Fahrlässig verpackt? Defekte Festplatte

9. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Renox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässig verpackt? Defekte Festplatte

Guten Tag,

ich habe bei ebay eine gebrauchte Notebook Festplatte von privat ersteigert. Diese wurde mir auch umgehend nach der Geldüberweisung zugeschickt. Leider Defekt. Nun zu meinem Problem:

Die Festplatte wurde nur in einem A5 Brief mit 0,5 cm Polsterung geschickt. Zudem war die Platte in einer NICHT Antistatischen Plastik Folie eingewickelt. Äußerlich war der Brief aber in Ordnung. Der Verkäufer will die Ware jetzt nicht zurücknehmen. wie ist die Rechtslage??

Ich meine das es nicht angehen kann, dass ein so empfindliches Bauteil in einer biegbaren Packung wie einem Brief versendet werden darf.

Vielen Dank
Christian

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 766x hilfreich)

was stand in der Anzeige ( Link? ) ?

Hat er die Gewährleistung augeschlossen?

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#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ein Ausschluss kommt nicht in Frage, wenn nachweislich ein Verpackungsfehler vorliegt.

Der Link wäre wichtig.

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#3
 Von 
Renox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ist der Link zu ebay:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2784069538

Ich muss noch dazu sagen, dass ich die Festplatte ausserhalb von ebay gekauft habe.

Zudem bietet der Verkäufer auch dieses defekte Notebook an, aus dessen die Festplatte sein könnte:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2784069640

Gruß
Christian

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 152x hilfreich)

Wichtig !!!: Für auf den Postweg verloren gegangenen oder beschädigte Gegenstände kann ich keine Haftung übernehmen !

und für ein Porto von 3 Euro ist mir auch klar, dass der Versand nicht als "Paket" erfolgt - die Möglichkeit bestand allerdings.

Andersherum hat der VK die Verpckung so zu wählen, dass die Sendung i.d.R. unbeschadtet ankommt (war immerhin schonmal gepolstert - Gedanken hat er sich also gemacht).

Hast du den VK denn schonmal kontaktiert? Was sagt er dazu?

Warum eigentlich ausserhalb von eBay? Für 0,50 Euro? Dann würde ich auch verstehen, warum die FP defekt ist :)

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Renox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo MichiM,

also ich hatte dem Verkäufer extra etwas mehr überwiesen (4 EUR), er sollte mir die Festplatte als Päckchen zuschicken.

Zu erst hatte ich den Verkäufer kontaktiert und Ihm sachlich den Schaden erklärt, seine Antwort darauf war:
"was soll ich dazu sagen. Finde es natürlich auch nicht toll das Sie vermutlich durch den Transport kaputt gegangen ist.

Ich dachte meine Verpackungsart wäre gut,
Luftpolsterumschlag & extra noch einmal in Folie verpackt. Was ein ICs ist weiß ich nicht einmal. Im Nachhinein ist es natürlich auch immer leicht zu sagen hätte man doch so und so verpacken können etc.

Im Prinzip kann ich Ihnen nicht mehr anbieten als mein Bedauern das die Platte nicht so läuft wie Sie es noch bei mir getan hat."

Ich habe das Geschäft deshalb ausserhalb von ebay abgeschlossen, da ich für einen Kunden innerhalb von 4 Tagen eine Festplatte besorgen musste.

Letztlich kann ich dem Verkäufer nur die Verpackungsart anfechten, eben das würde ich hier gerne erfahren, ob ich dadurch mein Geld zurückbekommen kann.

Viele Grüße
Christian

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Renox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Liegt denn nun ein Verpackungsfehler vor??

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 152x hilfreich)

ich würde aufgrund seiner Beschreibung
Die Festplatte ist natürlich überprüft und hundertprozentig in Ordnung,keine Sektorenfehler
sagen, dass er Ahnung von der Materie hat und daher weiss, was wie verpackt ist.

Haben Sie dem VK denn geschrieben (vor dem Versand), dass die 4 Euro für ein Päckchen sein sollen?

Päckchen kostet schliesslich 4,10 Euro.
Nicht dass er den Differenzbetrag für die Polsterung eingerechnet hat...

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Merkt eigendlich keiner , daß es sich bei dem Verkäufer um einen Vertragspartner handelt , der mit Shop und als Verkaufsagent handelt ( man lese seine mich-Seite) .

Die Konsequenz daraus dürfte am aller wenigsten dem Verkäufer bewußt sein , wenn man einmal seine Vertragsbedingungen studiert ... ;) .

Aufgeplusterter Kinderzimmerverkäufer ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Renox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo psst,

heißt das, dass der Verkäufer eigentlich Gewerblich handelt (471 Geschäfte in 2 Jahren??). Wenn ja sieht die ganze Sache schon anders aus.

Ich habe dem Verkäufer übrigens vor dem Versand geschrieben, dass er mir die Festplatte als Päckchen zuschicken möchte.

Gruß
Christian

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 558x hilfreich)

da sag ich nur www.dau-alarm.de

ich denk wenn du ihm vorher gemailt hast das er es als packet versenden soll u. ggf. ihm das "mehr"porto überwiesen hast. das er für den schaden aufkommen muss.

der "händler" der ne festplatte in einem "gepolsterten" umschlag verschickt gehört gemanscht!!!
ich bekomm in eine halben jahr einzelteile für ca. 3pc´s geschickt um diese für freunde u. bekannte zusammen zuwerkeln u. kann sagen wer so ware verschickt legt es regelrecht drauf an das auf dem postweg was kaputtgeht, es dürfte eigentlich bekanntsein das die post für gepolsterte briefe keine extrawurst machen kann, da kann dann schonmal was schweres drauflanden.

ich bekomm von meine händler des vertrauens die ware immer einwandfrei (packete die manchmal 3mal so groß wie das eigentliche "produkt" sind, mit pappe "gesichert" u. mit styropornuggets aufgefüllte "leerräume", versichert, u. bei packetannahme wird das packet untersucht u. im beisein des postboten geöffnet u. mit dem lieferschein verglichen) zugeschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Renox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So ging der Fall aus:
Ich habe dem Verkäufer folgendes geschrieben:
Guten Tag Herr xxx,

ich habe mir als Gewerbebetrieb rechtliche Hilfe gegen Sie eingeholt. Folgende Punkte stelle ich Ihnen zur Last:

1. Ich habe Ihnen ausdrücklich per E-Mail mitgeteilt, dass Sie mir die Ware per „Päckchen“ schicken möchten, dieses haben
Sie nicht getan. (§ 447 (BGB)

2. Die von Ihnen angewandte Verpackungsart ist Fahrlässig (§ 276 BGB ). Zudem schreibt die Post:
Der Absender hat die Sendung ausreichend zu kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung, mit Ausnahme der Verpackung für Sendungen mit der Zusatzleistung Wert International, keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes zulassen darf. Er hat sie so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch der Deutschen Post und Dritten keine Schäden entstehen

3. Ihre Angabe als „Privatverkäufer„ ist unzulässig, Sie sind Powerseller haben einen Shop und haben mehr als 39 Transaktionen in 5 Monaten getätigt. Dadurch sind Sie verpflichtet ein Gewerbe anzumelden!!! Ein Gerichtsurteil ist dazu schon mal gefallen:
“Privatauktionen als geschäftliches Handeln
§§ 4 , 14 MarkenG
LG Berlin; Urteil vom 09.11.2001; ger. Az.: 103 O 149/01

Sollten Sie doch ein Gewerbeschein haben, sind Ihre Angaben des Ausschlusses von Gewährleistungen und Garantien als Verkäufer unwirksam.


Aus diesen Gründen trete ich nach § 437 BGB von dem Kaufvertrag zurück und verlange den Betrag von 114 Euro zurück.

Ich gebe Ihnen eine 14tägige Frist mir das Geld zurück zu überweisen!

Bitte zwingen Sie mich nicht dazu Ihren Gewerbeschein überprüfen zu lassen, das bringt Ihnen nur großen Ärger
mit dem Finanzamt. Überweisen Sie mir bitte das Geld und die Sache ist vom Tisch.


Der Verkäufer hat darauf geantwortet:
Hallo, ich hab noch mal ihre mail gelesen und sie hatten tatsächlich Päckchen geschrieben - alleine deswegen nehme ich es auf meine Kappe das die Festplatte unterwegs kaputt ging.

Aber ich werde wohl daraus lernen und demnächst alles nur noch als defekt verkaufen - dann hab ich so einen ärger nicht. Schicke Sie die Festplatte bitte zuerst zu, wenn Sie hier ist - und es die selbe ist die ich verschickt habe (gehe mal davon aus) überweise ich das Geld gleich, Sie sollten also bis Freitag das Geld haben. Falls es so OK ist bitte kurz mailen, noch ein schönes WE,

Gruß xxx

P.S.: Tip - wenn ich was kaufe las ich es mir IMMER versichert schicken, damit so was gar nicht passiert - werde zudem meine Artikel demnächst auch nur noch so versenden und dem Käufer nicht entgegen kommen, aber das ist ja mein Problem.


Vielen Dank noch mal an die Mitglieder dieses Forums für die Hilfen.

Gruß
Christian

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Kopschüttel :

Er tappt in die nächste Falle :

...als defekt verkaufen ist ein meilenweiter Unterschied zu :

... ist defekt ! und Plazierung in der richtigen Rubrik - nämlich

Bastlerware!!!! ... .

Es ist bei einer Beurteilung immer das Gesamtangebot im Kontext zu bewerten.

Ach ja , lassen Sie möglichst unter den Tisch fallen , daß Sie in Ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibender einen Kauf auf eBay getätigt haben - Sie nehmen sich damit die Möglichkeiten aufgrund Fernabsatz . Das Gegenteil kann Ihnen Ihr Vertragspartner in der Regel sowieso nicht beweisen ... ;)

-- Editiert von psst am 15.02.2004 05:03:07

-- Editiert von psst am 15.02.2004 05:05:13

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