Falsche Produktinformation seitens Ebay

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
farmergerald
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Produktinformation seitens Ebay

Hallo,

Ich habe bei eBay ein HTC Diamond P3700 versteigert.
Beim Verkaufsformular wird man darauf hingewiesen das zu diesem Produkt eine Beschreibung vorliegt und man diese übernehmen kann. *gemacht!

Problem ist, die Beschreibung enthielt einen Fehler! Das Diamond Handy hat keinen MicroSD Slot, wird aber in der Beschreibung erwähnt. Hab mal das mal nachvollzogen und ein Bild geknippst:


Das habe ich erst bemerkt als der Käufer mich nach dem Slot für die Micro SD fragte.
Der Käufer möchte jetzt wegen des fehlenden Slot vom Kauf zurücktreten wegen falscher Beschreibung.

Ich habe nichts mutwillig falsch beschrieben, der Ebay Kundenservice ist ein Horror und hilft mir nicht weiter.
Muss ich die Ware zurücknehmen und das Geld zurückerstatten oder steht Ebay in der Pflicht?!

Danke im vorraus.

Hier auch noch der Ebay link zur Auktion:
Link Ebay HTC P3700

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
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#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Gegenüber dem Käufer sind Sie natürlich verpflichtet, die Ware mit den zugesicherten Eigenschaften (in dem Fall SD-Slot) zu liefern. Da Sie das nicht getan haben und eine Nachbesserung offensichtlich nicht möglich ist (oder gibt es das gleiche Modell mit SD-Slot??), ist es nur nachvollziehbar, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt.

Sollte es dabei bleiben, dass Sie nur das Geld rücküberweisen müssen, sind Sie eigentlich gut bedient. Normalerweise berechtigen solche Mängel zu Schadensersatz. Allerdings ist dieser hier ohnehin schwer zu beziffern, da es sehr wahrscheinlich nicht das gleiche Modell mit Slot gibt. (Wenn doch, wäre der Weg: Käufer tritt zurück, kauft anschließend das gleiche Modell mit Slot und fordert von Ihnen den Differenzbetrag zum höheren Preis ein.)

Ich würde an Ihrer Stelle schnellstmöglich zahlen, da Sie aus der Nummer nicht herauskommen werden.

Gegenüber Ebay könnten Sie evt. Ansprüche haben (allerdings vermute ich, dass sich Ebay in den AGB genügend abgesichert hat). Von Ebay Geld einzuklagen ist aber wahrscheinlich den Aufwand nicht wert.



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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#2
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Genau das gleiche Modell habe ich auch vor ganz kurzer Zeit bei eBay verkauft.... Mir ist der Fehler in der Produktbeschreinung zum Glück allerdings noch aufgefallen, und ich habe in die Angebotsbeschreibung noch mit aufgenommen, dass entgegen der Ebay Beschreibung KEIN Speicherkartenslot vorhanden ist.

Das Diamond gibt es tatsächlich überhaupt gar nicht mit Speicherkartenslot. Von daher könnte der Käufer sich auch kein solches Modell kaufen, und den höheren Preis vom VK verlangen

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

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