Falsche Lieferungen-welche Pflichten habe ich?

20. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 109x hilfreich)
Falsche Lieferungen-welche Pflichten habe ich?

Hallöchen,

hier auf Arbeit (also reines Betriebsgelände und Betriebsgebäude) ist es nun schon das 3. Mal innerhalb weniger Wochen passiert, dass ich ein Paket liegen habe mit völlig falscher Adresse. Die Lieferanten legen die Dinger einfach bei uns im Treppenhaus ab und verschwinden wieder. Die Anschriften klingen alle privat.

Nun frage ich mich, zu welchen Handlungen ich verpflichtet bin. Ich habe jedesmal nach den Namen gegoogelt, aber entweder zig Treffer oder gar keinen plausiblen Treffer. Was MUSS ich noch tun?

Aufbewahren auf jeden Fall (die erste Falschlieferung liegt jetzt seit ca. 3 Wochen hier im Büro). Aber wie lange?

Muss ich da jetzt rumtelefonieren z. B. beim Händler (Amazon)? Ich befürchte, mein AG wird das nicht gern sehen, wenn ich das jetzt alles während der Arbeitszeit mache. Und privat würde ich mich eher nicht in der Pflicht sehen, da die Pakete ja theoretisch (und auch praktisch) an eine Betriebsstätte ausgeliefert würden. Die hätte auch jeder andere Mitarbeiter im Treppenhaus "finden" können.

Und was mache ich am Ende mit den Sachen?

Wie sind da Eure geschätzten Meinungen?

LG Lilex

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9082 Beiträge, 1923x hilfreich)

Zitat (von Lilex):
ch befürchte, mein AG wird das nicht gern sehen, wenn ich das jetzt alles während der Arbeitszeit mache.


Mann kann die Pakete auch dem AG übergeben und der entscheidet dann

Zitat (von Lilex):
Ich habe jedesmal nach den Namen gegoogelt, aber entweder zig Treffer oder gar keinen plausiblen Treffer.


Man bringt das Paket in die nächste Annahmestelle des Lieferanten. Bei Amazon kann man sich auch melden oder wenn man selber bei Amazon bestellt hat, dem Fahrer die falsch gelieferten Pakete mitgeben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8591 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mann kann die Pakete auch dem AG übergeben und der entscheidet dann
Ich würde sogar sagen nicht kann, sondern muss.

Hier hat ja ein Gewerblicher die Pakete bekommen, keine Privatperson. Der rechtliche "Welpenschutz" entfällt also.

Zumindest sehe ich hier den gewerblichen Empfänger eher in der Pflicht zumindest das Versandunternehmen kontaktieren zu müssen...

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18277 Beiträge, 9923x hilfreich)

Zitat (von Lilex):
Die hätte auch jeder andere Mitarbeiter im Treppenhaus "finden" können.

Hm.
D.h. die Pakete wurden an eine Adresse geschickt, wo die Pakete frei zugänglich abgelegt werden und im Prinzip jedermann sie hätte mitnehmen können? Und die Namen existieren nicht in Ihrem Betrieb oder es sind "generische Namen" wie Thomas Müller, Peter Meier, ...?

Dann würde ich fast darauf wetten, dass in den Paketen entweder irgendwelche Waren drin sind, die betrügerisch gekauft wurden, oder es sind Drogen drin.

Wenn ich mit gestohlenen Kreditkartendaten betrügerisch in einem Onlineshop kaufe, kann ich die Ware ja schlecht zu mir nach Hause an meine echte Adresse liefern lassen. Also muss ich die Ware irgendwohin liefern lassen, wo ich die Ware unbemerkt abholen kann. Also gebe ich als Lieferadresse ein Haus ab, wo ich mir sicher sein kann, dass das Paket vom Boten einfach ins Treppenhaus gelegt wird - also ein großes Mietshaus oder ein Firmengebäude. Und der Name darf möglichst in dem Haus nicht existieren, denn sonst könnte der Paketbote ja irgendwo klingeln, anstatt das Paket ins Treppenhaus zu legen.


-- Editiert von User am 20. Dezember 2023 13:39

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37546 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von Lilex):
Die Anschriften klingen alle privat.
Stören sie dich bei deiner Tätigkeit? Warum hast du gegooglet? Wwarum liegen sie jetzt in deinem Büro? Logisch, dass kein anderer Mitarbeiter sie finden kann.

Zitat (von Lilex):
Nun frage ich mich, zu welchen Handlungen ich verpflichtet bin.
Kommt vermutlich auf deine Tätigkeit dort in diesem Betrieb an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14725 Beiträge, 4524x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nun frage ich mich, zu welchen Handlungen ich verpflichtet bin.
Rein formell sind es Fundsachen, und die gehören zum Fundamt.
Selber recherchieren musst du nicht, es kann aber am Ende sogar von Vorteil sein (weniger Aufwand, insbesondere für zukünftige Fälle).
Und im ersten Schritt hällt man sich nicht an den Namen, sondern an die Adresse. Ist das denn nicht bei euch in der Nachbarschaft, wo man einfach mal hingehen kann?

Stefan

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von Lilex):
Nun frage ich mich, zu welchen Handlungen ich verpflichtet bin. Ich habe jedesmal nach den Namen gegoogelt, aber entweder zig Treffer oder gar keinen plausiblen Treffer. Was MUSS ich noch tun?

Zitat (von Lilex):
Ich befürchte, mein AG wird das nicht gern sehen, wenn ich das jetzt alles während der Arbeitszeit mache.

Welchen Status hast Du denn, das Du meinst Dich überhaupt drum kümmern zu müssen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und im ersten Schritt hällt man sich nicht an den Namen, sondern an die Adresse. Ist das denn nicht bei euch in der Nachbarschaft, wo man einfach mal hingehen kann?


Die Anschrift bzw. den Straßennahmen gibt es seit ca. 14 Jahren nicht mehr. Einer der Straßennahmen war vor dem Bau unseres Betriebes richtig, wurde aber vor ca. 14 Jahren umbenannt. Hier ist Industriegebiet. Die ersten Wohnungen /Häuser sind ca. 1,5 km entfernt.

Zitat (von Harry van Sell):
Welchen Status hast Du denn, das Du meinst Dich überhaupt drum kümmern zu müssen?


Status? Ich bin Büroangestellte. War aber jetzt mal so clever, unsere Poststelle in der Hauptstelle anzufragen. Mal sehen, was die sagen. Mich drum kümmern zu müssen, liegt einfach in meiner Natur ;-) Ich kümmere mich um allen möglichen Mist, der mich zum Teil nicht mal was angeht....

Zitat (von Anami):
Stören sie dich bei deiner Tätigkeit? Warum hast du gegooglet? Wwarum liegen sie jetzt in deinem Büro? Logisch, dass kein anderer Mitarbeiter sie finden kann


Hätte ich beim Googeln was Brauchbares gefunden, hätte ich dort einfach angerufen. In meinem Büro liegen sie, damit sie nicht einer meiner Kollegen sich das unter den Nagel reißt. Sozusagen "sichergestellt" ;-). Und warum sollte ein anderer Mitarbeiter sie finden?

Signatur:

"Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir Was" sondern bei "So ist es"!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37546 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von Lilex):
Und warum sollte ein anderer Mitarbeiter sie finden?
Weil der ähnlich denken könnte wie du... und sie zur Sicherstellung oder zum *untern-Nagel-reißen* in sein Büro legt, weil er meint, im Treppenhaus hat das nichts zu suchen und da könnte ja jeder...
Zitat (von Lilex):
Mich drum kümmern zu müssen, liegt einfach in meiner Natur ;-) Ich kümmere mich um allen möglichen Mist, der mich zum Teil nicht mal was angeht....
Danke, dann ist das erledigt... für mich. :neck:

Zitat (von Lilex):
Die Anschrift bzw. den Straßennahmen gibt es seit ca. 14 Jahren nicht mehr.
DAS hätte in dein EP gehört...und etwas zu *Internetauktionen* ist das schon gar nicht.

-- Editiert von User am 21. Dezember 2023 12:10

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1184 Beiträge, 200x hilfreich)

Man sollte sich am besten an den Versanddienstleister, also DHL/Hermes/Amazons Logistics etc. wenden, da werden die Pakte vermutlich bereits vermisst und dort kann man es auch am besten zuordnen. Ebenfalls können diese ihrem Zusteller mitteilen, dass er nicht ständig an die falsche Adresse zustellen soll.

-- Editiert von User am 21. Dezember 2023 13:01

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14725 Beiträge, 4524x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Anschrift bzw. den Straßennahmen gibt es seit ca. 14 Jahren nicht mehr.
Dann gibt man sie als unzustellbar zurück (hätte eigentlich bereits der Paketdienst machen müssen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von Lilex):
Mich drum kümmern zu müssen, liegt einfach in meiner Natur ;-) Ich kümmere mich um allen möglichen Mist, der mich zum Teil nicht mal was angeht....

Ich hätte wetten können, das diese Antwort kommt ...

Ich würde den Zuständigen (möglichst gerichtsfest) informieren, das er sich kümmern / verbindliche Weisungen erlassen möge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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