Fake Sammelkarte erhalten

19. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Fake Sammelkarte erhalten

Hallo, ich habe leider eine Fake Sammelkarte welche in echt an die 12 € Wert ist, erhalten. Der Verkäufer argumentiert, dass die Karte von seinem Sohn sei und er sich damit nicht auskenne und er ist ja Privatverkäufer und somit frei von jeglicher Schuld.

Trotzdem hätte er dann doch vor dem Verkauf den Sohn fragen müssen, oder ?

Kann ich von ihm verlangen, dass er mir die Karte als original gibt oder mir den Kaufpreis zurückerstattet ?

Ist leider meine erste schlechte Erfahrung :(

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Melon123):
Trotzdem hätte er dann doch vor dem Verkauf den Sohn fragen müssen, oder ?

Nö.
Im übrigen ist der auch von "echt" aus gegangen ... und schon sind wir wieder am Anfang.



Zitat (von Melon123):
Kann ich von ihm verlangen, dass er mir die Karte als original gibt oder mir den Kaufpreis zurückerstattet ?

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



Als erstes wäre also mal die Frage zu klären, was genau hat man vertraglich vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Melon123):
Trotzdem hätte er dann doch vor dem Verkauf den Sohn fragen müssen, oder ?

Nö.
Im übrigen ist der auch von "echt" aus gegangen ... und schon sind wir wieder am Anfang.



Zitat (von Melon123):
Kann ich von ihm verlangen, dass er mir die Karte als original gibt oder mir den Kaufpreis zurückerstattet ?

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



Als erstes wäre also mal die Frage zu klären, was genau hat man vertraglich vereinbart?


Eingestellt war ein Online-Bild der Sammelkarte mit der Überschrift "Karte X aus Set Y"

Im Auktionstext stand noch einmal dasselbe mit Versand als normaler Brief.


Edit : Er bietet mir an die karte zurückzunehmen, finde ich sehr freundlich

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Melon123):
Eingestellt war ein Online-Bild

Auf dem war die Fälschung nicht zu erkennen?



Zitat (von Melon123):
mit der Überschrift "Karte X aus Set Y"

Im Auktionstext stand noch einmal dasselbe

Dann wäre auch "Karte X aus Set Y" zu liefern und nicht "Nachdruck von Karte X aus Set Y".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Melon123):
Eingestellt war ein Online-Bild

Auf dem war die Fälschung nicht zu erkennen?



Zitat (von Melon123):
mit der Überschrift "Karte X aus Set Y"

Im Auktionstext stand noch einmal dasselbe

Dann wäre auch "Karte X aus Set Y" zu liefern und nicht "Nachdruck von Karte X aus Set Y".


1. Nein, das Bild war wohl kopiert, also kein selbstgemachtes.

2. Ist glaube ich nicht mehr möglich, da die Box woraus die Karte ist nicht mehr im Handel zu kriegen ist.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er bietet mir an die karte zurückzunehmen, finde ich sehr freundlich
Da das seine Pflicht ist ...
Zum Glück für dich behauptet er nicht, eine andere echte Karte geliefert zu haben.

Zitat:
2. Ist glaube ich nicht mehr möglich, da die Box woraus die Karte ist nicht mehr im Handel zu kriegen ist.
Klar ist das möglich, du hast es doch auch geschafft (ach nee, doch nicht ...).
Womit ich sagen möchte, dass es bei Ebay bestimmt noch welche gibt (und wenn wirklich nicht dann dürften die 12 Euro eher viel zu wenig gewesen sein).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2020 18:35:17
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Da hätte ich noch eine Frage : Die Karte ist eine sogenannte Proxy-Karte. Diese unterscheidet sich zu den originalen Karten dieser Seltenheitsklasse darin, dass sie extrem reflektiert und eine aalglatte Oberflächt hat.
Diese Karten dürfen nicht auf Turnieren eingesetzt werden, sondern nur bei Duellen mit Freunden. So steht es zumindest in vielen Verkaufstexten bei Ebay.

Wikipedia : Eine Proxy-Karte ist ein leicht zu erwerbender oder selbst hergestellter Ersatz für eine Sammelkarte. Ein Proxy wird verwendet, wenn ein Spieler eines Sammelkartenspiels keine Karte besitzt und es für solche Zwecke unpraktisch wäre, die Karte zu erwerben.

Müsste es da nicht bei Ebay eigentlich verboten sein so etwas zu verkaufen, wenn es ein kein Original ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Melon123):
Müsste es da nicht bei Ebay eigentlich verboten sein so etwas zu verkaufen, wenn es ein kein Original ist ?

Nö, eBay interessiert sich nicht für Wikipediaeinträge oder Regeln von Nerd-Spielen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Karte ist eine sogenannte Proxy-Karte.
Und hattest du das in deinem Angebot auch erwähnt?
EDIT: Natürlich anders herum, also "War das in dem Angebot erwähnt"?

Zitat:
Müsste es da nicht bei Ebay eigentlich verboten sein so etwas zu verkaufen, wenn es ein kein Original ist ?
Nicht unbedingt.
Es kommt halt darauf an, ob der Urheber solche Dubletten erlaubt (ja vielleicht sogar zum selber ausdrucken anbietet o.ä.). Falls das zulässig ist darf man die auch verkaufen (sollte sich aber hüten das dann als richtige Karte anzubieten).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 20.06.2020 09:17

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#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Wenn alles so liegt, wie auf den ersten Blick nach der Schilderung erfasst, also vereinbart sei gewesen ein Original, es handelt sich aber nicht um ein Original, dann schuldet der Verkäufer auch grundsätzlich nicht nur die Rücknahme, sondern die Lieferung eines Originals.

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