Ich habe vor nem Monat meinen Audi A6 verkauft, daraufhin habe ich die meine Orig. Audifelgen mit Reifen über eBay
versteigert. In der Auktion habe habe ich das Modell der Felge und die Reifen inkl. der Reifengröße (225/40) niedergeschrieben. Mit dabei ist auch ein Teilegutachten.
Im Text habe ich noch erwähnt, dass die Felgen wie auf den Bildern zu sehen auf meinem A6 montiert waren.
Während der Auktion hat mich der höchsbietende gefragt, ob die Felgen auf seinem Audi A4 passen, ich habe diese Frage bejaht. Da diese Felgen auf dem Teilegutachten auf für einen Audi A4 eingetragen sind.
Jetzt hat mich der Käufer angeschrieben, nachdem er die Felgen bekommen hat, dass diese nicht für sein Audi A4 zugelassen sind. Da auf dem Teilegutachten nur die Reifengröße 225/45 statt wie auf den Felgen aufgezogen 225/40 vermerkt ist. Er droht mir nun mit einem Anwalt.
Ich möchte bloß keinen Stress mit dem Gesetz haben, aber ich sehe mich auch in keiner Schuld. Da der Käufer mich gefragt hat ob die auch passend für einen Audi A4 sind, laut Teilegutachten sind die ja passend. Ich mein, seidwann gibt es ein Teilegutachten für Reifen? Diese gibt es doch nur für Felgen oder?
Da ich aber die Reifen für meinen A6 gekauft hatte und diese in der Kombination für einen A4 nicht zugelassen sind, meint er ich hätte ihn Betrogen.
Was soll ich nun machen? Liege ich im Unrecht?
Bitte um Hilfe!
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Felgen verkauf, jetzt droht Käufer mit Anwalt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Also, erstmal keine Panik.
"Betrogen" hast du niemanden und "Stress mit dem (Straf)Gesetz" bekommst du auch nicht.
Es liegt keine Straftat vor, sondern bestenfalls die zivilrechtliche Frage, wer im Recht ist, ob die Reifen zurückgenommen werden müssen, oder ob der Käufer Pech gehabt hat.
Es ist schon oft nicht ernst zu nehmen, wenn ein Anwalt schreibt und wenn dazu nur mit Anwalt gedroht wird, ist das erstmal nicht weiter beachtenswert.
Also, verstehe ich das richtig? Die Felgen passen prinzipiell auf einen A4 und sind dafür auch zugelassen, allerdings nicht auf den des Käufers auf Grund der Reifengrösse, die aber in der Auktion angegeben war?
-- Editiert am 21.06.2010 03:30
Ja genau, die Felgen sind für seinen Audi A4 laut Teilegutachten zugelassen. Ja genau die in der Auktion angegebene Reifengröße, diese Reifengröße ist nicht nicht auf dem A4 zugelassen die Felge aber schon...
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quote:
hat mich der höchsbietende gefragt, ob die Felgen auf seinem Audi A4 passen, ich habe diese Frage bejaht
Dann hast du ja offenkundig auch nichts zugesichert, was nicht stimmt.
Wenn die *Reifen* auf dem A4 nicht zugelassen sind, ist das ja eine andere Baustelle.
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
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ja genau, die felgen sind ja zugelassen somit habe ich ja auch keine falschen angaben gemacht... das die reifen net zugelassen sind, kann ich ja nicht erahnen, er kann ja selbst in seinem fahrzeugschein gucken ob diese größe freigegeben ist oder nicht...
ja wurde die gewährleistung wurde ausgeschlossen, habe reingeschrieben das es privatverkauf ist und somit keine garantie besteht
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quote:
Jetzt hat mich der Käufer angeschrieben, nachdem er die Felgen bekommen hat, dass diese nicht für sein Audi A4 zugelassen sind. Da auf dem Teilegutachten nur die Reifengröße 225/45 statt wie auf den Felgen aufgezogen 225/40 vermerkt ist. Er droht mir nun mit einem Anwalt.
Wenn ich das richtig verstehe, steht das doch schon in der ABE oder Teilegutachten...
Du verkaufst doch Felgen incl. Reifen. Der Käufer fragt, ob die Felgen auf seinen A4 passen, was natürlich konkludent bedeutet, ob sie zugelassen sind und zwar in der Kombination mit den Reifen, wie angeboten.
Das alles steht in dem Teilegutachten. Da steht, dass bei einem A4 genau die angebotene Kombination (225/40) nicht zulässig ist, sondern nur in der Kombination 225/45.
Die korrekte Antwort wäre, wenn ich richtig liege, gewesen:
Nein, nicht in dieser Kombination. Sie müssen sich andere Reifen besorgen. Die Felgen sind zugelassen, aber nur mit Reifen 225/45, so steht es im Teilegutachten.
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--- editiert vom Admin
quote:
Die müssten doch sowieso eingetragen werden, also ist die Bereifung doch prinzipiell egal
Nicht zwingend. Es macht ja schon rein logisch einen gewaltigen Unterschied, ob man 225/70 oder 225/35 draufmacht, ersterer ist ja doppelt so hoch (70% statt 35% der Breite), wird also womöglich nicht mal ohne Schleifen passen.
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--- editiert vom Admin
heißt das nun das ich falsche angaben gemacht habe? er ja nur gefragt ob die passend sind, sind sie ja auch laut teilegutachten ich musste damals diese reifengröße kaufen weil nur diese auf meinem a6 zu montieren war...
womit kann ich schlimmstenfalls zivilrechtlich rechnen?
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--- editiert vom Admin
also nochmal ich hab glaube ich etwas auf dem schlauch gestanden.
verkauft wurden die audi felgen mit 225/40 in 18 zoll
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--- editiert vom Admin
aha vielen dank erstmal, das gibt mir schonmal ein etwas beruhigendes gefühl. nein habe dies bezüglich noch nicht gegoogelt... mich hat es nur gewundert wieso diese reifenkombi nicht auf dem teilegutachten vermerkt ist....
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Wenn 225 40 18 nicht im Gutachten steht, dann hat das seinen Grund. Ich vermute das mit 40er Querschnitt der Abrollumfang nicht mehr stimmt, bzw außerhalb der Toleranz liegt, und somit würde diese auch nicht eingetragen werden (wegen zu hoher Tachoabweichung).
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--- editiert vom Admin
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