Es kam doch ein Kaufvertrag zustande, oder?!

9. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Firona
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)
Es kam doch ein Kaufvertrag zustande, oder?!

Nachdem ich bei eBay Software versteigert gabe und dafür auch einen recht guten Preis erzielt hatte, kam ich nur sehr schleppend in Kontakt mit dem Käufer.
Es wurde mir am 4. Tag nach der Auktion folgenes geschrieben:
"ich freue mich die Auktion gewonnen zu haben.
Ich habe diese Auktion im Auftrag meines Chefs gemacht.
Dieser ist im verlängerten Osterurlaub und ist am kommenden Montag wieder da und wird dann umgehend die Überweisung in die Wege leiten."
Nachdem ich auch nach dieser Zeit nichts hörte, habe ich die Dame nochmals kontaktiert und erhielt daraufhin folgende Mitteilung:

"leider muß ich Dir mitteilen das mir ein kleiner Fehler unterlaufen ist.
Da wir bis auf eine Ausnahme in unserem Büro fast nur mit Mac arbeiten, bin ich davon ausgegangen das ich hier richtig liege.
Leider mußte ich mir aber sagen lassen daß wir für unsere Macs natürlich alle Registrierungen haben und wir lediglich noch Lizenzen für unseren PC benötigen.
Somit ist das von mir ersteigerte Paket natürlich völlig ungeeignet.
Ich muß daher leider von dem Kauf zurücktreten.
Es tut mir wirklich sehr leid, Ihnen damit Umstände zu bereiten.
Ich denke Sie werden allerdings Problemlos bei dem Zweithöchst bietenden das Paket verkaufen können.
Sollte dies nicht der fall sein, und Sie müssen das Paket erneut einstellen werden wir natürlich für entstandene Unkosten (e-bay Gebühren) aufkommen."

Ich habe daraufhin folgendes geantwortet:

Betr.: "Ich muß daher leider von dem Kauf zurücktreten."

SgDH,
ganz so einfach liegen die Dinge leider nicht, denn es ist ein regulärer Kaufvertrag zustande gekommen. Bitte lesen Sie hierzu einmal die eBay-AGB durch.

Ihnen entgegenkommend haben wir dennoch inzwischen den Zweithöchstbietenden angesprochen. Falls wir bis morgen nachmittag von diesem nichts hören sollten, werden wir nach den eBay-Regeln vorgehen, die unter dieser URL nachzulesen sind: http://pages.ebay.de/help/community/npb.html
Wir denken allerdings, dass es einfacher wäre, Sie würden den Vertrag erfüllen und den Artikel selbst wieder einstellen, falls Sie ihn nicht benötigen.
Wir ersparen uns alle damit vielleicht eine Menge Ärger.

Falls wir den Artikel wieder einstellen müssen, werden wir in jedem Fall die Differenz von Auktionspreis zu den von Ihnen gebotenen Euro (...) geltend machen, zumal der Zweithöchstbietende, falls er sich den Artikel inzwischen woanders besorgt hat, immerhin nur einen Euro weniger als Sie geboten hat."

Frage hierzu: Habe ich recht? Der Zweithöchstbietende hat sich übrigens nicht gemeldet, sodass ich jetzt nicht weiß, wie ich am besten weiter vorgehen muss. Da es sich um ein hochpreisiges Angebot handelt, möchte ich es auch so schnell wie möglich - und zwar ohne Verlust - weiterverkaufen. Ein ähnliches Angebot ist einige Tage eher für immerhin 63 Euro weniger weggegangen, sodass ich bei einem Neueinstellen auch mit einem Verlust in dieser Höhe rechnen muss.

Danke, Firona

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Firona,
Meines Erachtens ist alles tacko, so wie du es gemacht hast. Der Vertrag hat Gültigkeit, und daß der Käufer auf einmal merkt, dass er das Produkt nicht gebrauchen kann ist sein Problem. Du kannst also auf Erfüllung des Vertrages bestehen.
Dein Kulanzvorschlag mit dem neu Einspeisen und die Differenz geltend machen finde ich nett, du mußt das aber nicht machen.
Behalte auf jeden Fall die Emails vom Käufer, wer weiß, wozu du es noch brauchst...
Viel Erfolg
~H~

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