Fehlerhafter PC

9. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Wendy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhafter PC

hallo, ich habe Anfang d. Jahres eine PC per Sofortkaufoption erworben (Neuware mit 24 Mon. Garantie). Von Anfang an war der PC fehlerhaft, zeigte ständig wechselnde Prozessorleistungen ab, stürzte ab, Installationen waren schwierig. Ich reklamierte gleich am Tag. Ich sollte die Bioseinstellungen ändern, dann wäre alles ok, war die Antwort. Das Bios war richtig eingestellt, die Fehler blieben. Nach zwei Wochen ständigem e-mail-Austausch haben sie mir einen neuen Arbeitsspeicher zugeschickt. Das System lief dann etwas stabiler, aber die wechselnden Prozessoranzeigen sind geblieben, häufig friert der PC ein. Nach weiteren Reklamationen schickte ich den PC zurück. Verkäufer hat keine Fehler gefunden. Das Bios war vom Verkäufer mit Passwort blockiert. Der Rechner läuft immer noch alles andere als stabil und das CD-Laufwerk ist auch nicht okay. Kann ich den Rechner im einem Fachgeschäft überprüfen lassen, bevor ich ihn wieder zurückschicke oder verlier ich so die Garantie. Gruss Wendy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Die grundsätzliche Vorgehensweise zur Beweissicherung sollte eigentlich sein, daß man vor einer Rücksendung an den VK das Gerät erst einmal von unabhängiger dritter Seite eingehens überprüfen läßt, bevor man das Gerät - und damit mögliche Beweisvernichtung - dem VK übergibt.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß technische Problem im Zusammenhang mit Computern nicht verallgemeinerbar sind. Ob nun das Gerät fehlerhaft ist, oder der Fehler auf alleinige oder nur Mitverursachung des Käufers zurückzuführen ist, kann man schwerlich über das Internet beurteilen.

Fachgerechte Arbeiten an einem PC können in der Regel nicht mittels AGB abbedungen werden. Daher verliert der Käufer insofern auch nicht seine Gewährleistungsrechte (damit ist wohl die von Dir genannte "Garantie" gemeint). Da eine Prüfung Teil fachgerechter Arbeit ist, steht diese auch nicht im Wege.

Auch braucht man dies dem VK auch nicht unbedingt sofort mitzuteilen. Er wird sich dann herausreden wollen, daß die Fehler kausal im Zshg. mit den Arbeiten Drittern stehen (was auch sein kann).

MfG

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#2
 Von 
Wendy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort. Habe gestern den PC in ein Fachgeschäft zur Überprüfung gebracht. Bin gespannt, was sich ergibt.
Wendy

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wendy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe den PC inzwischen in einem Fachgeschäft überprüfen lassen. Das Mainboard ist definitiv defekt. Nun habe ich dem Verkäufer angeboten, dass er mir nur die Kosten für den Einbau eines neuen Mainboards die Kosten ersetzen soll. Habe Prüfbericht und Kostenvoranschlag mitgeschickt, da ja inzwischen zwei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind. Verkäufer behauptet, er hätte uns nicht gestattet, eine nicht autorisierte Firma Eingriffe an dem PC machen zu lassen. Laut gängigem Recht steht uns aber doch eine Überprüfung zur Beweissicherung zu oder etwa nicht? Wendy

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