Fehlende Orginalverpackung bei Rückgabe von Internetkauf

13. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ralph1962
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlende Orginalverpackung bei Rückgabe von Internetkauf

Guten Tag,

ich habe bei einem Händler bei Ebay ein Smartphone gekauft. Jetzt möchte ich es in der Rückgabefrist zurückgeben. Die Orginalverpackung und die Kopfhörer finde ich nicht mehr. Ist trotzdem eine problemlose Rückgabe möglich, oder kann der gewerbliche Händler die Rückgabe in Orginalverpackung verlangen? Darf er für fehlende Verpackung Geld abziehen? Gibt es da ev. schon Urteile? Vielen Dank.

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Und die fehlenden Kopfhörer?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ralph1962):
Ist trotzdem eine problemlose Rückgabe möglich

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Ralph1962):
kann der gewerbliche Händler die Rückgabe in Orginalverpackung verlangen?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Sollte hier in dem Falle mit "in der Rückgabefrist zurückgeben" die Anwendung des gesetzlichen Widerrufsrechtes gemeint sein, gäbe es keine Rechtsgrundlage für das verlangen, denn i Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechtes dürfte man sogar Verträge widerrufen, wenn die Ware zu Asche verbrannt ist.



Zitat (von Ralph1962):
Darf er für fehlende Verpackung Geld abziehen?

Er darf einen angemessenen Wertersatz in Abzug bringen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

darf man auch mal erfahren, wie lange du das Smartphone hast? Warum du es zurück geben willst und wie es denn nach deiner Benutzung aussieht?

Im Gegensatz zu Harry sehe ich da nicht so rosige Aussichten für dich...

ist zwar von Amazon, gilt aber sicher auch für ebay:

Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass Sie jeden Artikel in dem Zustand zurückgeben müssen, wie Sie ihn erhalten haben. Das heißt, neue Artikel müssen auch bei Rückgabe neu und unbenutzt sowie vollständig sein. Gebrauchte Artikel dürfen keine zusätzlichen Abnutzungsspuren oder Beschädigungen haben.

-- Editiert von Daskalos am 15.06.2022 16:55

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#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Ralph1962):
kann der gewerbliche Händler ... für fehlende Verpackung Geld abziehen?


Nach der gesetzlichen Regelung eigentlich nur dann, wenn er Dich diesbezüglich vor/beim Kauf so unmissverständlich informiert hat, dass Du keine Zweifel haben kannst:

§ 357a BGB
"Der Verbraucher hat Wertersatz ... zu leisten, wenn 1. (...) und 2. der Unternehmer den Verbraucher ... über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat."

Eigentlich ... denn gleichzeitig ist gesetzlich festgelegt, dass Verbraucher so "unmissverständlich" informiert sind, dass sie Wertersatz zu leisten haben, wenn sie vom Unternehmer mit folgendem Wortlaut informiert wurden:

„Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."

Hast Du nun Gewissheit, ob Du wegen fehlender Verpackung für einen Wertverlust der Waren aufzukommen hättest?

Hat der Unternehmer mit identischem Wortlaut informiert?

RK

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Hat der Unternehmer mit identischem Wortlaut informiert?
Sollte der Händler nicht mit entsprechendem Wortlaut informiert haben, wäre die fehlende Verpackung nicht zu vergüten. Für die fehlenden Kopfhörer ist aber der volle Wertersatz fällig.

Sollte der Händler entsprechend informiert haben (wovon ich ausgehe, da selbst die Mustergeneratoren für "ebay AGB" diesen Text generieren), ist Wertersatz auch für die fehlende Verpackung zu leisten. Und die lässt sich z.B. Apple teuer bezahlen.

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#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Sollte der Händler nicht mit entsprechendem Wortlaut informiert haben, wäre ... Für die fehlenden Kopfhörer ... aber der volle Wertersatz fällig.


Ohne Belehrung kein Wertersatz.

Wertersatz für Wertverlust muß geleistet werden, wenn ... der Wertverlust auf "prüf-unnötigen Umgang" zurückzuführen wäre ( trifft zu: Verlust/Zerstörung von Kopfhörern ist zu Prüfzwecken nicht erforderlich ) UND wenn ordnungsgemäß informiert wurde ( falls nein: kein Wertersatz ), § 357a BGB.

RK

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