Falsche/fehlende Artikelbeschreibung - Rücktritt möglich?

6. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Daniel Fuchs
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche/fehlende Artikelbeschreibung - Rücktritt möglich?

Tag allerseits,

Ich habe wenige Minuten vor Schluß der Auktion einen Speicherbaustein entdeckt und erworben. Die Artikelbeschreibung war sehr kurz ("original Kingston RAM 128 MB", darüber hinaus gab es ein Foto des Aufklebers.
(http://abacus.sj.ipixmedia.com/abc/M28/_EBAY_31303ec5ed2699fd6e3d7ad137/i-1.JPG)

Aus keinem der beiden wäre ohne Nachfrage oder eigene Recherche zu entnehmen gewesen, daß es sich um sog. ECC-Speicher handelt, der nicht in allen Mainboards läuft. In den "Grundsätzen für das Einstellen von Artikeln" bei ebay heißt es aber:"Der
Verkäufer hat sein Angebot richtig und vollständig zu beschreiben.Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften
und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware nicht nur unerheblich mindern,
wahrheitsgemäß angeben."

Dies hat der Verkäufer meiner Ansicht nach eindeutig unterlassen. Er kann doch nicht erwarten, daß jeder potentielle Käufer sofort erkennt, daß es sich um ECC-RAM handelt. Angesichts des Aufklebers läge sogar der Schluß nahe, es könne sich um schnelleren PC133-Speicher handeln, was auch nicht der Fall ist (PC100).

Der Verkäufer hat ebay veranlasst, mir eine Mahung und eine Androhung einer Verwarnung als "unzuverlässiger Bieter" zu schicken. Angesichts meiner 68 positiven Bewertungen (meist Käufe) sollte klar sein, daß das nicht der Fall ist. Dennoch kommt von ebay auch nur der Hinweis auf den eingegangenen Vertrag und keinerlei Stellungnahme zu meinen Vorwürfen gegen den Verkäufer.

Der Verkäufer ging auch nicht auf mein Angebot einer gütlichen Einigung ein (teilw. Übernahme seiner ebay-Gebühren), sondern beharrte stur auf einer Überweisung... ("was Du mit dem Ram machst, ist mir egal" )

Wenn ich den Kauf getätigt hätte und erst nach Erhalt der Ware die Inkompatibilität (aufgrund der verschwiegenen wichtigen Eigenschaft) festgestellt hätte, wäre der Käufer dann nicht auch verpflichtet gewesen, das Teil zurückzunehmen?

Kann er mich zwingen, einen (ebay-) Vertrag zu erfüllen, der aufgrund einer mangelhaften Artikelbeschreibung zustande kam? Mit der gleichen Logik könnte ein Verkäufer ja einen Defekt verschweigen und dann die Rücknahme verweigern mit dem Argument, der Käufer hätte ja bitteschön fragen können...

Entscheidend scheint mir hierbei, daß ECC-RAM die Ausnahme von der Regel und daher selten ist. Daher ist es meine Überzeugung, daß auf diese besondere Eigenschaft hingewesen werden muß, die ja über die Verwendbarkeit des Speichers entscheidet.

Was ist zu tun?

Danke für Hinweise.


Daniel

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Fuchs,

um Ihre Anfrage beantworten zu können, wäre es erforderlich zu erfahren, wie Sie denn dahintergekommen sind, daß es sich anstelle eines normalen um ein ECC-RAM handelt, wenn es doch offenbar nicht zu keiner Versendung kam.
Sollte allein aufgrund der im Angebot zur Verfügung stehenden Informationen (Beschreibung + Foto) ein Bemerken dieser Diskrepanz möglich gewesen sein, so wären Sie wohl zur Zahlung verpflichtet. Letztendlich hat es Ihnen freigestanden auf das unkonkrete Angebot einzugehen bzw. eine Nachfrage an den Verkäufer zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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