Frage zu Versandvorgang und Verpackung

27. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Markus84123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Versandvorgang und Verpackung

Hallo.

Ich möchte über ebay Kleinanzeigen ein PC-Lenkrad mit Pedalen kaufen. Der Verkäufer schriebt in seiner Anzeige dass er Abholung anbietet aber auch Versand in OVP.

Ich gehe davon aus, dass die OVP nicht optimal für den Versand als Einzelpaket ist. Sollte ich es trotzdem ohne weitere Anmerkung so bestellen und es würde beim Transport defekt gehen, wäre dann ich oder der Verkäufer in der Verantwortung? Wäre der Verkäufer in der Verpflichtung eine Ware nach den Vorgaben des Versanddienstleiters zu verpacken und wäre er aus der Verantwortung raus wenn er in der Anzeige Versand in OVP schreibt?

Danke und Gruß
Markus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat (von Markus84123):
Ich gehe davon aus, dass die OVP nicht optimal für den Versand als Einzelpaket ist.


Woran machen Sie das fest?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Markus84123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Woran machen Sie das fest?


Das ist natürlich nur eine Vermutung aber oftmals sind diese Verpackungen nur für den Transport auf einer Palette ausgelegt und nicht für den einzelnen Versand per Paketpost.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Wenn du dem Versand in OVP zugestimmt hast, dann wird, im Fall der Fälle, der schwarze Peter bei dir liegen.
Es sei denn die OVP wird durch eine zusätzliche, geeignete Verpackung geschützt werden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Markus84123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn du dem Versand in OVP zugestimmt hast, dann wird, im Fall der Fälle, der schwarze Peter bei dir liegen.


Das habe ich befürchtet. Was wäre wenn ich vorab frage ob denn die OVP seiner Meinung nach sicher genug für den Transport ist und er das bejaht. Wäre dann immer noch ich verantwortlich? Ich kann ja die Beschaffenheit der Verpackung nicht selbst Begutachten.

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Meinungen sind halt Meinungen und nicht mehr. jedenfalls nichts rechtsverbindliches. Und wenn der VK der Meinung ist, dass wäre sicher genug und es dir sagt, dann stimmst du wieder erneut zu!

Wenn dir der versand so nicht passt und du das Risiko auf andere abwälzen willst, dann kaufle leiber bei einem gewerblichen VK...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120129 Beiträge, 39832x hilfreich)

Zitat (von Markus84123):
oftmals sind diese Verpackungen nur für den Transport auf einer Palette ausgelegt und nicht für den einzelnen Versand per Paketpost.

Richtig, das ist in der Regel so.

Da man vom dem Problem weis und wenn man dann den Versand in OVP akzeptiert, haftet der Verkäufer in dem Falle nicht für die Sendung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Markus84123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da man vom dem Problem weis und wenn man dann den Versand in OVP akzeptiert, haftet der Verkäufer in dem Falle nicht für die Sendung.


Ok danke dann weiß ich Bescheid. Ist ja auch nachvollziehbar.

Danke an alle für eure Antworten.

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