[Eventim Fansale] Käufer will nach über 1 Jahr und 10 Monaten Geld zurück wegen Konzertabsage

20. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.11.2021 08:47:07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
[Eventim Fansale] Käufer will nach über 1 Jahr und 10 Monaten Geld zurück wegen Konzertabsage

Guten Tag,

im Februar 2020 habe ich über die Plattform „Eventim Fansale" zwei Konzerttickets zur Auktion angeboten und diese auch erfolgreich verkauft. Der Käufer hat wenige Tage später seine Tickets per UPS erhalten und ich habe den Kaufbetrag von Eventim Fansale auf mein Konto verbucht bekommen.

Ende April 2020 wurde das Konzert vom Veranstalter abgesagt, ich habe diese Info ignoriert, da ich meine Tickets ja verkauft hatte.

Nun habe ich vom Käufer im November 2021(!) einen Einschreiben mit Rückschein erhalten. Er habe aufgrund der Konzertabsage mit dem Kundenservice von Eventim Fansale telefoniert, da er gerne den Kaufpreis (inkl. Servicegebühren und Versandgebühren!) erstattet bekommen möchte und wurde an den Verkäufer gewiesen.
In dem Brief verweist er an seinen Anwalt, der den Brief allerdings nicht verfasst hat und droht mit weiteren rechtlichen Schritten.

Ich sehe mich im Recht und möchte den Kaufbetrag nicht erstatten. Außerdem möchte ich von dem Käufer nicht weiter belästigt werden. Was kann ich tun?

Vielen Dank für eure Hilfe vorab.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Tja, wir hätten ja gerne geholfen, aber wer nach 24 Minuten zu ungeduldig wird und sich wieder abmeldet, bezahlt wohl besser jemanden für eine schnelle Antwort.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Tuttifrutti123):
Ich sehe mich im Recht und möchte den Kaufbetrag nicht erstatten.

Da käme es dann darauf an, was konkret vertraglich vereinbart war.



Zitat (von Tuttifrutti123):
Außerdem möchte ich von dem Käufer nicht weiter belästigt werden.

Tja, Pech gehabt. Der Käufer darf seine eventuell vorhandenen Rechte durchaus geltend machen und das auch im Vorfeld mehr oder weniger intensiv kommunizieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wer steht denn als offizieller Veranstalter auf den Tickets?

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1481x hilfreich)

Der Käufer möge doch bitte darlegen , dass Eventim ihm wirklich die Aussage erteilt hat dass der Verkäufer das Geld erstatten soll.
Ich glaube diese Räubergeschichte nicht.

https://www.fansale.de/fansale/?help=buyerFaq

Zitat:
Was mache ich, wenn eine Veranstaltung auf einen anderen Tag verlegt wurde oder abgesagt ist?
In der Regel behalten die Tickets für den Nachholtermin ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden. Wenn Sie den Nachholtermin nicht wahrnehmen können, besteht in der Regel die Möglichkeit, die Tickets bei dem Veranstalter bzw. der Vorverkaufsstelle zurückzugeben, über die diese Tickets ursprünglich gedruckt und verkauft wurden. Das gleiche gilt für abgesagte Events. Informationen, wo Sie in solchen Fällen die Tickets zurückgeben können, erhalten Sie vom Veranstalter, der auf dem Ticket genannt ist. Geben Sie in Ihrer Kommunikation immer die Ticketnummern an, die sich in der Regel ober- oder unterhalb des Barcodes befinden.


Eventim Fansale schreibt hier eindeutig Veranstalter - nicht Verkäufer

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Der Käufer möge doch bitte darlegen , dass Eventim ihm wirklich die Aussage erteilt hat dass der Verkäufer das Geld erstatten soll.

Abgesehen davon, das Eventim aber der Schilderung nach nicht gesagt hat, ist das so relevant wie der Sack Reis der in China umfällt, denn was Eventim gesagt hat bindet den Verkäufer zu 0,0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1022 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
...besteht in der Regel die Möglichkeit, die Tickets bei dem Veranstalter bzw. der Vorverkaufsstelle zurückzugeben, über die diese Tickets ursprünglich gedruckt und verkauft wurden.


Da der VK weder Veranstalter noch eine Vorverkaufsstelle ist - sondern privater Verkäufer - muss ihn das gar nicht interessieren.

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