Falsche Kategorie oder Sachmängel bei Ebay?

31. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bienelein
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 13x hilfreich)
Falsche Kategorie oder Sachmängel bei Ebay?

Bei E-Bay wurde ein Bild angeboten (sie Link)

http://cgi.ebay.de/ws/ebayISAPI.dll?ViewItem&item=2242500868

Nun zu meiner Frage: handelt es sich hier um eine korrekte Beschreibung oder darf ein Verkäufer in der Überschrift nicht "Olgemälde" schreiben, wenn er sich nicht sicher ist ob es auch ein Ölbild ist? Ist der Verkäufer haftbar, wenn es sich um ein minderwertiges Produkt handelt oder ist der Käufer schuld wenn er ohne nachzufragen einfach ein Gebot ( mit Sniper )abgibt?
Ein Sniper ist bei Ebay verboten! AGP von Ebay § 10 abs.5
Handelt es sich hier um einen Sachmangel § 434 BGB .
Ist der Käufer zahlungspflichtig?

Wäre euch sehr dankbar wenn ich eine Antwort erhalten würde.

Gruß Biene

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Überschrift ist eindeutig, also muß der VK dafür einstehen, auch wenn er die Gewährleistung ausschließt.

oder ist der Käufer schuld wenn er ohne nachzufragen einfach ein Gebot ( mit Sniper )abgibt?

Nein.

Ein Sniper ist bei Ebay verboten!

Für den Kaufvertrag irrelevant.

Ist der Käufer zahlungspflichtig?

Generell ja. Im Gegenzug ist der VK verpflichtet, die Ware wie beschrieben zu übereignen.
Ist er dazu nicht willens oder in der Lage, kann der K den Kaufvertrag anfechten - er wäre dann je nach Wahl entweder nicht mehr zahlungspflichtig (und könnte Schadensersatz verlangen) oder weiterhin zahlungspflichtig (und könnte auf Erfüllung bestehen).

Näheres klären Sie bei der Summe besser mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bienelein
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß Bienelein

-----------------
"wer Recht hat soll es auch bekommen...."

0x Hilfreiche Antwort

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