Ich habe vor einigen Tagen bei Ebay 2 Modeleisenbahnwagen ersteigert. Diese sollten lauf Auktionstitel und Artikelbeschreinung von der Marke Roco sein.
Als die Wagen jedoch geliefert wurden, stellte ich fest, dass die Wagen in wirklichkeit von der Firma Piko stammen.
Sie sehen genauso aus wie die von der Firma Roco, aber haben andere Kupplungen und auch andere Räder. Außerdem kosten sie mehr als die von Piko.
Der Verkäufer beruft sich nach meiner Mängelrüge auf seine Artikelbeschreibung, in der Vermekrt ist, dass es sich um einen Privatkauf handelt und er Garantie und Umtausch ausgeschlossen hatte.
Aber das trifft doch hier gar nicht zu oder? Er hat mich durch seine Artikelbeschreibung doch getäuscht, ob nun unwissentlich oder nicht.
Wie ist da die Rechtslage?
Falsche Artikelbeschreibung - Marke Roco
11. Juli 2008
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Frage vom 11. Juli 2008 | 08:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Artikelbeschreibung - Marke Roco
#1
Antwort vom 11. Juli 2008 | 21:27
Von
Status: Praktikant (813 Beiträge, 298x hilfreich)
Er muss den Artikel liefern, der beschrieben ist.
Es wäre ja noch schöner, wenn man einen BMW M3 anbietet und einen dann einen Mazda liefert.
Garantie bezieht sich nur auf defekte Ware aber nicht auf FALSCHE Ware. Umtausch kann er ausschließen, wenn der Käufer sich über den Artikel geirrt hat und einen anderen möchte. Wenn der Verkäufer sich geirrt hat, muss er den passenden Artikel liefern (ggf. besorgen) oder zumindest die falsch beschriebene Ware anstandslos zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen.
#2
Antwort vom 12. Juli 2008 | 13:22
Von
Status: Schüler (420 Beiträge, 91x hilfreich)
Hallo,
..SACHMANGELhaftung, zu dem entsprechenden
§ kann sicherlich Mirk oder andere etwas
sagen.
Viel Glück
Gruss
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