Falsche Angaben, Betrug und Rücksendekosten - eBay-Kleinanzeigen

6. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go512548-70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben, Betrug und Rücksendekosten - eBay-Kleinanzeigen

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt. Ich habe auf eBay-Kleinanzeigen auf ein Angebot reagiert, dass folgendermaßen lautete:
"Hallo, ich verkaufe meine Treaclemoon-Serie, da ich sie leider nie verwendet habe. Das Coconut-Shampoo wurde lediglich 2x verwendet, es ist erst seit kurzem geöffnet und somit noch haltbar. Versand möglich."
Die angefügten Bilder (2) zeigten 6 Flaschen Duschcreme der Marke Treaclemoon, alle im Liegen fotografiert. Aus der Anzeige ging für mich hervor, das 6 Flaschen dieser Duschcreme verkauft werden, wobei eine (nämlich die Coconut-Duschcreme) lediglich 2 mal verwendet wurde. Angeboten wurde dies zu einem Preis von 10€.
Ich schrieb die Verkäuferin an und fragte sie, was an Versandkosten dazukäme. Sie schrieb - wörtlich: "Versand wären 6,99€ versichert via DHL. Aber ich könnte auch auf 15€ inkl. Versand runtergehen." Damit war ich einverstanden. Ich überwies die 15€ per Überweisung. Der Versand kostete sie letztendlich 7,49€. Sie sendete mir eine Kopie des Sendescheins, damit ich das Paket nachverfolgen kann.
Ich halte fest: die Produkte kosteten laut Anzeige 10€. Sie selbst bot an, alles zusammen für 15€ zu versenden. Ergo: 5€ Versankosten.

Gestern kam nun das Paket. Und ich dachte, mich trifft der Schlag.

Die "nur 2x benutzte Flasche Coconut-Duschcreme" ist etwa nur noch viertel voll. 3 Flaschen sind nur noch knapp halbvoll. 2 Flaschen sind knapp drei Viertel voll. Ergo: alle Flaschen sind massiv benutzt. Die Angabe "da ich sie leider nie benutzt habe" ist völlig gelogen. Zurecht fühle ich mich betrogen und schrieb die Verkäuferin an, dass das eine Frechheit wäre und ich von diesem Kauf zurücktreten werde. Ich habe von der kompletten Anzeige Screenshots gemacht (Gottseidank), kann somit ihren Wortlaut in der Anzeige und auch die Fotos vorweisen. Auf meine erste Mail schrieb sie zurück, es täte ihr leid, aber sie habe in ihrer Anzeige geschrieben, dass alle Flaschen benutzt worden wären. Da sie die Anzeige in dieser Zeit schon gelöscht hatte, hat sie sich wohl sicher gefühlt. Ich sendete ihr dann den Screenshot ihrer Anzeige und plötzlich wurde die Dame etwas kleinlauter. Ihre Antwort: "Okey, tut mir leid, dann habe ich es wirklich nicht vernünftig ausgeschrieben. Ich dachte, ich hätte eine korrekte Beschreibung reingesetzt." Ich muss dazu sagen, dass die Dame grottenschlechte Bewertungen auf eBay. Kleinanzeigen hat. Leider hatte ich das erst später gesehen.

Im Verlauf unserer Kommunikation kam es dann, dass sie frech versuchte, mir dem schwarzen Peter zuzuschieben, indem sie behauptete, dass es ja wohl meine eigene Schuld wäre, wenn ich glauben würde, ich würde für läppische 10 € 6 volle Flaschen dieser sonst so teuren Duschcreme bekommen. Mir ist so eine Frechheit noch nie untergekommen. Als ich mit einem Anwalt drohte, lenkte sie ein und meinte, sie übernehme gerne den Kaufpreis von 10€. Diesen würde sie mir per Paypal überweisen. Stunden später kam eine Mail, die alles wieder kippte. "Wissen sie was? Betrug ist anders. Eine Flasche im Liegen fotografieren, damit sie voller aussieht. Was ist das denn für ein Blödsinn. [...] Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen. [...]Für 7,50€ Mücken so viele neuwertige Shampoos zu erwarten, wobei in der Annonce steht, dass sie gebraucht sind." Sie bot mir dann an, die 15€ zurück zu überweisen und ich solle auf meine eigenen Kosten (7,50€) die Flaschen zurücksenden. Ganz ehrlich, das sehe ich überhaupt nicht ein. Sie hat arglistig getäuscht, hatte die Flaschen extra im Liegen fotografiert, damit nicht auffällt, dass sie alle benutzt wurden und zum Teil sogar fast leer sind. Allein der Umstand, zu schreiben, dass das Coconut-Duschgel nur 2x benutzt wurde und dann eine nur noch knapp viertel volle Flasche zu verschicken, von den anderen Flaschen ganz zu schweigen, empfinde ich als eine maßlose Frechheit.
Dann begann sie, dass die Produkte ja nur 7,50 gekostet haben und was ich denn erwartent habe für so wenig Geld. Was nicht stimmt. In der Anzeige stand 10€. Dass sie mit dem Versandkosten runtergegangem ist und später sogar mehr als die 6,99€ zahlen musste, ist doch nicht mein Problem. Man erkundigt sich doch vorher, wie viel der versicherte Versand bis 2 kg kostet und welche Optionen ich dem Käufer anbiete. Aber selbst für 7,50€ möchte ich keine 6 Flaschen Duschgel, die alle schon angefangen sind und von denen ich drei verschenken wollte. Für mich sind die Sachen schlicht wertlos.
.
Nun meine Frage: Sie hat mir jetzt per Paypal 15€ , die ich für diesen Blödsinn bezahlt habe, zurücküberwiesen, und wartet jetzt darauf, dass ich ihr die Flaschen auf meine Kosten zurücksende. Das hieße, sie ist mit ihrem Betrug mit plus minus null rausgekommen und ich, die betrogen wurde, bleibe auf den 7,50€ für den Rückversand sitzen. (Wörtlich schrieb sie mir dazu: "Sie haben den vollen Preis zurück erhalten. Den Rückversand tragen sie. Effektiv hat sie der Spaß also 7,50€ gekostet.") Bei solchen Aussagen falle ich vom Glauben ab. Der Umstand, auf ihren Betrug reingefallen zu sein und dafür noch 7.50€ zahlen zu müssen, bezeichnet die "Dame" als Spaß! Respekt- und anstandslos!
Bin ich dazu verpflichtete, die Rücksendekosten zu übernehmen, wobei die Verkäuferin nachweislich so arglistig getäuscht hat? Ist der Verkäufer bei derart von der Beschreibung abweichenden Produkten nicht verpflichtet, auf eigene Kosten die Sendung zurückzunehmen? Für mich ist das einfach nur Betrug.

MfG, Jade

-- Editiert von go512548-70 am 06.04.2019 12:53

-- Editiert von go512548-70 am 06.04.2019 14:31

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Bitte alles gut aufbewahren und an PP weitergeben. Zum Glück hat sie zugegeben, dass die Flaschen alle benutzt waren. Sie hätte auch behaupten können, dass Sie die Flaschen schon benutzt haben, dann hätten Sie ein Problem, alles nachzuweisen. So haben Sie gute Chancen.

Es ist wirklich eine Dreistigkeit, was zur Zeit im Internet abgeht.

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#2
 Von 
go512548-70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nora, an Paypal kann ich leider nichts weitergeben. Ich habe die Produkte per Banküberweisung gezahlt, da sie kein Paypal hat. Die Rücküberweisung der 15€ kam von ihrem Freund, mit dem Zusatz in der Nachricht auf Paypal, dass ich die Flaschen auf eigene Kosten unverzüglich zurückzusenden habe. Ich würde ihr die Flaschen unverzüglich zurücksenden, nur nicht auf meine Kosten. Ich wüsste nicht, warum ich 7,50€ dafür zahlen soll, einer Betrügerin aufgesessen zu sein. Sie bekommt zum Nulltarif die Flaschen zurück und versucht, den nächsten Interessenten auf eBay-Kleinanzeigen abzuzocken, in der Hoffnung, beim nächsten Käufer mit ihrer Masche durchzukommen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go512548-70):
und wartet jetzt darauf, dass ich ihr die Flaschen auf meine Kosten zurücksende.

Ich würde ihr mitteilen, das sie die Waren gerne nach Terminvereinbarung abholen könnte bzw. durch einen Bevollmächtigten abholen lassen kann.

Dann hätte man der Rückabwicklung zugestimmt.



Die Alternative wäre, das man die Durchsetzung des Kaufvertrages betreibt. Das ist dann aber vermutlich mühsam und kostenintensiv. Und man weis nie, wie viel Geld man von dem Verkäufer später zurückbekommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go512548-70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go512548-70):
und wartet jetzt darauf, dass ich ihr die Flaschen auf meine Kosten zurücksende.

Ich würde ihr mitteilen, das sie die Waren gerne nach Terminvereinbarung abholen könnte bzw. durch einen Bevollmächtigten abholen lassen kann.
Dann hätte man der Rückabwicklung zugestimmt.


Die Dame wohnt in NRW, ich in MV. :-)

Zitat (von Harry van Sell):

Die Alternative wäre, das man die Durchsetzung des Kaufvertrages betreibt. Das ist dann aber vermutlich mühsam und kostenintensiv. Und man weis nie, wie viel Geld man von dem Verkäufer später zurückbekommt.


Du meinst, ich sollte darauf bestehen, dass sie quasi die Produkte "neu kauft" und mir in dem Zustand zusendet, wie es in der Anzeige beschrieben wurde?

Im Augenblick ist es ja so, dass "ihr Freund" mir die 15€ per PayPal zurück überwiesen hat und sie auf die Rücksendung der Produkte wartet. Im Grunde geht es mir nur darum, dass sie die Versandkosten übernimmt. Schließlich hat sie völlig falsche Angaben gemacht und mich arglistig getäuscht und ich bin der Meinung, dass sie für den Rückversand dann auch aufzukommen hat.
Zudem habe ich das dumme Gefühl, dass sie, da sie plötzlich die Rückzahlung über PayPal abwickelt, da den nächsten Clou starten wird und der "Freund" demnächst über PP eine Rückforderung starten wird. Ich habe da so ein ganz blödes Gefühl. In der Geldanweisung hatte er geschrieben, dass dies die Rückestattung der Kaufkosten ist und ich auf eigene Kosten die Ware zurücksende. Was ich ja nicht tun werde. Ergo wird er demnächst das Geld zurückholen wollen, da ich ja der Rücksendung auf eigene Kosten logischerweise nicht zustimmen werde. :-)

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go512548-70):
Sie bot mir dann an, die 15€ zurück zu überweisen und ich solle auf meine eigenen Kosten (7,50€ ;) die Flaschen zurücksenden.


Darauf bist du nicht eingegangen - soweit klar. Also keine einvernehmliche Rückabwicklung.

Aber was hast Du hinsichtlich des Kauvertrages den Du ja auflösen möchtest, bisher unternommen?
Ein Kaufvertrag der rechtlich gesehen durchaus angreifbar ist, löst sich aber nicht ohne geeignete Willenserklärung in Wohlgefallen auf.

Berry

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#6
 Von 
go512548-70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):


Aber was hast Du hinsichtlich des Kauvertrages den Du ja auflösen möchtest, bisher unternommen?
Ein Kaufvertrag der rechtlich gesehen durchaus angreifbar ist, löst sich aber nicht ohne geeignete Willenserklärung in Wohlgefallen auf.

Berry


Angeboten hatte sie per Mail über eBay Kleinanzeigen, dass sie mir 10€ per Paypal ihres Freundes zurück überweist. Damit war ich einverstanden. Dann legte sie das plötzlich so aus, als ob ich das verlangt hätte (was nicht stimmt, ich habe lediglich ihre zuvor angebotenen 7.50€ abgelehnt).
Zitat:
"[...]
Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.
Da sie mit den Flaschen nicht anstellen können, ist für mich der Aufwand im eigentlichen Sinne zu entschädigen, da ich Arbeit, weg und Zeit hineingesteckt habe.
Man kann das ganze drehen und wenden wie man mag.
Sie können nichts mit dem Shampoos anfangen, wollen aber nur 10€ zurück überwiesen bekommen. Was passiert mit den Shampoos? Die schicken Sie bei 7,50€ Versandkosten bestimmt zurück. ;) .
Ich überweise jetzt 15€ via Paypal und dann schicken sie das packet zurück. Für ggf. mehr kosten beim Versand kommen Sie auf.
Einen schönen Abend noch."


Wenig später hatte ich die 15€ auf meinem PayPal, obwohl ich dazu weder ja gesagt, noch mich einverstanden erklärt habe. In der Überweisung bei Paypal stand "Rückerstattung Ihrer Bestellung. Ich bitte um Rückversand der Shampoos. Für ggf. mehr Kosten kommt der Käufer auf" Davon habe ich mich bei diesem Herrn per Mail distanziert, die ich auch zu Beweiszwecken aufbewahre. Ich habe weder der Überweisung der 15€ zugestimmt, noch dass ich die Rücksendekosten tragen werde.

Du meinst, ich solle ihr schriftlich eine Willenserklärung zur Auflösung des Kaufvertrages zusenden? Reicht das über die Mailfunktion bei eBay Kleinanzeigen als Nachweis aus?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Als erstes muss man mal eine Entscheidung treffen, will man den Vertrag auflösen oder erzwingen?

Wenn die Entscheidung gefallen ist, kann man über weiteres sinnvolles Vorgehen diskutieren.



Zitat (von go512548-70):
Die Dame wohnt in NRW, ich in MV.

Irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go512548-70
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes muss man mal eine Entscheidung treffen, will man den Vertrag auflösen oder erzwingen?

Wenn die Entscheidung gefallen ist, kann man über weiteres sinnvolles Vorgehen diskutieren.


In diesem Fall möchte ich ihn auflösen. Ich habe einfach keinen Nerv mehr, mich mit diesem (Entschuldigung) dummen Menschen, der so uneinsichtig und respektlos ist, abzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dkuna
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

ich lese hier seit Jahren mit und finde immer wieder Personen, welche Schwierigkeiten mit dem Versand haben oder aber Kosten übernehmen sollen, die es so eigentlich für denjenigen nicht geben sollte.

Um den Fall für Sie zum Abschluss zu bringen kann ich Ihnen anbieten, Ihnen einen Versandschein für ein DHL Paket kostenlos zur Verfügung zu stellen.

DHL holt dieses dann entweder bei Ihnen ab oder aber Sie liefern es in der nächsten Filiale ein und erhalten dann auch eine Einlieferungsquittung und haben eine Sendungsverfolgung.

So haben Sie einen Sendungsnachweis und können später den Versand nachweisen.

Ansonsten zu Ihrem Fall: heben Sie unbedingt die komplette Kommunikation auf, nicht, dass die Verkäuferin nach Rückerhalt der Artikel Ihnen unterstellt, die Artikel benutzt zu haben.

An Ihrer Stelle würde ich jedoch die Paypal Zahlung ablehnen und auf eine Überweisung bestehen, nicht, dass Sie am Ende noch einen PayPal Fall gegen sich haben und dann Ware und Geld los sind.

Beim Kauf von angebrochenen Artikeln sollten Sie auch beachten, dass der/die Verkäufer/in den Inhalt entweder austauschen oder aber mit etwas anderen vermengen kann.

Achten Sie in Zukunft vor einem Kauf unbedingt auf die Bewertungen Ihrer Vertragspartner.

Ich wünsche einen schönen Sonntag!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go512548-70):
In diesem Fall möchte ich ihn auflösen.


Und, warum machst Du das dann nicht? Und zwar rechtssicher?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go512548-70):
In diesem Fall möchte ich ihn auflösen.

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– der Mitteilung das man aufgrund seines Verhaltens von dem Kaufvertrag zurücktritt
- die mangelhafte Ware zur Abholung zur Verfügung stellt oder nach Kostenvorschuss von X EUR für Verpackung und Versand an Ihn auf seine Gefahr versendet.
– Fristsetzung für Abhohlung / Überweisung Kostenvorschuss nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung die Ware wohl der Vernichtung zugeführt würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
peterwe1980
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider, ich hatte fast solche Situation. Aber das Geld habe ich nicht zurück bekommen. Jetzt bin ich immer sicher, was ich im Internet bestelle. Ich bezahle lieber mehr. Schade, dass es so bei Ihnen passiert ist.

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