Festplatte verkauft, jetzt defekt...

9. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)
Festplatte verkauft, jetzt defekt...

Hi!

Ich habe vor einiger Zeit eine IDE-Festplatte bei eBay verkauft. Die Platte funktionierte einwandfrei, ich habe sie bis zum Schluss benutzt.

Angekommen, erklärte der Empfänger, er habe ein System installiert und dann gab es Probleme, die er irgendwie nicht weiter ausführte, aber er ist sich sicher, dass sie defekt ist. Dann kam nochmal eine mail, dass er kein System installieren könne, woraufhin ich ihm vorschlug, bei der Post einen Transportschaden geltend zu machen, da die Platte bei mir einwandfrei funktionierte.
Die Platte wurde mir gestern von der Post zugestellt, die (natürlich) bestätigt, dass kein Transportschaden geltend gemacht werden kann.
Ich habe sie dann auch noch einmal angeschlossen und die Platte geht nun gar nichtmehr an.
Klar ist, dass mich eine der beiden Parteien "be*******n" will. Nur wie soll ich das beweisen? Ich hab nicht vor, das Geld zu erstatten, da die Platte ja nun kaputt ist. Auf der anderen Seite möchte ich keine negative Bewertung riskieren, bzw. eine Anzeige. Hinzu kommt: Bin ich verpflichtet, dem Käufer die Platte nun nocheinmal kostenpflichtig zukommen zu lassen???

Was soll ich jetzt machen?

Artikelnummer : 4124036703

Besten Dank!

Sairenizzle




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Nein, und das würde ich auch nicht machen. Ich würde auffordern, die Platte abzunehmen. Wenn das Porto gezahlt wird, dann nochmal zusenden.

DPMS
sevriens.net

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

dann bekomme ich eine negative bewertung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alex2x
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Sairenizzle,

unabhängig von Deinem Garantie-Ausschluß in Deiner Auktion besteht nach wie vor die Möglichkeit, die Platte sowohl von Dir als auch vom Käufer bei Maxtor auf Garantie austauschen zu lassen. Dies ist für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab Produktionsdatum (steht auf dem Etikett) jederzeit möglich. Anmeldung via Internet unter

http://www.maxtor.com/en/support/service/rma/create/

Habe dies schon öfter so praktiziert (auch mit anderen Herstellern). Oft zeigen sich die Hersteller auch so kulant, daß man eine größere Platte als die eigentlich defekte zurück erhält. Ich hoffe, ihr könnt Euer Problem auf diesem Weg irgendwie beilegen.

Gruß
Alex

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Sairenizzle,

letztere Aussage von Alex kann ich bestätigen.
Ich habe auch eine defekte 40 GB Platte von Maxtor gehabt und habe stattdessen eine 80 GB Platte zurückerhalten.
Das ganze hat allerdings 6 Wochen gedauert, weil man die Platte nach Holland schicken muss etc.
Hatte sich aber unterm Strich gelohnt gehabt.

PS: Handelt es sich in deinem Fall um dieselbe Platte die du abgeschickt hattest oder wurde die evtl. beim K getauscht?

Gruß Campa

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

WAR. End : SEP2003 :\

das wird wohl nichtmehr gehen...

dummerweise hab ich die Seriennummer nicht aufgeschrieben, denke aber schon, dass das meine ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1717x hilfreich)

Klar ist, dass mich eine der beiden Parteien "be*******n" will.

Warum sollte Sie der K be*****n wollen (es sei denn er schickt eine andere Platte zurück als er erhalten hat)?
Der will doch sicher auch nur einen funktionsfähigen Artikel.

Als Außenstehender würde ich mich auch zunächst fragen, wer in einer solchen Konstellation die Wahrheit sagt (wobei Transportschaden als "dritte Lösung" natürlich auch sein kann; da wäre dann zu fragen, ob die Platte angemessen verpackt war).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

hallo? er konnte doch ein system installieren!! und jetzt geht sie nichtmal mehr an. dann liegts wohl nicht an mir *flachehandvordenkopfschlag* . is doch klar, dass einer die unwahrheit sagt. für mich sieht es danach aus: er hat irgendwas mit der platte angestellt und will sie jetzt ersetzt haben...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

ich habe ihm angeboten, 50% des kaufbetrages zu erstatten, er hat mich negativ bewertet, eBay ist echt das letzte...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mw
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Du hast innerhalb vier Wochen zwei rote wegen angeblich schlechter Verpackung. Kann ja sein, dass die Kunden durch Ihre Blödheit einen Defekt verursacht haben. Mag sein, dass der Karton beim Verladen aus zwei Metern auf den Transporter geknallt wurde.

Nimm den Käufern den Wind aus den Segeln, indem du die Ware betont professionell verpackst. Es gibt doch für Festplatten Transportbehältnisse, die exakt auf die Größe des Artikels zugeschnitten sind. Wie für Notebooks zum Beispiel. Wenn du 1,50 Euro Mehrkosten hast, lässt sich das in der Artikelbeschreibung erwähnen und wieder hereinholen.

Eine Verpackung, die demonstrativ State of the Art ist, muss nicht unbedingt sicherer sein als eine sorgfältige improvisierte Verpackung. Sieht aber sicherer aus, und jeder Vorwurf von wegen schlecht verpackt ist im Keim erstickt.

Tatsächlich werden Päckchen beim Transport rauh behandelt. Ich habe mal bei *** :-) an der Laderampe gejobbt - wenn die Zeit drängt, geht es dort ganz schön zur Sache. Was nicht passt, wird passend gemacht.

Matthias

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

jau danke, das werde ich das nächstemal sicher tun. trotzdem unverständlich, die andere bewertung, da hat er sich aufgeregt, dass ein jumper fehlt (...). deswegen schlechte bewertung..naja...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.324 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.179 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.