Finanzamt will eine Einnahme-Überschussrechnung wegen Ebay "Privat"

28. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
oxygenvirus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzamt will eine Einnahme-Überschussrechnung wegen Ebay "Privat"

Hallo Leute,

bräuchte einen Rat denn,

ich habe ein brief vom FA bekommen. Habe nur gebrauchte Sachen verkauft, zu 90 %Klamotten.

"Dem FA wurde bekannt, das Sie Elektroartikel in größeren Umfang bei Ebay verkauft haben."

ich rief den SachB an:

Der meinte ich würde sehr viele Bewertungen haben "ca. 500 in 4 Jahren" und die wollen von mir sehen, was ich alles Verkauft habe im Jahre 01 und 02.

Ich versuchte ihm zu erkären, das es ja gar nicht geht.
Der SB meinte, dann schicken Sie mir doch einfach das was Sie können, z.B. die auktionen vom letz. 6 Monaten.

Das habe ich gemacht, es waren ca. 140 Auktionen, drin nur alte klamotten und 2 alte Amigas und 2 alte Fotoapparate.

Nach 3 wochen kam eine Einkommensteueränderung.

bla bla "es wurde geschäzt" "einkünfte aus Gewerbebetrieb 2000 Euro " zu zahlen 400 Euro Steuern"

ich rief die SB an:

Und fragte warum denn sowas, ich verkaufte doch nur private, benutzte Sachen, und viele Bewertungen habe ich, da ich sehr viel bei Ebay einkaufe "

Die SB "ja dann kaufen Sie die Sachen bei Ebay und verkaufen die Weiter !"

Ich " nee, fast alle gekauften SAchen habe ich noch, bis auf ca. 3 Artikel, weil diese nicht gepasst haben!, und alle verkauften Sachen waren gebraucht und benutzt und PRIVAT!"

SB"na dann müssen Sie auf jeden fall ein widerspuch einlegen"

Das habeich getan, mit begründung wie " alle Sachen waren im familieren Besitz min. 2 Jahre, habe mich nicht nachhaltig verhalten, und handelte nicht mir einer Gewinnerziehlungsabsicht"

Man bedenke 80 von 140 auktionen gingen für 1 Eu weg !!!

Jetzt habe ich 4 briefe bekommen, ich sollte eine Umsatzsteuererklärung machen !

WIE WAS ZUM TEUFEL, SIND DIE IRRE ODER WAS?

Was soll ich jetzt machen ?

Bitte um Hilfe:(

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Machen Sie eine Liste mit den 140 Artikeln, mit Verkaufspreis und woher sie stammen. Wenn es so ist wie Sie sagen wird das Finanzamt wahrscheinlich die Sache zu den Akten legen.

Es ist halt so, daß viel pseudoprivate Verkäufer bei ebay erstmal sagen, das sei alles aus Privatbesitz.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gurke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Interessantes Thema, welches mit Sicherheit auf unzählige ebayer zutreffen könnte.

Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren welchen Anlass das FA sah Sie mit solch einer Einnahme-Überschusserklärung zu beglücken.
Haben Sie eine Vorstellung/Vermutung wieso das FA auf Sie gekommen ist?

Freundliche Grüße

-- Editiert von Gurke am 29.09.2004 08:11:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

@gurke
Die Finanzämter sind ganz verrückt hinter den Ebayern her, die x Bewertungen haben, und aber behaupten, sie würde dann ganz bestimmt nur privat machen. Die wollen einfach nur Kohle...
(Wobei mich auch interessieren würde, wie hoch x ist...)

@oxygenvirus
Eine Gewerbeanmeldung kostet 20 Euro und ermöglicht es dir, die "Verluste" (also Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis) als negative Einkünfte abzusetzen.
Bevor du also zu viel Porto und Telefonkosten zwischen dir und dem FA ausgibst - denk mal drüber nach ;-))

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Carsten Harnisch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

man sollte beachten, dass der gewerbliche Verkauf nicht nur Konsequenzen in Bezug auf die steuerlichen Aspekte hat.
Wenn Du wirklich Artikel von anderen (private) Verkäufern bei eBay erworben hättest und diese dann weiterverkauft hättest, dann könnte man Dir hier durchaus eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Somit ist das ganze dann gewerblich und zwar unabhängig von den wirklich erzielten Gewinnen. Damit muss dann auch Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhoben werden.
Allerdings kann hier dann die Differenzbesteuerung angewendet werden. Sprich die Steuer (i.d.R. 16%) fällt nur auf die Differenz (zw. Einkauf und Verkauf) an.

Wichtig ist aber noch anzumerken, dass gewerbliche Verkäufer auf eBay auch die Regularien zum Fernabsatzgesetz beachten müssen. Dazu gehört zum einen die Gewährleistung und auch die Gewährung eines Rücktrittrechts (inkl. Versandkostenübernahme bei Rücksendung durch den Verkäufer) !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Das ganze muss nicht notwendigerweise gewerblich betrieben werden, damit Steuern fällig werden.

Soweit man Gegenstände (Wirtschaftsgüter) innerhalb eines Jahres erst an- und dann verkauft, handelt es sich um Einkünfte aus § 23 Abs I Nr. 2 EStG . (Private Veräußerungsgeschäfte). Diese Erträge unterliegen als sonstige Einkünfte der Einkommenssteuer.

Soll ja vorkommen, daß sich ein Ebayer irgendwo mit Ware eindeckt, um die dann nach und nach bei EBay zu versteigern.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

@oxygenvirus
Wie ist denn das FA an Deine Adresse gekommen? Ich dachte immer bei ebay wäre alles so geheim, Datenschutz etc. ??

gruß
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
peppone
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

...........Wie ist denn das FA an Deine Adresse gekommen? Ich dachte immer bei ebay wäre alles so geheim, Datenschutz etc. ??...........

Das würde mich auch mal brennend interessieren. Hab mal gehört, dass die FA-Sesselpuper selber während ihrer Dienstzeit ständig bei Ebay rumgucken und sich dann so einige rauspicken, Scheinkäufe tätigen um dann an die Adressen heranzukommen.

Wäre sicherlich zu überlegen, ob man gegen solche "netten Menschen" nicht gerichtlich vorgehen sollte - insbesondere auf dem Hintergrund, das solche Käufe ja eigentlich einen Amtsmißbrauch darstellen - leider fehlen einem da meistens die ganzen Zusammenhänge, denn wenn ein FA-Bediensteter aus Buxtehude unter solchem Vorwand bei einem in Hintertupfingen kauft und ihn anschließend beim FA Hintertupfingen anschwärzt, kann man kaum nachweisen, dass dies ein fingierter Kauf war - LEIDER!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

hallo peppone
scheint mir einleuchtend, was Du schreibst. Aber das wäre ja wirklich eine ganz miese Masche. Bin mal gespannt, ob vielleicht jemand antwortet, der darüber näheres weiß.

Gruß
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

@ Peppone:

"Wäre sicherlich zu überlegen, ob man gegen solche "netten Menschen" nicht gerichtlich vorgehen sollte - insbesondere auf dem Hintergrund, das solche Käufe ja eigentlich einen Amtsmißbrauch darstellen"

Was für ein Amtsmißbrauch soll den hier vorliegen und wie wollen Sie da gerichtlich vorgehen ?

Auch die Polizei macht doch Ankäufe bei Hehlern und Dealern, um an Informationen zu kommen. Wieso sehen Sie daß bei "Steuerstraftaten" anders ?

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Tja, da hat yeti wohl recht, ist ja nix anderes. Wird dann wohl so sein, dass Scheinkäufe getätigt werden. Anders kann ich es mir nun nicht mehr vorstellen, wieso das FA die Adresse herausbekommen hat.
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
oxygenvirus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wie die auf meine Adresse kamen, weiß ich auch nicht,

Das beste ist aber:

habe ein Brief bekommen, das mein widerspruch fürn Arsch ist, denn ich hatte am jahre 2002 dies und das verkauft und in der Artikelbeschreibung stände NEU oder NEUWERTIG !!!

Dann kam ne kleine Auflistung von den Artikeln.

Die kann ich doch selber gar nicht einsehen, denn Ebay löscht alles nach 90 Tagen, hab ich gedacht, das hat auch eine Ebay SB mir bestätigt !!!

Wie können die Artikel sehen, wenn ich sie nicht mal sehen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Tja, da hat yeti wohl recht, ist ja nix anderes. Wird dann wohl so sein, dass Scheinkäufe getätigt werden. Anders kann ich es mir nun nicht mehr vorstellen, wieso das FA die Adresse herausbekommen hat."

Oh Ihr Ahnungslosen :

Dazu reicht ein ersuchen an EBay und das zuständige Finanzamt hat die benötigten Auskünfte .

Grundlage dürfte sein
§ 93 AO 1977
1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Andere Personen als die Beteiligten sollen erst dann zur Auskunft angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht.

(2) In dem Auskunftsersuchen ist anzugeben, worüber Auskünfte erteilt werden sollen und ob die Auskunft für die Besteuerung des Auskunftspflichtigen oder für die Besteuerung anderer Personen angefordert wird. Auskunftsersuchen haben auf Verlangen des Auskunftspflichtigen schriftlich zu ergehen.

(3) Die Auskünfte sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen. Auskunftspflichtige, die nicht aus dem Gedächtnis Auskunft geben können, haben Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden, die ihnen zur Verfügung stehen, einzusehen und, soweit nötig, Aufzeichnungen daraus zu entnehmen.

(4) Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich erteilen. Die Finanzbehörde kann verlangen, dass der Auskunftspflichtige schriftlich Auskunft erteilt, wenn dies sachdienlich ist.

(5) Die Finanzbehörde kann anordnen, dass der Auskunftspflichtige eine mündliche Auskunft an Amtsstelle erteilt. Hierzu ist sie insbesondere dann befugt, wenn trotz Aufforderung eine schriftliche Auskunft nicht erteilt worden ist oder eine schriftliche Auskunft nicht zu einer Klärung des Sachverhalts geführt hat. Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend.

(6) Auf Antrag des Auskunftspflichtigen ist über die mündliche Auskunft an Amtsstelle eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift soll den Namen der anwesenden Personen, den Ort, den Tag und den wesentlichen Inhalt der Auskunft enthalten. Sie soll von dem Amtsträger, dem die mündliche Auskunft erteilt wird, und dem Auskunftspflichtigen unterschrieben werden. Den Beteiligten ist eine Abschrift der Niederschrift zu überlassen.
Fußnote

Bestätigt wurde diese Auffassung in zahlreichen Urteilen u.a. :

BFH-Urteil vom 24.3.1987 (VII R 30/86 ) BStBl. 1987 II S. 484

Der Steuerfahndungsbehörde ist es nicht grundsätzlich verwehrt, an ein Kreditinstitut ein Sammelersuchen um Auskunft über seine Provisionszahlungen an alle in einer bestimmten Zeit für das Kreditinstitut tätig gewordenen Kreditvermittler zu richten.

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870484.HTM

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auskunftspflicht beim
Finanzamt



Die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat eine
Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Energieversorgungsunternehmens (Bf)
nicht zur Entscheidung angenommen. Die Bf war vom Finanzamt
aufgefordert worden, ihr ggfs. bekannte Kontoverbindungen diverser
steuersäumiger Kunden mitzuteilen. Für den Fall der Nichtbefolgung
drohte das Finanzamt ein Zwangsgeld an. Rechtsmittel der Bf blieben in
letzter Instanz beim Bundesfinanzhof erfolglos. Die 1. Kammer des
Ersten Senats hat nunmehr die Vb mangels Erfolgsaussichten nicht zur
Entscheidung angenommen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg158-00

EBay ist nicht der sonntägliche Flohmarkt , bei dem man abends seinen Stand zusammenpakt und in der Anonymität untertaucht .

Die Nachteile sollten wir eigendlich alle zur genüge kennen .

Leider vergessen das zu viele Marktteilnehmer .

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

@psst
danke für Deine umfangreiche Aufklärung. Nöö, hatte bisher keine Ahnung von sowas.
Was es nicht alles gibt..... grübel grübel

LG
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Die kann ich doch selber gar nicht einsehen, denn Ebay löscht alles nach 90 Tagen, hab ich gedacht, das hat auch eine Ebay SB mir bestätigt !!!"

21.02.2003 17:39
" "Flexibler Datenschutz" bei Ebay

Joseph Sullivan von Ebay[1] in den USA, meint, er wisse keine andere Website, die einen ähnlich "flexiblen" Datenschutz betreibe wie das Online-Auktionshaus. Die israelische Tageszeitung Ha'aretz[2] zitiert den Rechtsexperten von Ebay, der sich auf der Konferenz Cyber Crime 2003 über die Datenschutzpraktiken seines Unternehmen geäußert hat. Damit meint Sullivan unter anderem, dass es keiner besonderen Verfügung bedürfe, damit staatliche Ermittler in den USA an Kundendaten herankommen können.

Laut dem Bericht hat Ebay sämtliche Vorgänge auf seinen Auktions-Sites seit 1995 festgehalten , seien es Angebote, Gebote oder Beurteilungen über Käufer und Verkäufer. Auch deutsche Anbieter und Bieter sind davon betroffen, denn die Zugangsdaten für Ebay.de gelten auch in den USA. Monatlich gehen laut Sullivan rund 200 Anfragen von FBI, CIA und anderen staatlichen Stellen bei Ebay ein. Diesen folgt das Auktionshaus in den meisten Fällen auch ohne Gerichtsbeschluss, heißt es. Durch den Klick auf den Einverständnis-Knopf ("I Agree") zu den Geschäftsbedingungen hätten die Auktionsteilnehmer dieser Übermittlungsoption eingewilligt.

Ebay wird aber auch freiwillig tätig. Sechs eigene Ermittler seien eigens dafür abgestellt, um "verdächtigen Aktivitäten" nachzugehen, so zum Beispiel im Fall eines Anbieters, der monatelang Baseballkarten offeriert und danach ein Auto anbietet. Die Ermittler hätten auf Verdacht des Autodiebstahls beispielsweise das Höchstgebot für ein Fahrzeug abgegeben, um den Dieb zu enttarnen. Dieser habe aber ein Geschäft abgelehnt, da der Bieter keine Beurteilungen anderer Auktionsteilnehmer aufwies."

(anw[3]/c't) (anw/c't)

URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/34735

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Dort heißt es in Abschnitt 1:

Ich willige ein, dass die eBay International AG, Bubenbergplatz 5, CH-3011 Bern, Schweiz, meine personenbezogenen Daten erhebt und an die eBay Inc., 2145 Hamilton Avenue, San Jose 95125, USA, übermittelt.

Abschnitt 6 ist bereits ein weitgehender Freibrief zum Aushebeln eines wie auch immer gearteten Datenschutzes:

Ich willige ein, dass eBay, soweit es im Einzelfall erforderlich ist, bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte, die Bestands- und Nutzungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen darf, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von in betrügerischer Absicht eingestellten Angeboten und sonstiger rechtswidriger oder vertragswidriger Inanspruchnahme der Leistungen von eBay erforderlich sind. Zu diesem Zweck darf eBay auch Nutzungsdaten, unter anderem mit Hilfe von Cookies, erheben und in der Weise verarbeiten und nutzen, dass aus dem Gesamtbestand aller aktuellen Angebote, diejenigen ermittelt werden können, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass sie in Missbrauchsabsicht eingestellt wurden.

Im letzten Abschnitt (8) wird sehr deutlich, dass eBay im Umgang mit allen Nutzerdaten weitgehend freie Hand hat:

Ich willige ein, dass eBay außerdem, soweit dies erforderlich ist, meine personenbezogenen Daten zur Wahrung überwiegender Interessen an der Aufklärung eines Missbrauchs des eBay-Marktplatzes und zur Rechtsverfolgung über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus verarbeiten, nutzen und an Strafverfolgungsbehörden sowie in ihren Rechten verletzte Dritte übermitteln darf, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch der eBay-Handelsplattform, insbesondere durch Einstellung rechtswidriger Angebote, vorliegen.

In der Vergangenheit hat eBay.com immer freiwillig und auch ohne Gerichtsbeschluss alle Daten herausgegeben. Seit letztem Freitag ist eBay dazu sogar verpflichtet: Der US-Kongress hat die Überwachungsrechte der Bundespolizei FBI erweitert. So ist es dem FBI im Rahmen des "Patriot Acts" nun möglich, bei Unternehmen wie eBay Informationen über Transaktionen ohne Gerichtsbeschluss anzufordern.

Eine Offenlegung von Art und Umfang der an das FBI übermittelten Daten ist den betroffenen Unternehmen dabei nicht gestattet.

Fazit: Jeder eBay-Nutzer (auch die Nutzer von eBay.de) muss damit rechnen, dass alle Aktivitäten auf eBay für alle Zeiten gespeichert werden und einem nahezu unbeschränkten Zugriff von Behörden und "in ihren Rechten verletzte Dritten" unterliegen. "


http://www.wortfilter.de

Es wird alles gespeichert , sogar nur angesehene Angebote.

Angesichts der Tatsache , daß die Täter des 11.September über eBay-Angebote miteinander korrespondiert haben sollen , kann man sich u. U. auf unangenehme Fragen beim nächsten USA - Besuch gefaßt machen.

Hat schon irgendwie etwas Bizarres :

"So you are Gottschalk - what is Zwei Nasen tanken Super " ... ;)


-- Editiert von psst am 29.09.2004 17:35:38

-- Editiert von psst am 29.09.2004 17:36:42

-- Editiert von psst am 29.09.2004 17:37:38

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Alberto141
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

nach meinem Wissen gibt es in den Finazämtern, Beamte die im ebay nach schwarzen Schafen suchen.

Desweiteren soll es in der Nähe von Wiesbaden auch eine ganze Abteilung mit 20 bis 30 Mann geben die vieles bei ebay begutachten.

Deshalb würde ich das ganze einfach Anmelden damit die noch mehr Arbeit bekommen und wie gesagt man kann dann auch einiges absetzen, vielleicht etwas Strom oder einen Anteil des PC´s und man bekommt auch noch einen Berechtigungsschein damit man in der Metro einkaufen kann.

Aber Vorsichtig sein, wer Gewerblich tätig ist bei ebay hat auch Verantwortung wie AGB und Impessum besonders wichtig ist das Widerrufsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
peppone
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

...........Auch die Polizei macht doch Ankäufe bei Hehlern und Dealern, um an Informationen zu kommen. Wieso sehen Sie daß bei "Steuerstraftaten" anders ?..........

Wenn ich bei Ebay meinen gesamte Hausrat wg. was weiß ich unter die Leute bringen will, ist das bestimmt keine Steuerstraftat.

Sicher mag richtig sein, dass viele Ebayer oder Online-Auktionsverkäufer nicht privat verkaufen, aber immer schön darauf hinweisen, dass es privat ist, da finde ich die, die im großen Stil verkaufen und überhaupt keine Hinweise ob privat oder nicht, viel schlimmer. Habe bei mir mindestens 10 solcher Verkäufer auf Beobachten gelegt - alles diegleiche Ware, alles neu, eine hat über 2000 B-Punkte im Zeitraum von knapp drei Jahren, verkauft ständig Antiquitäten und Klamotten in einer Menge, dass dies wohl nicht mehr aus dem eigenen Kleiderschrank kommen kann - weder Hinweis, dass Privat noch mit AGB's oder sonstigen Hinweisen, eine andere nur Tupper-Neuware (aber ausdrücklich als Privat deklariert usw usw.

@ oxygenvirus:

Du hast im Jahr einen sog. Freibetrag von um die 17.000 €, der, soweit ich informiert bin, mit Deinem normalen steuerpflichtigen Einkommen irgendwie verrechnet wird (leider keine Ahnung, wie genau).

Vielleicht überprüfst Du mal Deine Einkommensteuererklärung für 2002, vielleicht kommen da ja die 400 € Nachzahlung zusammen.

Wenn Du aber sicher bist, dass Du nicht zahlen mußt, kann ich Dir eigentlich nur empfehlen, einen RA einzuschalten (vielleicht bist Du ja Rechtsschutzversichert?)

@alle:

Eigentlich werden bei solchen "Steuerfahndungen" fast nur die Kleinen und Harmlosen rausgefischt - wie im richtigen Leben - und die Großen lässt man laufen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Xcerox
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine schöne Vorstellung: Die "bösen" Finanzbeamten und -angestellten sitzen den ganzen Tag vor dem PC und durchsuchen eBay-Auktionen, und das auch noch auf unsere Kosten mit sauerverdienten Steuergeldern. Spaß beiseite: Die deutschen Finanzämter nehmen tatsächlich verstärkt eBay-User ins Visier. Allerdings mehr oder weniger vollautomatisch: Die Software "Xpider" des Bundesamtes für Finanzen durchsucht eBay-Auktionen, stellt Querverbindungen zwischen An- und Verkäufen her und vergleicht diese mit dem Handelsregister und anderen Datenbanken. Hierbei werden nicht nur "die Kleinen und Harmlosen rausgefischt". Es trifft dabei vor allem echte Händler, die unter dem Deckmantel "Privatverkauf" mittlerweile eine nicht unbedeutende Summe am Fiskus vorbeischleusen. Wer aus seinem privaten Eigentum Gegenstände verkauft, die länger als ein Jahr in seinem Besitz waren, ist haftungs- und steuerrechtlich immer auf der sicheren Seite. Allerdings kann jemand, der über einen kurzen Zeitraum bereits mehrere hundert Bewertungen erhalten hat, kaum noch als privater Verkäufer zählen. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, wer planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbietet. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist hierbei nicht erforderlich.

-----------------
"*****"

( - editiert von Admin - )

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

aber da gibt es ja immer noch die "Verkaufsagenten" und die lieben Leute die Beweisen können, dass ja 80% der verkauften Sachen Freunden, Bekannten und Nachbarn gehörten.
Tür und Tor auf für "Steuerhinterzieher" und ähnliches.
Oder liege ich da falsch?

Schinis

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Ist nicht der Verkaufsagent, soweit er
dauerhaft Waren verkauft und die schon genannten Kriterien erfüllt, Gewerbetreibender ?

Es wird zwar immer wieder versucht, den
Verkaufsagenten als Mittelsmann für den
"eigentlichen" Besitzer darzustellen ....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mendorff
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Ebay muß die Daten 6 Jahre aufbewahren, steht irgendwo in der AO und im HGB nach 90 Tagen werden auf der Homepage die Daten gelöscht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

@ wolfgang h.

Meines wissens nach ist es nicht zwingend nötig selbständig zu sein.Wäre ja auch quatsch.
Aber ich sehe da jede menge möglichkeiten den staat zu behupsen.Egal ob selbstständig oder nicht.
Ob man nun seine offiziellen (als selbstständiger) bilanzen verfälscht oder sich als mittelsmann nicht steuerlich haftbar macht und, und, und...
Bitte nicht falsch verstehen.Ich gehe immer erst von der ehrlichkeit der menschen aus, aber verbrecherische Energie findet nun mal immer seinen weg.

Gruss
Schinis

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Der Einwand

"@ wolfgang h.

Meines wissens nach ist es nicht zwingend nötig selbständig zu sein.Wäre ja auch quatsch."

hat nichts mit der von mir genannten Folge der für die Einstufung als Gewerbetreibender erfüllten Kriterien zu tun.

Und "quatsch" ist es eben nicht, wenn unter dem Mäntelchen des Verkaufsagenten mit Duzenden virtueller Verkäufer versucht wird, die einem gewerblichen Verkäufer folgenden Rechte des Käufers auszuhebeln.

Ist nicht auch in den eBay-AGB verankert, dass der Verkaufsagent für die Ware geradestehen muss und er den Vertrag mit dem Käufer schliesst (und nicht der vermeintliche Besitzer der Ware) ?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

@WH

Das Zitat war nicht auf Menschen mit kriminellen Energien bezogen, sondern ganz allgemein wäre es Quatsch zwingend selbstständig zu sein.
Was die von Ihnen angesprochenen AGBs angeht, hat auch dies nichts mit zwingender Selbstständigkeit zu tun.
Wie ich ja schon vorher schrieb, sehe ich in der Agentengeschichte, für die "richtigen" Leute neue Schlupflöcher.
Und damit meine ich nicht die normalen Leute, die hier Teilweise als Betrüger wegen 1,99€ und einem Rechtsschreibfehler bezeichnet werden, sonder die dicken Fische.


-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nimaler
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich will mal ein paar Dinge richtigstellen:

Die Empfehlung, mal eben ein Gewerbe anzumelden, kann ich nur ablehnen. Denn bereits nach Anmeldung kommt ein Fragebogen vom Finanzamt, wo man Angaben machen muß. Wer hier die falschen Kreuzchen macht, muß am Ende Umsatzsteuer auf alle verkauften Sachen abführen. Ahnung von Buchführung muß man außerdem haben, denn die Einnahmen/Unkosten müssen dokumentiert werden und 10 Jahre lang für eine Rechnugsprüfung aufbewahrt werden. Wer sich hiermit nicht auskennt sollte daher dringend die Finger von so etwas lassen. Sonst kommt irgendwann das FA und will prüfen und dann ist nix da. Will mal wissen, was dann passiert. Dazu müssen neuerdings jeden Monat Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden. Und wenn ich für alle diese Dinge zum Steuerberater muß, dann wirds nur teuer und das kommt mit den Abschreibungen kaum wieder rein.

@peppone
Freibetrag von ca. 17000 EUR??? Spielst Du auf die Kleinunternehmerregelung an? Wer einen Gewerbeschein hat, kann die Ware verkaufen ohne Umsatzsteuer abzuführen, sofern er sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer führen läßt (Fragebogen s.o.) und im Jahr nicht mehr als 16200 EUR Umsatz hat. Trotzdem ist der Gewinn als Einkommen zu versteuern. Da ein normales Einkommen vorhanden ist, gibt es dann auch keinen Freibetrag mehr. Der Gewinn wird als Einkommen in voller Höhe versteuert.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

So isses!!!!

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Planetopia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Die Sendung PLANETOPIA plant einen Beitrag über die Schwierigkeiten, die durch die Unterscheidung von gewerblichen und privaten Händlern bei ebay auftreten.
Planetopia ist das Wissensmagazin von SAT.1 und läuft immer sonntags ab 22:45 Uhr.

Bei der Recherche im Forum von 123recht bin ich nun auf Ihren Fall gestoßen und würde mich darüber gerne näher mit Ihnen unterhalten. Ich würde mich also freuen, wenn Sie sich möglichst am Freitag, den 22.10. bei uns melden, da wir unsere Drehs bereits für die nächste Woche planen. Ansprechpartner ist Frau Gabler.
Tel.: 06131 / 600 2634
Email: petra.gabler@newpic.de (bitte Rückrufnummer angeben)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
bunterfisch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 13x hilfreich)

hallo

habe ein problem. bin seit 2002 auf ebay dabei. ich kaufe und verkaufe seit dieser zeit

sammlerbanknoten als privater. jetzt will das finanzamt die steuererklährungen von 2000 an

nachgereicht bekommen. irgend jemand hat dem fa die infos über meine aktivitäten mitgeteilt.

leider habe ich keine unterlagen und kontoauszüge mehr die älter als 6 monate sind. was soll ich

machen? wie viel prozent steuernachzahlung muss ich erwarten. wie wird in solch einem fall

verfahren? kann ich meine umsätze (einnahmen und ausgaben) schätzen?

13x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen