Fehler im Angebot Sofort-Kaufen

6. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ckone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler im Angebot Sofort-Kaufen

hallo,
ich hatte vor lauter Eile aus Versehen sofort-kaufen angeclickt.
Natürlich war es ein Fehler denn ich hatte Auktion ab € 1 und sofortkaufen € 1. Das ist ja auch unlogisch. Jetzt hat einer zugeschlagen und besteht auf den Kauf.

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wie lange bist du schon bei eBay?
Das die Auktion nicht in der nächsten Minute als Suchergebinis oder in der Liste angezeigt wird, schreibt dir eBay extra - dazu den Link zur Auktion.
Nachschauen und auf Fehler prüfen erspart solche Ärgernisse...

Wenn es nicht gerade um hochwertige Dinge (Autos, Schmuck) geht, kann es ja immerhin auch sein, dass du den Artikel nur so schnell wie möglich verkaufen wolltest - diese Methode ist unter "Viel-Verkäufer" nicht unüblich. Sofort-Kauf = wenige Cent über Startpreis.

Wie lange lief denn die Auktion?
Und um welchen Wert geht es (gleicher Artikel - Preis bei anderen Auktionen)?

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#2
 Von 
fgt12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

schick doch mal den link umsich ein bild zu machen, natürlich kommst du da raus und musst nicht in jedem fall verkaufen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bgl3463
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal lesen...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/44390

Hatte das auch schon als Käufer...

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#4
 Von 
ckone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vom Betrag her lächerlich. Es handelt sich um ein Motherboard womit ich €20-30 eingeschätzt hatte. Der Käufer hat ruckzuck zugeschlagen, er war schneller als die Email Bestätigung (Artikeleingestellt) vom Ebay. Klar hatte ich Mitschuld, nur trotztdem muß man die Möglichkeit haben vom Angebot zurückzutreten. Versteigerung 3458448017

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Stichwort "Erklärungsirrtum" .

Der Käufer hat keine Chance einen Anspruch durchzusetzen .

Sie müßen den Käufer - was Sie ja auch offentsichtlich getan haben - umgehend vom vorliegen eines Erklärungsirrtumd unterrichten ( Mail mit Kopie an Sie selbst über ebay ) und das Sie den Verkauf deßhalb nach § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB anfechten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

15 Minuten - echt schnell der K...

Also,
mal abgesehen von den Urteilen, die sich im 3-4 stelligen Bereich bewegen, würde ich versuchen, die Sache ohne Klage zu bereinigen.

Dem K email schreiben (bezgl. Erklärungsirrtum) und einen Vorschalg (2/3 des üblichen Kaufpreises?).
Wäre zumindest eine gütige Einigung, um Kosten und Streit zu ersparen.
Geht er dann nicht drauf ein, kann immer noch geklagt werden.

Gruss
MichiM

P.S. eBay fragt die Daten 2 mal ab - bei der Eingabe und bei der Auktionsübersicht. Warum ist man als K der Dumme, nur weil der VK nicht schreiben/lesen konnte?
Wenn ich nun den Artikel in einer anderen Auktion für 5 Euro bekommen hätte; diese aber nicht wahrgenommen habe, weil ich ja für 1 Euro schon gekauft habe - wer ist dann für den Schaden verantwortlich?

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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