Fälschung gekauft

26. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)
Fälschung gekauft

Hallo, habe bei ebay in ear kopfhörer von monster beats gekauft. Als die ankamen, kamen die mir etwas billig gemacht vor und ich habe mich näher mit dem Thema beschäftigt und gelesen, dass die angebotenen Kopfhörer meistens fakes sind. Ich hatte mich schon gewundert über den relativ "günstigen" startpreis von 40,00...Die kosten normalerweise über 100,00 €....sollte ein doppeltes Geschenk sein...habe den Fall gemeldet und der Verkäufer hat geantwortet, dass, wenn was nicht stimmen würde, er die Hörer zurück nimmt, die wären von seinem Sohn......Ich habe mal gelesen, dass ich Anspruch auf lieferung eines Originalteils habe und wollte mal wissen, wie da die Sachlage ist....Oder soll ich die einfach zurücksenden und gut is....Aber dann ist ja wahrscheinlich der Nächste der Dumme....
Danke vorab

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17 Antworten
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#1
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Teilweise korrekt. Grundsätzlich hat der Käufer das Recht, auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen. Die Frage ist, ob der Verkäufer die Kopfhörer als Kopfhörer der genannten Marke bezeichnet hat oder ob der Kunde aufgrund der fotografischen Abbildung in dem Glauben war, dass es sich um eben solche handelt.

Konnte der Käufer aufgrund der Artikelbeschreibung davon ausgehen, dass er ein Produkt der Marke erwirbt, kann er die Nacherfüllung des Kaufvertrages verlangen.

Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist, in welcher Sie ihm zur Nacherfüllung des Kaufvertrages auffordern. Eine angemessene Frist berechnet sich hier in der Natur der Sache. 14 Tage sollten angemessen sein.

Lehnt der Verkäufer eine Nacherfüllung ab, weil diese unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht oder der Verkäufer die Frist verstreichen lässt, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, demnach die Wandlung des Kaufvertrages veranlassen.

Der Verkäufer macht sich Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig. Sie haben das Recht, die Kopfhörer der obigen Marke bei einem anderen Verkäufer zu erwerben. Die Kostendifferenz zwischen Fälschung und Original können Sie dem Verkäufer der Fälschung in Rechnung stellen.

Gleichfalls ist die Anzeige wegen des Verdachts auf Betrug möglich, wenn die Kopfhörer - wie erwähnt - als Markenprodukt beworben wurden. Allerdings muss dem Verkäufer vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden.


Grundsätzlich gilt zu beachten, dass der Käufer in einem zivilrechtlichen Verfahren beweisen muss, dass der gekaufte Artikel eine Fälschung ist. Bevor Sie also weitergehende Maßnahmen ergreifen, sollten Sie sich sicher sein, ob der Artikel auch tatsächlich eine Fälschung ist.




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#2
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Ich hatte mich schon gewundert über den relativ "günstigen" startpreis von 40,00...Die kosten normalerweise über 100,00 €


Das ist doch das eBay-Prinzip, "Porsche ab 1 EUR", das heißt nicht, daß das deswegen alles Fakes sind.

Bisher geht aus deinem Posting auch nichts hervor, was hinreichend sicher beweist, daß die Aussage "Fälschung gekauft" korrekt ist.

Bevor du das also nicht von jemandem bestätigt bekommst, der sich damit auskennt, würde ich davon absehen, gegenüber deinem VK dicke Backen zu machen.

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#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hatte kürzlich einen wohl ziemlich identischen Fall, bei dem mein Bruder eine Fälschung der Dinger gekauft hat. Auf eBay sind da sicher geschätzte 90% Fälschungen. Man erkennt das auch sehr leicht, da es darüber bereits einige aufklärende Forenbeiträge und Blogs gibt, wo die Teile mit Bildern verglichen werden.

In unserem Fall hat der Verkäufer ohne Widerworte das Geld zurückerstattet und damit war die Sache geritzt. Sicherlich sollte man eigentlich gegen solche Volldeppen vorgehen, aber der Aufwand lohnt sich einfach nicht. Ist der eine weg, kommen wieder neue dazu. Leider kann eBay dagegen auch nicht sonderlich viel unternehmen. Es gibt auch viele Käufer, die gar nicht merken, dass sie da Fälschungen erworben haben, da man das erst bei Recherche bzw. genauerer Betrachtung erkennt. In diesem Fall direkt an der unsauberen Verarbeitung des Kartons - Klebereste, schlechte Aufdruckqualität, etc.

Mein Tipp: Elektronische Geräte usw. immer bei seriösen, am besten geprüften Online-Shops kaufen.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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#4
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Unfug.

Ihre Erfahrungen haben Sie offenbar bei einem Händler gemacht. Diese sind selbstverständlich darauf bedacht, ein vernünftiges Bewertungskonto vorweisen zu können.

Aus dem Beitrag des Fragenden lässt sich eindeutig erkennen, dass es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson handelt. Denn es seien "die Köpfhörer seines Sohnes".

Warum sollte man gegen Verkäufer von gefälschten Markenprodukten nicht vorgehen? Weil es davon zu viele gibt und sich "der Aufwand nicht lohnt"!? Schlechte Einstellung.

Der Verkäufer hat vor Angebotserstellung zu prüfen, welchen Artikel er verkauft und ob es sich bei dem Artikel auch tatsächlich um Originalware handelt. Prüft er dies nicht oder nur unzureichend macht er sich gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig. Ganz zu schweigen von strafrechtlichen Konsequenzen.

Natürlich sollte der Käufer dagegen vorgehen und zumindest auf Lieferung des im Kaufvertrag vereinbarten Artikels bestehen oder den Ausgleich der Beschaffungsdifferenz (bei Rücktritt vom KV und Kauf bei anderem, teureren Händler) fordern.

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#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Prüft er dies nicht oder nur unzureichend macht er sich gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig.


Woher kommt die Weisheit denn? Im Gegenteil, wenn der VK die Gewährleistung ausgeschlossen hat, müßte der K ihm nachweisen, daß er den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat.

quote:
Ganz zu schweigen von strafrechtlichen Konsequenzen.


Jetzt wird es völlig albern. Eine Nichtprüfung auf Originalität soll eine Straftat darstellen? In welchem Bizarro-Universum? Es liegt ja nicht mal Eventualvorsatz vor, da man üblicherweise davon ausgehen kann, was man besitze (und irgendwo regulär gekauft hat und nicht auf dem Fake-Markt in China), ist auch original. Eine "Prüfpflicht" läßt sich insbesondere für den privaten VK nicht konstruieren, geschweige denn als Voraussetzung für eine Nichtstrafbarkeit darstellen.

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#6
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Mein von Ihnen zitierter Beitrag ist allgemein verfasst und nicht gänzlich auf obigen Fall anzuwenden.

Schließt der private Verkäufer die Gewährleistungspflicht aus u. a. durch Sätze wie: "Privatverkäufer. Keine Gewährleistung" sind derartige Aussagen im Streifall unzulässig. (http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html)

quote:
Woher kommt die Weisheit denn? Im Gegenteil, wenn der VK die Gewährleistung ausgeschlossen hat, müßte der K ihm nachweisen, daß er den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat.
Diese Aussage ist in diesem Ausmaß nicht korrekt. Sie würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ich ein Mobilfunktelefon von Nokia zum Verkauf anbiete und bei Abschluss des Kaufvertrages ein Samsung-Gerät verschicke.

Diese Falschlieferung begründe ich damit, dass es nicht meine Pflicht ist zu prüfen, ob das Gerät tatsächlich von Nokia stammt, es jedoch aufgrund von Aussehen und technischen Eigenschaften nahelag, dass es sich um ein Nokia-Gerät handelte und dass Ansprüche der Käufer auf Erfüllung des KV im Vorfeld durch die Gewährleistungsklausel (s. o.) nicht bestehen.


Hat der Verkäufer einen Artikel als Markenprodukt bezeichnet und auch so verkauft, schuldet er dem Käufer, gemäß vorliegenden Kaufvertrag, einen solchen Artikel.

Liefert der Verkäufer lediglich eine Markenfälschung hat er seine vertraglich vereinbarten Verbindlichkeiten nicht erfüllt.

Der Käufer kann zu Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Kann der Verkäufer das Markenprodukt nicht liefern, weil es ihm nicht vorliegt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den Artikel bei einem anderen Händler erwerben. (Ausführliche Erläuterung s. o.)

Demnach gilt, dass der Verkäufer ein Markenprodukt nur dann als solches anbieten darf, wenn er davon ausgehen kann, dass es sich um ein Markenprodukt handelt. Kann der Verkäufer dies nicht feststellen oder ist er sich über den Umstand des Produktes nicht im Klaren, dann darf er es auch nicht als explizite Markenware verkaufen.

Darum heißen Produkte aus China nicht "Original Apple Ladekabel" sondern "Ladekabel für Apple". Ein für den Verbraucher erkennbarer Unterschied stellt letztere Artikelbeschreibung dar.


quote:
Jetzt wird es völlig albern. Eine Nichtprüfung auf Originalität soll eine Straftat darstellen?
Das ist so nicht korrekt. Der Verkäufer macht sich strafbar, wenn er vorsätzlich eine Markenfälschung als ein Markenprodukt bewirbt und als solches auch verkauft. Dies habe ich in Anbetracht des vorliegenden Falls aber bereits ausgeschlossen bzw. bin ich davon ausgegangen, dass man es im vorliegenden Fall ausschließen kann.

-- Editiert Matthias Lehmann am 27.07.2012 12:21

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#7
 Von 
mausino1
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 50x hilfreich)

Nur mal so nebenbei.
Viele sache auf ebay & co. sind nicht unbedingt Fälschungen.
Teilweise sind es Originale von geringer Qualität die nicht für den "westlichen" Markt lizensiert sind.
Die Produkte sind meist qualitativ anders wie man es gewohnt ist, aber sie sind dennoch "original".
Eben in einer Qualität das Personen sie sich in 3. Welt auch leisten können.
Sowas wie branding, also Produkte einheimischer Hersteller die einfach Samsung oder was raufpappen gegen Gebühr.
In Berlin gibt Geschäfte, Asia und Arab stores, die haben sowas.
Da bekommt man samsung smartfons für 30 Euro.
Die sehen komisch aus, siend aber ebenfalls original, aber nicht für den Vertrieb in EU lizensiert.

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#8
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Nach meinem Rechtsverständnis hätte der Verkäufer auch diesen Umstand angeben müssen.

Ob und inwieweit sich dann die Ansprüche des Käufers ändern, wenn der Verkäufer dieses Detail verschwiegen hat, kann ich nicht sagen.

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#9
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Sie würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ich ein Mobilfunktelefon von Nokia zum Verkauf anbiete und bei Abschluss des Kaufvertrages ein Samsung-Gerät verschicke.


Das wäre für den K ja kein Problem, zu beweisen, daß der VK das wußte.

quote:
Demnach gilt, dass der Verkäufer ein Markenprodukt nur dann als solches anbieten darf, wenn er davon ausgehen kann, dass es sich um ein Markenprodukt handelt.


Richtig, daraus ergibt sich aber keine Prüfpflicht, ob das ihm vorliegende Handy mit Nokia-Logo wirklich von Nokia ist oder nicht.



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#10
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich war heute mit den Kopfhörern bei einem namhaften großen Elektronikmarkt und der Verkäufer war so nett, meine Kopfhörer mit dem Original zu vergleichen....ich hatte meine ohne OVP gekauft, da hätte man es leichter erkennen können...so aber,

Farbunterschiede - viel helleres Rot
schlechtere Verarbeitung - Klebestellen
aber das ausschlaggebende war halt der Klang..sehr blechern bei den Bässen-der VK hatte gesagt, es handele sich um eine sehr gut nachgemachte Fälschung, aber ausschlaggebend war halt die schlechtere Klangqualität..
ich hatte bereits die verkäuferin angeschrieben, und erhielt als Antwort, dass wenn etwas nicht in Ordnung wäre, sie den Kaufpreis erstattet....
P.S. die Kopfhörer wurden in einem bereits gebrauchten Polsterumschlag verschickt, wo noch die Etiketten vom Zoll drauf klebten...wöllte es nur erwähnt haben...was soll ich machen? Originalersatz verlangen oder einfach Kaufpreis zurück?
Danke

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
Originalersatz verlangen oder einfach Kaufpreis zurück?

Einfach Kaufpreis zurück dürfte wohl das schnellste, einfachste sein, da es derzeit schlicht noch keinen Beweis gibt, das es kein Original sei.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#12
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Oh Gott, hier sind ja wieder Vollprofis am Werk. Mein geschilderter Fall bezog sich ebenfalls auf einen Privatverkauf und es handelte sich ebenfalls um die Monster by Dr. Dre-Dinger.

Verlang den Kaufpreis zurück und kaufe nie mehr bei eBay irgendwelche elektronischen Waren, die angeblich original seien.

Und die Aussage, dass es "nicht unbedingt Fälschungen seien", nur, weil es Unterschiede gibt: Natürlich sind es Fälschungen, wenn sie anders aussehen, als das eigentlich gleiche Produkt im Elektro-Laden! Schreibe ich einen Hersteller und das Modell bei einer Auktion hin, so erwartet man als Käufer Originalware und hat diese auch zu bekommen. Weicht die Ware also von dem Modell aus dem Supermarkt ab, ist es eben eine Fälschung - ganz egal, ob es vielleicht in China als "Original" gilt. Wenn man das so betrachten würde, wäre ja alles original.

Also auch Quark...

Und an Mr. Lehmann: Wenn ich mir Köpfhörer für 40 Tacken kaufe und diese sich als Fälschung herausstellen, dann werde ich sicher nicht gegen den kleinen, privaten Furzverkäufer vorgehen und damit unnötig Zeit vergeuden. Das wäre einfach dämlich. Geld zurück und bei einem autorisierten Verkäufer die Originalware erwerben, ganz einfach.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

quote:
Und an Mr. Lehmann: Wenn ich mir Köpfhörer für 40 Tacken kaufe und diese sich als Fälschung herausstellen, dann werde ich sicher nicht gegen den kleinen, privaten Furzverkäufer vorgehen und damit unnötig Zeit vergeuden. Das wäre einfach dämlich. Geld zurück und bei einem autorisierten Verkäufer die Originalware erwerben, ganz einfach.
Ihre Ansicht.

Ich denke der Fragesteller hat zusammenfassend alle notwendigen Informationen erhalten, um sich den Umständen entsprechend zu verhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo,

ich würde mich mit der Rückerstattung des Geldes zufrieden geben. Zumal in diesem Fall es ja vielleicht wirklich so ist, dass der Verkäufer ja gar nicht wusste, dass es sich um Fälschungen handelt. Oder können Sie das Gegenteil beweisen?
Wenn Sie die Kopfhörer zurückgeben, entsteht Ihnen ja kein Schaden. Klar, können Sie, wie von manchen hier empfohlen, auch klagen. Aber sowas zieht sich immer ewig, ist nervlich eine Belastung, und falls man am Ende doch verliert, hat man noch jede Menge Kosten an der Backe.
Ich würde die zurück senden, das Geld nehmen und fertig.

LG

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
Natürlich sind es Fälschungen, wenn sie anders aussehen, als das eigentlich gleiche Produkt im Elektro-Laden!

quote:
Weicht die Ware also von dem Modell aus dem Supermarkt ab, ist es eben eine Fälschung

Beides ist ist natürlich juristisch falsch.

Eine Fälschung wäre es natürlich erst wenn der Rechteinhaber (oder ein von ihm zur Klärung solcher Fragen Bevollmächtigter) dieses Produkt als Fälschung klassifiziert eben weil nur dieser das Recht dazu besitzt.

Bestes Beispiel für dies: der Fall 'türkischer Mercedesstern'.



Dem Supermarktmitarbeiter fehlt also schon die juristische Kompetenz - von der anderen Kompetenz ganz zu schweigen.

Auch das abweichend Aussehen von den im Supermarkt angebotenen Objekten ist kein Beweis für eine Fälschung.
Ist es doch allgemien bekannt das gerade für derartige Großvertriebsfomen oft abweichende Produkt hergestellt werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Ja, jetzt möchten wir uns noch über die Definition einer Fälschung streiten oder wie? Das wird ja immer bunter hier. Wenn ich Ware bei eBay kaufe, renne ich direkt zu einem Fachmann, um diese bei Verdacht als Fälschung zu entlarven oder was? Auch als Laie kann man Käufe als Fälschungen einstufen, man vergleicht diese eben mit der eigentlich gewohnten Qualität, welche man aus dem Alltag halt so kennt bzw. erwartet. Kaufe ich beliebte In-Ear-Kopfhörer, welche eigentlich eine gute Qualität haben sollten und diese riechen streng oder haben einfach eine billige Aufmachung, dann liegt eben in den meisten Fällen eine Fälschung vor - ganz einfach.

Nicht jeder betreibt bei jeglichem Einkauf einen riesen Aufwand, um ein Produkt als "juristisch korrekte Fälschung" deklarieren zu lassen. Wieso auch? Natürlich kann man sich informieren und vergleichen, aber ein Fachmann braucht man dazu in der Regel nicht - nur etwas Hirn. Es sind so viele nachgemachte Artikel bei eBay im Umlauf, da käme man ja gar nicht hinterher.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Wenn der Händler das Geld erstattet, dannist es gut.
Will man seine Rechte jedoch vor Gericht durchsetzen, sollte man wegen des Kostenrisikos einen solide Basis haben.



quote:
aber ein Fachmann braucht man dazu in der Regel nicht - nur etwas Hirn.

Vor Gericht wird sich der Anwalt der Gegenseite dann durchaus damit beschätigen wie man zu der Aussage 'Fälschung' kam.
Kleiner Tipp: 'ich habe Hirn ich erkenne das' ist kein optimaler Ansatzpunkt.



quote:
renne ich direkt zu einem Fachmann, um diese bei Verdacht als Fälschung zu entlarven oder was?

Nein, zum Rechteinhaber oder einem von ihm zur Klärung solcher Fragen Bevollmächtigter.
Die paar EUR sollte man investieren bevor man sich in kostententrächtige gerichtliche Klärung stürzt.



quote:
Auch als Laie kann man Käufe als Fälschungen einstufen, man vergleicht diese eben mit der eigentlich gewohnten Qualität, welche man aus dem Alltag halt so kennt bzw. erwartet.

Derartige Meinungen haben aber vor Gericht regelmäßig keinerlei Bestand. Mindere Qualität ist nun mal kein Beweis für eine Fälschung.



quote:
Nicht jeder betreibt bei jeglichem Einkauf einen riesen Aufwand, um ein Produkt als "juristisch korrekte Fälschung" deklarieren zu lassen. Wieso auch?

Wieso? Weil man die große Kostenlawine (Anwält, Gutachten, Gerichtskosten,...) vermeinden möchte, wenn sich später im Prozess herausstellt, das es eben keine Fälschung war.
Das klärt man - mit etwas Hirn - halt vorher. Zumal sich Aufwand und Kosten für eine solche Kärung in Grenzen halten.





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