Falsche Angabe im Angebot

11. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
fst
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angabe im Angebot

Hallo Ihr,
ich habe bei Ebay eine Digitalkamera gekauft.
Diese verfügt nicht über die angegebene Pixelzahl von 3 Millionen,
sondern hat nur 300000 Pixel.
Im Angebot hiess es "3mill pixel CMOS sensor", worauf ich von
der oben genannten Pixelanzahl ausging.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4126327454&ssPageName=ADME:B:EOAB:DE:6

Kann ich, und wenn wie auf eine Rückabwicklung pochen.
Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.

Frank






































Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn eine beschriebene Eigenschaft auf die Ware nicht zutrifft ist das ein Mangel.

Der Käufer muss dann entweder die Ware beschaffen die alle beschriebenen Eigenschaften besitzt (denn das haben sie ja erworben) oder ihnen die Differenz auszahlen wenn sie sich eine solche Ware selbst beschaffen müssen oder sie beide treten vom Kaufvertrag zurück und sie bekommen ihr Geld wieder (bei Kaufverträgen zwischen zwei privaten Parteien wohl die moralisch beste Lösung).

Portokosten gehen zu Lasten des VK. Dem K dürfen keine Kosten enstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

ich denke nicht, dass hier eine falsche Angabe vorliegt, da nirgendwo von einer Auflösung von 3 Millionen Pixel gesprochen wird.
Ich denke mal, dass der Verkäufer die technischen Daten von der Verpackung abgeschrieben hat und da wird auch der Sensor mit den Daten angegeben sein.
Somit besteht dann, da Privatverkauf, auch kein Rückgaberecht.

Viele Grüsse

Jan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fst
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag:

....eigentlich lässt doch die Angabe von

"3mill pixel CMOS sensor"

im Angebot, auf Auflösung von 3 Millionen Pixel schliessen. - Zumindest für mich, ich weiss nicht, ob ich da so daneben liege.

Ich hab mir noch mal die Verpackung angeschaut, auf der steht Image Sensor 300,000 Pixel CMOS.

Gruss
Frank

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Franziskaner
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

LOL! /sorry!/ Das erinnert mich an den Sketch von Rüdiger Hoffmann, wo er im China-Restaurant die acht chinesichen Kostbarkeiten nachzählt und nur auf sieben kommt.
Aber Dein Einwand kann berechtigt sein.
Ansonsten besteht aber noch die Möglichkeit, dass zwischen echten (also optischen) und interpolierten (also softwaremäßig erzeugten) Auflösungen unterschieden wird - ein beliebter Trick vor allem von Billigherstellern.
Habe gerade mal etwas gegoogelt, ein Modell mit 3MPixeln gibt's m.W. nicht - wohl eher eins mit 1,3MPixeln, aber ob das das Modell ist, weiß ich nicht. Ansonsten sind die Dinger wohl heftig im Preisverfall - 200 Euro nennt Chip noch als UVP...
Fazit: Ggf. zurückgeben. Mahnverfahren, wie Trebor es beschreibt...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fst
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr,
hatte auch Probleme das Modell vor Auktionsende zu finden, hab es auch für die 1,3 Millionen Kamera gehalten. Später allerdings auf der US-seite doch gefunden...

http://www.aiptek.com/products/digital/dv.htm

...leider bewahrheiteten sich meine Vorahnungen, - die Auktionen war schon zu Ende, und die 300.000 auf dem Weg.
Apropo Interpolation: Von 300000 auf 3 Mio zu
kommen wäre schon was sensationelles und das Ergebnis möchte ich bitte nicht sehen....

Gruss
Frank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
inboxas
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)

Nur zu Info:

die Angabe mit der Endung "mill" für Mille bedeutet x 1000.
wenn einer also angiebt 3Mill Pixel heißt das 3000 Pixel.
Du hast also viel mehr bekommen als er geschrieben hat ( 300mill Pixel )

3 Mille euro sind 3000.-€ und NICHT 3Millionen !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Frank,

die Abkürzung "mill" steht nicht für Millionen, dann hätte das stehen müssen "mio".
Bei der Angabe "3mio pixel cmos sensor" hätte der Verkäufer eine Kamera mit 3 Millionen Pixel Auflösung liefern müssen.
Das ist aber nur meine Meinung und ich glaube nicht, dass sich bei dem Ersteigerungspreis von 20,00 Euro eine Klage lohnt.

Viele Grüsse

Jan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fst
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Million

[die; italienisch]

Abkürzung Mill. oder Mio.; Zahlwort für 1 000 000 = 1000 × 1000 = 106
"wissen.de-Lexikon"
Gruss
Frank


-- Editiert von fst am 12.05.2004 13:07:14

-- Editiert von fst am 12.05.2004 13:10:42

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Bei der Angabe "3mio pixel cmos sensor" hätte der Verkäufer eine Kamera mit 3 Millionen Pixel Auflösung liefern müssen.

Ich bin zwar kein Fachmann bzw. keine Fachfrau, aber ich glaube, dass der "Sensor" nicht zwangsläufig etwas mit der tatsächlichen Auflösung zu tun hat.

Auch aiptek schreibt auf der eigenen HP von " maximale(r) Auflösung durch Hardwareinterpolation 3.1 Mio Pixel"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zumindest könnte der K dann aber wegen Irrtums anfechten, da er davon ausgehen konnte, der Sensor habe etwas mit der tatsächlichen Auflösung zu tun.

Also Rückabwicklung des Kaufvertrages, aber kein Anspruch auf Lieferung einer 3-Megapixel-Kamera und auch kein Betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn die 3 Mill oder Mio nichtmal auf der Verpackung von der Kamera standen, woher hat der VK diese Info?

Von der Herstellerseite jedenfalls nicht... und wenn Pixel nicht = Auflösung ist, ja was denn dann? N Pixel ist n Pixel, ob durch Interpolation oder sonstwas stört den Pixel nicht.

Und ne Interpolation von 300k auf 3 Mill... na ich glaub wohl nicht ;) Wobei am Ende es nur vergrößert wird, kann die Kamera denn das? Auf 3 Mill interpolieren?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Auf der Verpackung steht:
Image Sensor 300,000 Pixel CMOS

und in der Beschreibung:
3mill pixel CMOS sensor

Wahrscheinlich wird sich der VK darauf berufen, dass er dann wohl eine "0" zuviel gelesen hat...

Wenn die Daten von der Verpackung abgelesen werden, sollten diese auch 1:1 übernommen werden - und nicht einfach mal etwas vertauschen (und dazu noch verbessern).

Schreib dem Vk, dass die Kamera nicht dem entspricht, was in der Beschreibung angeboten wurde und du auf Wandlung des KV bestehst.
Die Versandkosten (Hin- und Rücksendung) muss der Vk tragen.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Trifft das Bild in der Auktion jetzt zusätzlich auch nicht auf die Ware zu?
Dachte hier gehts nur um die Auflösung die ddie digitale Kamera nun anbietet... oder auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fst
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr,

Verkäufer hat sich jetzt bereiterklärt Kamera
zurückzunehmen.
Bin mal gespannt ob das Geld kommt
Erst mal vielen Dank für die rege
Teilnahme.

Bis dann
Frank

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fst
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

der Kamera ist jetzt beim Verkäufer wieder angekommen. Nur leider ist die Verpackung beschädigt. Verkäufer weigert sich jetzt zu zahlen, - bzw. nur unter Abzug der Rücktransportkosten.
Hat jemand viell. den Paragr. bei Rücktritt vom Vertrag und den Gefahrenübergang parat?

Gruss
Frank

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen