Falscher Artikel verkauft

4. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb521708-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Artikel verkauft

Guten Tag,
Ich hatte mich bei Ebay Kleinanzeigen nach einem Britax B Motion 4 Plus umgesehen und dachte auch etwas gefunden zu haben. Wir haben den Wagen persönlich abgeholt, allerdings war die Wohnung sehr klein und dunkel,das man leider nicht alles sehen konnte. Der Wagen wurde als "neu" beschrieben und beim Abholen wurde uns gesagt,dass er nur zweimal benutzt wurde und keinerlei Gebrauchsspuren hätte.
Wir haben uns den Wagen so gut es ging angesehen und um den Wagen zu schützen haben wir ihn in eine Decke gewickelt und dann in den Kofferraum gelegt. Am nächsten Tag sind wir in ein Fachgeschäft gegangen und haben den Wagen komplett durch checken lassen. Nach allem Gucken und Suchen sagte man uns,dass der Wagen nur ein Normaler Britax B Motion 4 ist ( obwohl er als 4 plus ausgeschrieben wurde) man fand diverse Gebrauchtspuren, auch fand man Katzenhaare und Flecke auf dem Sitz. Die Räder waren verzogen und Kratzer waren auch einige zu finden. Der Wagen entsprach der Anzeige und der Beschreibung also überhaupt nicht. Ich hatte dann versucht den Kontakt aufzunehmen und das Problem erklärt und darum gebeten den Wagen zurück geben zu können, denn ich wollte ja ein 4 Plus und nicht den Vorgänger. Da auch nach 4 Tagen keine Antwort kam,meldete ich den Fall bei Ebay Kleinanzeigen und drohte dem Verkäufer auch mit einer Anzeige durch die Polizei.Nach weiteren Tagen meldete sich dann auch mal jemand und nach ewigem Hin-und her hatte man einen Termin ausgemacht. Wir sind dann also zu besagtem Tag,zur besagten Zeit dort hingefahren und haben leider niemanden erreicht,auch hat niemand abgesagt und auch auf meine Nachrichten wurde nicht geantwortet.
Ich würde gerne wissen was ich da machen kann.

-- Editiert von fb521708-16 am 04.08.2019 11:04

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

vorweg möchte ich mich entschuldigen, aber mein nachfolgender Text wird etwas sarkastisch sein. Das ist aber eine logische Reaktion auf den Eingangsbeitrag.

Zitat:
allerdings war die Wohnung sehr klein und dunkel,das man leider nicht alles sehen konnte.
Dann hätte man dem Abhilfe schaffen sollen.

Zitat:
Am nächsten Tag sind wir in ein Fachgeschäft gegangen und haben den Wagen komplett durch checken lassen.
Echt, eine Inspektion bei einem Kinderwagen?

Zitat:
man fand diverse Gebrauchtspuren, auch fand man Katzenhaare und Flecke auf dem Sitz. Die Räder waren verzogen und Kratzer waren auch einige zu finden.
Und dazu braucht man wirklich ein Fachgeschäft? Könnt ihr nicht selber schauen?
Aber egal, mit üblichen Gebrauchsspuren muss man halt leben wenn man gebraucht kauft.

Zitat:
denn ich wollte ja ein 4 Plus und nicht den Vorgänger.
Glaub' ich dir nicht (du erkennst ja offensichtlich nicht einmal den Unterschied).

Zitat:
meldete ich den Fall bei Ebay Kleinanzeigen
Bei meinem Ebay-Kleinanzeigen kann man eigentlich nichts melden. :???:

Abschließend meine Einschätzung: Hier passt der Spruch "gekauft wie gesehen". Ich sehe kaum Chancen noch irgendetwas zu ändern, allein schon weil die Beweise fehlen (der Text in der Anzeige sagt da nicht viel).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119654 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb521708-16):
Der Wagen entsprach der Anzeige und der Beschreibung also überhaupt nicht.

Die Beweislast für diese Aussage liegt beim Käufer.
Die Anzeige hat man noch?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Da kann ich mich nur anschließen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Anzeige hat man noch?
Selbst wenn, davon kann man natürlich abweichen.

Ist beispielsweise bei gebrauchten Kraftfahrzeugen völlig üblich (weitere Mängel, Zubehör etc.).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb521708-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Stefan
Was ich wollte und was nicht,weis ich wohl am besten und lass ich mir nicht übel reden,nur weil ich den Unterschied nicht gleich erkannt habe.Wenn ich mit dem Wagen lieber in ein Fachgeschäft gehe um mir zu 100% sicher zu sein,dann ist das mein Ding. Man kann übrigens auf jedem Portal etwas zur Anzeige bringen. Wenn mir gesagt wird,da sind keine Gebrauchsspuren und im Text steht " sieht aus wie neu" dann erwarte ich das auch so. Andernfalls beschreibe ich das mit "hat leichte Gebrauchtspuren",aber danke für die nicht helfende und eigentlich schon freche Antwort.

@Harry van Sell
Eine Email der Anzeige bei eBay Kleinanzeigen hab ich natürlich noch

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

>>>Wenn ich mit dem Wagen lieber in ein Fachgeschäft gehe um mir zu 100% sicher zu sein,

Wenn man 100% will kauft man einfach nicht gebraucht.


>>>Man kann übrigens auf jedem Portal etwas zur Anzeige bringen.

Aha, jetzt ist es schon eine Anzeige.
Ich dachte eigentlich, dass ich zwischen den Zeilen gefragt hatte, wie bei Ebay-Kleinanzeigen eine Meldung geht. Vielleicht kannst du mich mal aufklären?


>>>Wenn mir gesagt wird,da sind keine Gebrauchsspuren und im Text steht " sieht aus wie neu" dann erwarte ich das auch so. Andernfalls beschreibe ich das mit "hat leichte Gebrauchtspuren",

Korrekt, aber in diesem Fall egal. Denn gekauft hast du nicht per Kleinanzeige.


>>>aber danke für die nicht helfende und eigentlich schon freche Antwort.

Naja, frech war ja eher deine Frage hier. Wie blind muss man denn sein wenn man die schlimmen Mängel bei der Übergabe nicht sieht?
Außerdem hören sich einige Argumente doch sehr vorgeschoben an (könnten wir nicht sehen weil klein, dunkel und danach abgedeckt, ebenso das mit dem Fachhändler).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119654 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb521708-16):
Eine Email der Anzeige bei eBay Kleinanzeigen hab ich natürlich noch

Dann müsste man sich mal den Wortlaut anschauen und die Kommunikation zwische Käufer und Verkäufer.

Denn das
Zitat (von reckoner):
Denn gekauft hast du nicht per Kleinanzeige.

wird mit recht hoher Wahrscheinlichkeit der Fall sein, wenn man die Ware erst nach Besichtigung kauft, gilt "gekauft wie besehen und geprüft"



Zitat (von fb521708-16):
Ich würde gerne wissen was ich da machen kann.

Man könnte den Verkäufer verklagen. Die Frage ist halt, ob man damit halt nicht sinnlos Geld verbrennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Ohhhh Mann wie ich solche Kleinanzeigen-Käufer liebe :bang:
Sind persönlich vor Ort, können alles auf Herz und Nieren prüfen, können jede Gebrauchsspur in Augenschein nehmen und sich anschließend immernoch überlegen: Kaufe ich den Artikel so wie er vor mir steht oder nicht.

Ich würde sagen: Dein Kinderwagen, dein Problem.

Der Kinderwagen war bei der Abholung in einem neuwertigen Zustand. Ansonsten hättest Du ihn ja nicht mitgenommen. Die Gebrauchsspuren sind also entstanden seit der Kinderwagen in deinem Besitz ist. Beweise gern das Gegenteil und jetzt erkläre einem Richter mal warum du tatsächlich Geld für einen Kinderwagen auf den Tisch legst den du in einem halbdunklen Zimmer überhaupt nicht erkennen konntest. Weder Modell noch Pflegezustand. Und auch die Gebrauchsspuren scheinen ja selbst am nächsten Tag nicht soooo schlimm gewesen zu sein wenn man den Kinderwagen trotzdem noch zum Fachgeschäft bringt.

Ganz ehrlich, hier hat jemand einen Spontankauf getätigt und es sich jetzt anders überlegt bzw. hat vielleicht ein besseres/günstigeres Modell woanders gefunden und versucht irgendwie aus dem Kaufvertrag rauszukommen. Das wird aber schon allein daran scheitern, dass man keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht hat der Modell und/oder Zustand dokumentiert hat.

Was machst Du wenn der Verkäufer am Ende aussagt: Den 4 Plus wollte sie nicht als sie vor Ort war. Hat ihr nicht gefallen. Das Vorgängermodell hat ihr besser gefallen da hat sie den genommen.

Und den Inhalt der Anzeige bei eBay würde ich nicht viel Gewicht beimessen. Ich habe selbst schon so oft Artikel verkauft deren Zustand sich bei der Besichtigung, wenn ein Käufer den Artikel wirklich akribisch prüft, verschlechtert haben. Ein Pixelfehler wurde bei einem Monitor entdeckt, ein Kratzer an einem Kleiderschrank, ein kleines Loch am Kleidungsstück. Alles erst vor Ort entdeckt und den Preis neu verhandelt. Und schon ist der eBay Kleinanzeigen Text komplett irrelevant.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich teile deine Einstellung zwar in einigen Punkten aber juristisch haltbar ist sie nicht in allen.

Der Text in einer Anzeige ist immer insoweit relevant wie Eigenschaften verbindlich zugesichert werden.

Nicht relevant ist der Text dann, wenn Mängel offensichtlich sind und auch bei oberflächlicher Prüfung zu erkennen sind.

Zitat (von fb521708-16):
Nach allem Gucken und Suchen man fand diverse Gebrauchtspuren, auch fand man Katzenhaare und Flecke auf dem Sitz.
Hier würde ich von mitgekauft ausgehen, weil auch bei der Erstbesichtigung (vor dem finalen Vertragsabschluss) zu sehen.

Zitat (von fb521708-16):
sagte man uns,dass der Wagen nur ein Normaler Britax B Motion 4 ist ( obwohl er als 4 plus ausgeschrieben wurde)

Hier sehe ich schon eine Möglichkeit wenn der Unterschied nicht auf den ersten Blick erkennbar ist und die Unterschiede der Modelle als wesentlich einzustufen sind (kann ich nicht beurteilen).

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Der Kinderwagen war bei der Abholung in einem neuwertigen Zustand. Ansonsten hättest Du ihn ja nicht mitgenommen.
Ich mag diese Argumentation. Wirklich..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hier passt der Spruch "gekauft wie gesehen". Ich sehe kaum Chancen noch irgendetwas zu ändern, allein schon weil die Beweise fehlen (der Text in der Anzeige sagt da nicht viel).


Ach wat. Ein beweisbarer Vertrag über einen "XY Plus" soll dadurch aufgehoben werden, daß der VK einen "XY" liefert und der K nicht sofort reklamiert? Wie soll denn hier eine konkludente Vertragsänderung (!) begründet werden? Es geht auch nicht um offensichtliche Mängel der vereinbarten Sache, sondern um ein Aliud.
Da braucht man das Faß mit "hätte man es sehen können" nicht aufzumachen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb521708-16):
Was ich wollte und was nicht,weis ich wohl am besten und lass ich mir nicht übel reden,nur weil ich den Unterschied nicht gleich erkannt habe.
Naja, ich kann reckoner schon verstehen, denn Luftreifen von Vollgummireifen zu unterscheiden ist jetzt nicht wirklich schwer und eine nicht verstellbare Fußraste sollte man auch erkennen können. Außerdem steht dick und fett auf dem Gestell sufgedruckt um welches Modell es sich handelt. Es fällt schwer hier zu erklären, dass man das nicht hat lesen können
https://images.app.goo.gl/G2qFTZwH8zh3yFu26
https://images.app.goo.gl/HKJ316zESE4x6dGXA
Ich sehe daher keinerlei Aussicht auf Erfolg irgendetwas erreichen zu können.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ein beweisbarer Vertrag über einen "XY Plus" soll dadurch aufgehoben werden, daß der VK einen "XY" liefert und der K nicht sofort reklamiert?
Es wurde nicht geliefert, der Käufer hat abgeholt. Und der Vertrag ist nicht aufgehoben oder geändert sondern erst bei Übergabe geschlossen worden (davon ist jedenfalls auszugehen, das ist bei Kleinanzeigen üblich).

Zitat:
Es geht auch nicht um offensichtliche Mängel der vereinbarten Sache,
Doch, geht es (auch).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Darüber hinaus könnte der Verkäufer schlichtweg argumentieren, dass ein gänzlich anderes Modell verkauft wurde, und der Käufer nur einen minderwertigeres Modell eintauschen will.
Man beweise mal das Gegenteil, denn das sollte man grundsätzlich können, wenn man einen Anspruch durchsetzen will.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ähm, ich glaube jetzt nicht, dass das ein strittiges Thema ist.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und der Vertrag ist nicht aufgehoben oder geändert sondern erst bei Übergabe geschlossen worden (davon ist jedenfalls auszugehen, das ist bei Kleinanzeigen üblich).


Und der K soll spontan vor Ort ein anderes Modell gekauft haben, das der VK auch zufällig besaß? Zum gleichen Preis wie das inserierte bessere Modell? Ich denke nicht, daß sich Richter die Hosen mit der Kneifzange anziehen.
(Mein Exfreund hatte mal einen Prozeß, wo der VK behauptet hat, der K hätte nach Vertragsschluß einer Änderung auf einen höheren Preis zugestimmt. Hat der Richter dem natürlich nicht geglaubt trotz 4 "Zeugen".)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und der K soll spontan vor Ort ein anderes Modell gekauft haben, das der VK auch zufällig besaß?
Ich hatte doch schon das Beispiel "gebrauchte Kraftfahrzeuge" erwähnt, da ist es auch völlig üblich, dass von der Anzeige abgewichen wird, u.U. auch im Modell (VK: "sorry, ist doch kein 2-Liter, sondern ein 1,6-er, hatte ich mich vertan" - K: "egal, nehm' ich trotzdem").
Und wenn du jetzt sagst, dass man bei Autos für gewöhnlich einen schriftlichen Vertrag macht in dem das dann aufgeführt werden könnte, dann nimm' halt irgendetwas anderes was man per Kleinanzeige kauft (Waschmaschine, Kinderspielzeug u.s.w.), überall wird nachverhandelt, eben weil die Anzeigen nicht vollständig sind.

Wie gesagt, gekauft wie gesehen, jedenfalls bei sofort feststellbaren Dingen wie Modell, Ausstattung, Mängel (wir reden hier ja nicht von versteckten Mängeln, sondern über Flecken, abgenutzten Räder und Katzenhaare*).

*was übrigens auch recht lächerlich ist - wer schon damit Probleme hat der darf einfach nicht gebraucht kaufen, woher weiß man was der Kinderwagen schon so alles erlebt hat?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Welches Modell gekauft wurde steht ja fett auf dem Rahmen. Da sich die beiden Modelle in der Ausstattung nur rudimentär unterscheiden (Luftreifen gegen Vollmaterial Reifen / Fußrasten beim Modell "Plus" verstellbar / Verdeck beim "Plus" nur gegen Aufpreis, beim "alten" Modell Serie) ist auch ein gleicher Preis für beide Modelle nicht zu beanstanden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen