich ist ein Überrollbügel, der im Standardlieferumfang bereits enthalten sein sollte, nicht mit dabei. Laut dem Verkäufer verkauft er das Gestell, den Sportsitz und die Babyschale.

Ich kann weder auf dem Foto noch in der Beschreibung einen Überollbügel erkennen, offensichtlich war er nicht Bestandteil der Auktion?



quote:
Der Bügel gehört eigentlich zum Gestell.

Wo steht das?
Sagt wer?
Der Hersteller? Der Verkäufer? Oder der Käufer?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Zitat:
Wo steht das? Sagt wer? Der Hersteller? Der Verkäufer? Oder der Käufer?


Der Hersteller!

Wenn ich das Foto richtig deute, fehlt der System(Hand)griff. Dieser Griff, der tatsächlich etwas wie ein Überrollbügel aussieht, gehört zum Gestell, mit ihm wird z. B. die Babyschale ausgeklinkt und transportiert.. Er ist das A & O des Systems, wenn man so will, nur mit ihm kann man mit einer Hand die Schale samt Baby ein- und ausklinken, um es mal so auszudrücken. Man kann ihn abziehen und auf den anderen Sitz stecken, der auch auf diese Weise aus- und eingeklinkt wird.

Wenn du diese Auktion siehst, weißt du was ich meine:

http://cgi.ebay.de/Bugaboo-Frog-Kinderwagen_W0QQitemZ300383316820QQcmdZViewItemQQptZDE_AllesUmsKind_Baby_Kinderwagen_Buggies?hash=item45f03dab54

Richte deine Äuglein mal auf den Kinderwagen. Siehst du das schwarze halbrunde Etwas zwischen Schirm und Haube des Kinderwagens? Das ist der Griff, der Hersteller nennt ihn folgerichtig "carry handle". Damit transportiert Mutti das Baby in der Schale (z. B. die Treppe hinauf), während Papa mit dem Gestell unterm Arm hinterher latscht.

Und hier ist die Seite des Herstellers:

http://www.bugaboo.com/learn/bugaboo-frog?id=673

Standardzubehör, gehört dazu.

Und hier ist das Demo:

http://www.youtube.com/watch?v=vEm8hfIWipE&feature=related

Und jetzt erkläre einmal, wie du ohne den "Überrollbügel" klarkommen willst?

Wenn alles so ist, wie ich vermute, stellt sich natürlich die Frage, was den Verkäufer bewegen kann, den fehlenden Handgriff glattweg zu unterschlagen, wo er lt. eBay AGB alles so genau wie möglich zu beschreiben hat?

Hier jedenfallls (in seiner Auktion) ist er nirgendwo zu sehen oder beschrieben (und das für schlappe EUR 400,00...

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180444391786&ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123


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-- Editiert am 12.01.2010 14:20

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

quote:
Und jetzt erkläre einmal, wie du ohne den "Überrollbügel" klarkommen willst?

Falls mit dem Überrollbügel tatsächlich der von dir genannte Systemhandgriff gemeint ist, wäre das natürlich ein Problem.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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