Hallo,
ich habe bei eBay ein Gameboyspiel ersteigert.
Die Artikelbeschreibung war "Deutscher Bildschirmtext!!!".
Erhalten habe ich aber ein englisches Spiel,dieses Spiel gibt
es gar nicht in deutsch,das habe ich aber erst jetzt erfahren.
Ich wollte das Spiel zurückgeben,aber der Verkäufer meldet sich
nicht auf Mails, auch auf die Mahnung von Ebay hat der Verkäufer nicht reagiert!
Was kann ich tun ????????????
Ein anderer eBayer der auch Ärger mit dem gleichen Verkäufer
hat,ist der Meinung das Spiel könnte!! ein Plagiat sein.Ich habe bei
Nintendo,bei Natsume und bei Ubisoft nachgefragt wie das Original-
Spiel aussieht?Aber nur Nintendo hat mit einer Standartmail
geantwortet.
Grüsse
Amidala
Falsche Artikelbeschreibung Spiel
Wenn es wirklich eine "Kopie" sein könnte (der Verkäufer wird sich dessen bewusst ist und nicht antworten) kannst Du ihn ja mal drauf hinweisen, dass wenn er sich nicht äußert (sich weiterhin totstellt) Du die entsprechende Anti-Piracy-Abteilung von NINTENDO auf ihn aufmerksam machen kannst...
Ansonsten vergiss die Sache und lerne daraus!
Hallo Snuggles,
das mit dem Gameboyplagiat ist bisher nur ein Verdacht.Mir geht es vor allem um die Falsche Artikelbeschreibung!!!! ich habe 33,50Euro für ein DEUTSCES Spiel bezahlt und nur ein englisches erhalten,das ist für mich eine erhebliche Wertminderung.Ich habe dem Verkäufer ja auch Umtausch,Rückgabe oder Preisminderung (das englische Spiel gab es für 15 EUro!!!) angeboten.
Grüsse Amidala
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was zum lesen:
http://faq.kh80.de/daea/#_413
Da dürftest Du alle notwendigen Infos finden
Ich persönlich würde den am wenigsten streßigen Weg wählen und einen Preisnachlaß fordern. Ansonsten findest Du die Beste vorgehensweise in dem Link unter 4.1.3.1.
Habe alle Tips gelesen,komme aber trotzdem nicht weiter!
Ich habe also das Recht auf Rückgabe,
Umtausch oder Preisminderung aber was nützt
mir das wenn der Verkäufer sich tot stellt??
Hinfahren ist zu weit und eine Telnr. läßt sich
nicht herausfinden.Was kann ich denn noch tun? Anzeigen/Polizei oder so??????????
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten