Evtl. Verstoß gegen Urheberrechte?

6. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
BunterVogel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Evtl. Verstoß gegen Urheberrechte?

Hallo, alle zusammen!
War bis vor kurzem der Meinung, das nur Fotos und Texte von geistiger Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt sind. Habe leider vor kurzem einen Medienartikel (CD) als Angebot bei eBay eingestellt und aus Schreibfaulheit, die Inhaltsangaben der CD von einem anderen Ebay-Mitglied kopiert. Also ich habe weder ein Foto, noch einen Text, den sich dieses Mitglied selber ausgedacht hat kopiert, sondern nur das Inhaltsverzeichnis das so Wort für Wort auf der CD steht. Das andere Ebay-Mitglied, hat mich jetzt über Anticopy erfaßt. Beschimpft mich als Daten-Typ und fordert 80€ von mir. Sozusagen als Wiedergutmachung. Ansonsten würde er seinen Anwalt einschalten und es würden weit über 1000 € Schadensersatzansprüche an mich gestellt werden. Hier meine Frage: Ist das andere Ebay-Mitglied im Recht? Wie soll ich mich Ihrer Meinung nach verhalten. Bitte um schnelle Antwort!

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Da dieser Text keine Schöpfungshöhe aufweist die dem Urheberrecht unterliegt kann auch niemand irgenwelche Zahlungen von Ihnen verlangen. Weder 80 Euro, noch weit über 1000 Euro.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

und wenn der Text die erforderliche Schöpfungshöhe hätte, so hätte der andere doch auch geklaut.

Ich frage mich aber, wie dieses Anticopy bei Texten überhaupt funktioniert? Hast du den Code auch bei dir mit eingefügt?

quote:
War bis vor kurzem der Meinung, das nur Fotos und Texte von geistiger Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt sind.
Für Texte ist das so richtig, aber nicht für Fotos.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BunterVogel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich das verstanden habe, wird im Text und an Bildern Punkte gesetzt, die so nicht zu sehen und zu erfassen sind. Doch mitkopiert werden, und freigesetzt werden, sobald das Angebot von einem Ebay-Mitglied aufgerufen wird. Daraufhin erhält der Besitzer und Partner von Anticopy eine E-Mail mit dem Link zu dem Angebot. In dem sein angeblich geistiges Eigentum steckt.
Weis aber jetzt immer noch nicht ob es irgendeine rechtliche Grundlage von den andere Ebay-Partner gibt um Geld von mir zu verlangen. Den er behauptet, auch wenn ich nicht das geistige Eigentum von ihm gestohlen habe, habe ich jedoch seine Arbeitszeit gestohlen, die er fürs tippen des Textes brauchte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Weis aber jetzt immer noch nicht ob es irgendeine rechtliche Grundlage von den andere Ebay-Partner gibt um Geld von mir zu verlangen.
Nein, er kann kein Geld verlangen, das hatte "thewooder" doch schon so klar gesagt, dass ich darauf gar nicht mehr eingegangen bin. Mit §en kann ich nicht dienen, da es eben keine gibt. ;)

Wie das nun bei "Anticopy" funktioniert, ist mir aber immer noch nicht klar. Selbst bei einem Bild kann ich mir nur eine Art Wasserzeichen vorstellen, aber um dieses zu finden müssten ja alle (!) eBay-Bilder überprüft werden. Und bei einem Text ist es völlig unmöglich, wenn der Code nicht mit kopiert wird. Auch ein unsichtbarer (da z.B. in weißer Farbe formatiert) Text wird doch beim Einfügen normal lesbar.

Vielleicht nennst du mal die Auktionsnummer, gerne auch per PN.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BunterVogel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Also wenn die Technik so interessant ist einfach mal unter: http://www.wortfilter.de/News/news2088.html nach schauen da steht glaube ich Einiges drin.

Mit freundlichen Grüßen
BunderVogel

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für den Link, ich glaube, ich habe das vor längerer Zeit sogar schon einmal gelesen (Verkalkung) :???:

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
sondern nur das Inhaltsverzeichnis das so Wort für Wort auf der CD steht

Keine ausreichende Schöpfungshöhe, somit auch kein Schutz und keine Ansprüche
Desweiteren steht der Text auf der CD, so das erhebliche Zweifel an seiner Urheberschaft bestehen.



quote:
und fordert 80€ von mir. Sozusagen als Wiedergutmachung.

Fordern kann und darf man eigentlich alles. Vom Weltfrieden bis zu kostenlosen blauen Pillen für Hartz IV Empfänger. Das Problem ist: wenn keine Rechtgrundlage besteht (so wie hier) kann man die Forderung nicht durchsetzen.

Rechnen wir das mal hoch:
Zeitdauer für des Abtippen des Textes: 10 Minuten
Forderung: 80 EUR
80 x 6 = 480 EUR Stundenlohn x 8 Stunden/Tag = 3840 x 22 Arbeitstage = 84480 Monatslohn

Es gilt übrigens wer Schadensersatz fordert, muss den entstandenen Schaden auch nachweisen (z.B. indem er seine Einkünfte offenlegt).



quote:
Ansonsten würde er seinen Anwalt einschalten und es würden weit über 1000 € Schadensersatzansprüche an mich gestellt werden.

Hier gilt das selbe wie oben, fordern kann jeder, egal ob die Forderung über Anwalt oder privates Schreiben geht. Nur weil ein Anwalt schreibt bedeutet das nicht, das alles was er schreibt durchsetzbar ist.

Desweiteren gilt immer zu bedenken: ein Anwalt ist nicht neutral, sondern vertritt die Rechtsposition des Mandanten. Egal wie schwach die Rechtsposition des Mandanten ist, ein Anwalt wird immer versuchen diese als überlegen darzustellen, schlicht weil es sein Job ist und der Mandant ihn dafür bezahlt.

Da kann es schon mal passieren, das man 6 Urteile mit insgesamt 50 Seiten Umfang erhält und das Anschreiben des Anwaltes 12 Seiten lang ist.
Beeindruckend? Nein. Alles nur heiße Luft. Mein Anwalt schrieb einen 3-Zeiler als Antwort, nie wieder was gehört.



quote:
Hier meine Frage: Ist das andere Ebay-Mitglied im Recht?

Nein



quote:
Wie soll ich mich Ihrer Meinung nach verhalten.

Hart bleiben und nicht verunsichern lassen !

Dem E-Bayer schriftlich mit Einschreiben/Rückschein mitteilen, das es wegen fehlender geistiger Schöpfunghöhe keine rechtliche Grundlage für seinen Anspruch gibt. Desweiteren wird seine Urheberschaft bestritten. Im Falle der Beauftragung eines Anwalts wird überlegt eine entsprechende negative Feststellungsklage zu erheben.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 07.09.2009 00:27

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
habe ich jedoch seine Arbeitszeit gestohlen, die er fürs tippen des Textes brauchte


Ein nicht schützbares Werk erzeugt nicht schon darüber dann doch Schadensersatzansprüche, daß jemand behauptet, hier sei seine "Arbeitsleistung" rechtswidrigerweise "erschlichen" worden.
Zumal man im Zweifel auch einfach bestreiten könnte, die Gegenseite habe den Text selbst getippt und nicht etwa auch irgendwo gecopypastet.

quote:
80 x 6 = 480 EUR Stundenlohn x 8 Stunden/Tag = 3840 x 22 Arbeitstage = 84480 Monatslohn


Naja, vermutlich wird nicht im Minutentakt abgerechnet, sondern angefangene Stunden oder halbe Stunden. Plus Strafaufschlag (100-200%) wie bei Urheberrechtsverletzungen, sodaß sich die Hochrechnung erübrigt.

Dennoch sehe ich hier keinen Schadensersatzanspruch.

-----------------
"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BunterVogel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank Euch allen!
So was wollte ich hören. Das ist genau meine Meinung. Aber es ist gut, wenn man das auch noch mal von einer neutralen Person hört. Hab übrigens jetzt noch mal die Meinung von einem Anwalt eingeholt und der meint auch das, die Forderungen nicht Rechtens sind.
Zudem habe ich jetzt über verschiedene Quellen erfahren, das es Ebay-Verkäufer gibt, die nur darauf warten das Jemand was von Ihnen kopiert um dann unter Druck, Forderungen an den Kopierer zustellen. Oft bieten diese Verkäufer vorher noch auf den Artikel, damit der Kopierer die Aktion nicht beenden kann, und der Verkäufer mehr Daten über den Kopierer bekommt. Und das er natürlich mit einer Schlechten Bewertung Drohen kann. Hat der bei mir auch versucht, aber zum Glück hat dann noch jemand anders geboten und ich konnte die Auktion beenden bevor der „Bestohlene“ noch mal bieten konnte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
das es Ebay-Verkäufer gibt, die nur darauf warten das Jemand was von Ihnen kopiert um dann unter Druck, Forderungen an den Kopierer zustellen.
Genau dafür gibt es wohl den Pro-Modus bei "anticopy", denn dort kann man die automatische Einblendung der roten Boxen ja unterbinden.

Imho auch ein etwas seltsamer Service. Mag daran liegen, dass ich die eBay-Abzocker und -Abmahner eh zum :kotz: finde.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BunterVogel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und eine schönen Abend.

Eigentlich ist das mit dem anticopy Service, so gedacht, das der Bestohlene bei Diebstahl von Geistigem oder Schöpferischen Eigentum den Dieb ermahnen kann und Ihn darauf hin weist das es nicht Rechtens ist was er macht. Ja und Ihn auf zu fordern das zu unterlassen und das Angebot zu beenden, oder es so zu ändern das es keinerlei Fremdeigentum mehr enthält. Aber es ist glaube ich nicht zum erpressen und bedrohen gedacht.

Grüße Bundervogel

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Aber es ist glaube ich nicht zum erpressen und bedrohen gedacht.
Das glaube ich aber schon. Der ganze Abmahnmist ist (bzw. war, in letzter Zeit läßt es ein wenig nach, da die Staatsanwälte nicht mehr so richtig mitspielen) ein sehr lukratives Geschäft.

Aber lassen wir das, da kann man ewig drüber diskutieren. Ich denke, dein Problem ist gelöst. Berichte doch bitte, wenn noch etwas von dem anderen kommt.

MfG Stefan

PS: Der Tip von "Harry_van_Sell" mit dem Einschreiben ist hier imho völlig übertrieben, spar dir das Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BunterVogel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Leiter ist die Sache immer noch nicht zu ende. Leider bekomme ich noch beleidigende,drohende und erpressende E-Mails. Das nervt und der Mensch behauptet hartnäckig das er Ansprüche an mich hat. Und das er mich vor Gericht bringt. Und das zehrt ganz schön an den Nerven. Dieser Mensch will mich wohl zermürben und weich kochen, bis ich endlich zahle. Hat vielleicht einer eine Idee wie man das ab stehlen kann. Ihm schreiben und da zulegen das er keine Ansprüche hat bringt nichts. Und Ihm nicht zu antworten bringt leider auch nichts. Und die Mails zu ignorieren ist auch schwer.

Grüße BunterVogel

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Hat vielleicht einer eine Idee wie man das ab stehlen kann.


Was willst du stehlen?

quote:
Ihm schreiben und da zulegen das er keine Ansprüche hat bringt nichts. Und Ihm nicht zu antworten bringt leider auch nichts. Und die Mails zu ignorieren ist auch schwer.


Und negative Feststellungs- oder Unterlassungsklage einzureichen kostet erst mal.
Und einen bewaffneten Russen vorbeischicken kostet auch erst mal.
Nur Gott/Buddha/Satan/... um ein Wunder anflehen ist kostenlos.

Also was erwartest du?

Ignorieren und gut.

-----------------
"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Leider bekomme ich noch beleidigende,drohende und erpressende E-Mails.

Beleidigung und Erpressung ? Dies könnte strafrechtlich relevant sein. Das kann man jedoch erst sagen wenn man den genauen Inhalt der E-Mails kennt.



quote:
Das nervt und der Mensch behauptet hartnäckig das er Ansprüche an mich hat. Und das er mich vor Gericht bringt. Und das zehrt ganz schön an den Nerven. Dieser Mensch will mich wohl zermürben und weich kochen, bis ich endlich zahle.

JA, genau das ist die Taktik. Langsam weich kochen bis man aufgibt und sachliche, rechtliche Argumente ignorieren.
Man hat also 2 Möglichkeiten:
1. Nachgeben und zahlen. Die Zahlung könnte jedoch als Eingeständnis gewertet werden und er könnte weitere Forderungen nachschieben
2. Hart bleiben, genauso ignorieren wie die eigenen Argumente ignoriert werden, denn er hat definitiv keine Ansprüche.
Oder hat er inzwischen neue Vorwürfe 'aus dem Hut gezaubert'?


Ich würde die 2. Variante bevorzugen.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

deklariere seine Addy als Spam, dann müssten sämmtliche eMails von ihm gefiltert werden.

Sternchen

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BunterVogel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

quote:
Und negative Feststellungs- oder Unterlassungsklage einzureichen kostet erst mal.
Und einen bewaffneten Russen vorbeischicken kostet auch erst mal.
Nur Gott/Buddha/Satan/... um ein Wunder anflehen ist kostenlos.




Ich hab mich für den bewaffneten Russen entschieden. Kann mir jemand eine Adresse geben.


quote:

Was willst du stehlen?

Ach und o Gott ich habe mich vertippt, hoffentlich will jetzt keiner Schadensersatz von mir, oder Schmerzensgeld, weil er meine Sch... lesen musste.


quote:

Beleidigung und Erpressung ? Dies könnte strafrechtlich relevant sein. Das kann man jedoch erst sagen wenn man den genauen Inhalt der E-Mails kennt.



Ich denke das Dieb, Verbrecher, Hammel usw. schon Beleidigungen sind. Also ich nenne zumindest andere Menschen nicht so. Die könnten das nämlich schon als Beleidigung sehen.Und wenn jemand zu mir sagt gib mir Geld oder ich ziehe Dir die Hammelbeine lang. Oder Gib mir Geld sonst mach ich Dich fertig sehe ich schon als Erpressung, und ich denke jeder andere auch. Außer natürlich man ist bei der Mafia, da gehört das wohl zu guten Ton.


Grüße


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Dieb, Verbrecher,

Beleidigung (jedenfalls wenn man nicht für solche Sachverhalte rechtskräftig verurteilt wurde)



quote:
Hammel

grenzwertig



quote:
Und wenn jemand zu mir sagt gib mir Geld oder ich ziehe Dir die Hammelbeine lang. Oder Gib mir Geld sonst mach ich Dich fertig sehe ich schon als Erpressung,

würde ich auch so sehen




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen