Fakten:
Jemand hat eines meiner Fotos für seine Auktion (Ebay) verwendet. Kontaktaufnahme. Aktueller Auktionswert ist sehr gering (1 EUR) und wenn derjenige das Angebot nun beendet, soll es mir recht sein und die Sache ist damit 'gegessen' und erledigt.
Falls nicht...
Dann würde ich gerne - als Prinzipmensch - (und weil ich viel Mühe mit dem Erstellen halbwegs guter Fotos habe/mir mache) juristische Schritte einleiten.
Die Tatsache kann ich gut belegen: Habe das Foto mit entsprechendem Herstellungsdatum auf dem PC + Kopie der betreffenden Auktion gespeichert.
Frage mich nun nur...
Wie kommt man an die Adresse des Verkäufers heran, der das Bild ohne Einwilligung verwendet hat?
Viele Grüße und dankeschön im Voraus.
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Foto/Bild geklaut - Adresse herausfinden?
Sie kommen nur über das Internetportal (in diesem Falle Ebay) an den illegalen Nutzer heran. Daß die Kontaktaufnahme mit Ebay nicht ganz einfach und z.T. auch mit Kosten verbunden ist, sollte Sie persönlich eigentlich nicht davon abhalten, ggf. selbst als Bieter aufzutreten. Im Ersteigerungsfalle dürften Sie mühelos den Nutzer herausfinden, um ihn rechtlich belangen zu können.
Wägen Sie einfach ab, ob Sie ihn dingfest machen oder die Sache auf sich beruhen lassen möchten.
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-- Editiert am 19.01.2011 21:57
Hallo,
man sollte noch sagen, wenn sie kein professioneller Fotograph sind, werden sich die angemessenen Kosten für das Bild aber eher im unteren Rahmen bewegen! Sie könen sich da zwar viel zeit und Mühe gemacht haben, aber mit mehr wie etwa 20-40Euro sollten sie nicht rechnen.
Derjenige der das Bild unerlaubterweise genutzt hat muß ihnen diesen Betrag dann zahlen, sowei anfallende Rechtsanwaltskostenund evtl Gerichtskosten.
Auch sollte man noch erwähnen, wenn sie den Artikel kaufen sollten, gehen sie damit auch einen verbindlichen Kaufvertrag ein, sprich der Artikel müsste dann auch von ihnen bezahlt werden, wenn nicht, hat der VK auch wieer rechte ihnen gegenüber. Sollte man auch mit in seine Kalkulation mit einberechnen...
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Guten Tag,
es wären zwei Methoden denkbar, um an die Daten des UrhG-Verletzers zu kommen, ohne z.B. (wie mein Vorredner schon sagte) einen wirksamen Kaufvertrag abzuschliessen:
1.) Man erstattet eine Strafzeige gegen Unbekannt und läßt über einen Anwalt Einsicht in die Akten nehmen (§ 406e StPO
).
Das Strafverfahren wird bei so einem Bagatellvergehen mit grosser Wahrscheinlichkeit eingestellt, dennoch blieb eben der Weg für zivilrechtliche Schritte gegen den UrhG-Verletzer offen.
2.) Man versucht auf rein zivilrechtlichem Wege Aufkunft gemäß §101 UrhG
zu bewirken.
Damit Aufkunftsansprüche bejaht werden, wäre zwar "gewerbliches Ausmaß" nötig, da das Werk allerdings zum Verkauf einer Ware genutzt wurde und selbst bei gewöhnlicher Tauschbörsen-Nutzung Gerichte oftmals "gewerbliches Ausmaß" erkannten (siehe z.B. LG Oldenburg Aktenzeichen: 5 O 2421/08
), könnte auch dieses beim beschriebenen Fall zum Erfolg führen.
Viele Grüße
Sebastian Triebenbacher
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Hallo,
@lesen,denken,handeln - auch wenn jetzt der ein oder andere lachen mag, wenn er folgendes liest, aber: Mir geht es in erster Linie nicht um Geld, horrenden Schadensersatz oder wieauchimmer.
Wenn derjenige die Auktion herausgenommen hätte (im Idealfall aber nicht zwingend sich u.U. auch entschuldigt hätte), dann wäre es ja auch abgehakt, evtl ein kleiner Denkzettel so etwas nicht wieder zu tun - aber das war leider nicht der Fall.
Ich finde es nur ungemein frustrierend Zeit und Arbeit zu investieren, derer sich dann jemand einfach bedient. Leider war dies nicht das Erste mal, dass sich jemand meiner Fotos bediente - Pech dann eben für diesen hier beschriebenen Fall, wenn ich eben jenen belangen sollte.
Versteht sich von selbst, dass ein anderer Kauf rechtsverbindlich ist, auch wenn er nur dem Herausfinden der Adresse dienen sollte.
@Sebastian, dankeschön für diese Antwort.
Folgendes nun der Fall: Habe die Adresse herausgefunden - kann ich damit zur Polizei gehen oder wie wäre weiter zu verfahren?
Man kann anhand der Auktionsdaten einerseits entnehmen, dass dieses Bild zuerst von mir verwendet wurde, zudem habe ich es noch in etwas höherer Auflösung auf dem PC (eine Version, die ich auch nicht ins Internet gestellt hatte)
Genügt dies?
Was sollte ich vorbringen? Mir schwant zwar etwas beäugt zu werden, ob der scheinbaren Geringfügigkeit, aber wie gesagt, ich halte dies ist einfach keine Art und Weise, die man unterstützen sollte.
Vielen dank im Voraus.
Grüße
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Also du solltest denke ich dann einen Anwalt kontaktieren, edr dann weitere Schritte einleitet.
Nur solltest du ab jetzt auch folgendes bedenken, sämtliche entstehenden Kosten musst du erstmal vorstrecken, die du dann zwar vom Gegner zurückholen kannst, dies aber auch nur soweit dieser zahlungsfähig ist. Sollte der Gegner nicht zahlunsfähig sein, dann bleibst du auf den Kosten sitzen, die dir auch sonst keiner erstattet, dieses Risiko solltest du für dich überdenken und dann entscheiden...
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Welches ist der finanzielle Rahmen, in dem man sich bzgl. dieses Sachverhalts aufhalten würde?
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Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
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- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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