Flügelhorn - kleiner Mangel oder falsche Beschreibung ?

30. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
momos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Flügelhorn - kleiner Mangel oder falsche Beschreibung ?

Hallo,
ich bin neu hier und habe folgendes Problem:

Vor kurzem habe ich ein Flügelhorn ersteigert

(siehe auch
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=010&item=200016403491 )

Die Beschreibung enthält die Sätze:

"Trotzdem muss ich darauf hinweisen, dass mir das erste Ventil nicht ganz gesund vorkommt. Es klappert und evtl könnten hier auf den Käufer nochmal Kosten zukommen, wenn er es beheben lassen will.

Mich persönlich hatte es nicht übermäßig gestört beim Spielen."

Nun ist das Instrument da und es zeigt sich, dass das Ventil nicht einfach klappert, sondern völlig kaputt ist.
Gewisse Töne sprechen überhaupt nicht richtig an und es ist kaum vorstellbar, dass dieser Mangel irgend jemanden mit mehr als drei Wochen Erfahrung auf einem Instrument "nicht übermäßig stört".

Ich habe das Instrument einem Instrumentenbauer gezeigt und mir bestätigen lassen, dass hier jemand mit völlig unbrauchbarem Werkzeug einen Schaden angerichtet hat, der nur durch eine Reparatur von mehreren hundert Euro zu beheben wäre, die sich einfach nicht lohnt.

Ich gehe davon aus, dass der VK hier absichtlich den Mangel deutlich "geschönt" hat.

Wie kann ich hier eine Rückerstattung des Kaufpreises erreichen ?

<momos>

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Das "Klappern" könnte der Anlaß gewesen sein, warum das Teil verkauft wurde. Auf einen Mangel wurde hingewiesen.

Hier Recht zu bekommen, würde voraussetzen, dass der Verkäufer (ich denke es war ein Privatverkauf) von dem doch erheblicheren Mangel Kenntnis hatte und bewußt "geschönt" hat. Dies dürfte jedoch schwierig sein zu beweisen, es sei denn, er ist Erstbesitzer des Instruments.

Laienmeinung

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ausserdem könne es sein, dass durch den Transport das Problem verschlimmert wurde. Auch das ist schwierig nachzuweisen, dass es bereits beim Verkäufer bereits so schlimm war. Sorry, aber solche Dingen sollte man vor der Versteigerung ansehen. Ist aufwendig, ich weiss, aber der Ärger ist meist nachher groß. Wenn er aber der Erstbesitzer war, hat man eher Chancen, es handelt sich ja nicht nur um den Mangel, er hätte auch die deutlich sichtbare Reparatur erwähnen müssen.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
momos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nochmal nachgehakt und er war wohl nicht der Erstbesitzer, sondern hatte ein paar Mängel schon beheben lassen, den einen großen Mangel, der das Instrument zu Schrott macht, aber eben nicht.
Das war dem Verkäufer aber vielleicht nicht in aller Konsequenz klar.

Da habe ich wohl Pech gehabt.

<momos>

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.803 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen