Falsche Ware erhalten, Verkäufer reagiert nicht. In Verzug setzen, was muss ich beachten?

12. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 15x hilfreich)
Falsche Ware erhalten, Verkäufer reagiert nicht. In Verzug setzen, was muss ich beachten?

Hallo,
ein privater Ebay-Verkäufer hat mir die falsche Ware zugesendet, diese ist nur 1/3 wert von der Ware, die ich ersteigert und bezahlt habe. Auf meine Reklamation über Ebay antwortet der nicht, er ist aber weiter aktiv bei Ebay.

Ich will nun ein Einschreiben senden und eine Frist setzen. Ich will dies außergerichtlich und ohne Anwalt machen und bei Fristverzug mit Anwalt sofort Klage erheben. Was muss ich dabei alles beachten?

MfG
Mark

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Auf meine Reklamation über Ebay antwortet der nicht, er ist aber weiter aktiv bei Ebay.
Hat er nie erhalten.

Zitat:
Ich will nun ein Einschreiben senden und eine Frist setzen
Sende ein Einschreiben, mit Fristsetzung zur Lieferung, mindestens 14 Tage Zeit gewähren und auch noch die Postlaufzeit mit einkaslulieren.

Zitat:
Was muss ich dabei alles beachten?
Ordentliche Fristen zu setzen und das eventuelle Kostenrisiko...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119514 Beiträge, 39734x hilfreich)

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels / der Sachmängel (möglichst genau bezeichnen / beschreiben)
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mark72):
ein privater Ebay-Verkäufer hat mir die falsche Ware zugesendet, diese ist nur 1/3 wert von der Ware, die ich ersteigert und bezahlt habe.


Kannst Du das mal erklären und dazu auch das Angebot verlinken?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.778 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen