Ich eröffne hier mal einen Thread mit zwei Fragen, die in anderen Threads zwar am Rande anklangen aber nicht beantwortet wurden. Ich bin der Meinung, daß beide Fallbeispiele eng zusammengehören und daher zusammen gepostet werden können.
Fall 1: Die gelieferte Ware hat nicht die zugesicherten Eigenschaften. Da die Nachbesserung für den VK zu aufwendig ist, bietet er Rückabwicklung an. Kann der K auf Nachbesserung bestehen oder muß er die Rückabwicklung akzeptieren?
Fall 2: Die Ware geht vor dem Versand kaputt. Kann der K auf Erfüllung der Vertrages bestehen und somit dem VK eine vielleicht unzumutbare Neubeschaffung auferlegen? Oder muß der K einer Aufhebung des Vertrages zustimmen, wenn der Defekt der Ware glaubhaft gemacht wurde?
Ich hoffe auf viele Beiträge, die diese Fragen endlich eindeutig beantwoerten.
Fragen zu Rückabwicklung und Nachbesserung
17. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 17. Januar 2006 | 18:09
Von
Status: Senior-Partner (6102 Beiträge, 947x hilfreich)
Fragen zu Rückabwicklung und Nachbesserung
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#1
Antwort vom 17. Januar 2006 | 18:11
Von
Status: Praktikant (784 Beiträge, 157x hilfreich)
Gehen wir davon aus, dass der VK immer gewerblich handelt und er K Privatkäufer ist?
#2
Antwort vom 17. Januar 2006 | 18:15
Von
Status: Senior-Partner (6102 Beiträge, 947x hilfreich)
Sorry, das hätte ich erwähnen sollen, immer von privat zu privat.
Natürlich können wir auch gewerblich diskutieren, das aber bitte deutlich kenntlich machen, nicht, daß es da Mißverständnisse gibt.
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#3
Antwort vom 17. Januar 2006 | 18:36
Von
Status: Schüler (231 Beiträge, 11x hilfreich)
Fall 1: Ich muss eine Rückabwicklung nicht akzeptieren
Fall 2: Kann formal auf Ware bestehen, würde aber vor Gericht zum Vergleich führen.
Also ein reines Rechenspiel.
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