Frist? Artikel über Ebay Kleinanzeigen gekauft und mit Paypal Ware & Dienstleistungen bezahlt

28. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
go632839-56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist? Artikel über Ebay Kleinanzeigen gekauft und mit Paypal Ware & Dienstleistungen bezahlt

Hallo Forum

Ich habe einen Artikel bei Ebay Kleinanzeigen gekauft. Den Betrag habe ich dann über Paypal als "Ware & Dienstleistung" bezahlt. Der Verkäufer hat kurz danach geschrieben das er das Geld erhalten hat, morgen versendet und mir dann die Sendungsverfolgungsnummer schickt. Das war vor einer Woche, bis jetzt habe ich noch keine Nummer und auch kein Paket.
Den Verkäufer habe ich 2 mal angeschrieben ob das Paket versendet wurde und wie die Nummer lautet. Noch keine Antwort.
Es kann ja auch alles in Ordnung sein, ich möchte nur nicht irgendeine Frist verpassen und dann ist das Geld weg.
Ich habe bei meiner Suche leider noch keine Infos dazu gefunden.

mfg Lars

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5617 Beiträge, 1264x hilfreich)

Zitat (von go632839-56):
Ich habe bei meiner Suche leider noch keine Infos dazu gefunden.


Eine Frage hast du anscheinend auch nicht gefunden...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111289 Beiträge, 38567x hilfreich)

Zitat (von go632839-56):
Es kann ja auch alles in Ordnung sein, ich möchte nur nicht irgendeine Frist verpassen und dann ist das Geld weg.

Die Verjährung könnte frühestens zum 01.01.2027 eintreten ...


Wenn es z.B. ein Betrüger war, dann ist das Geld höchstvermutlich weg - da helfen dann auch Fristen nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo
Also ich würde dir aus meiner Sicht raten dem VK mit einer Anzeige zu drohen, wenn er nicht reagiert diese mit erfolgter Frist dann auch tatsächlich zu stellen

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#6
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(815 Beiträge, 160x hilfreich)

hatte mal einen ähnlichen Fall:

hatte meiner Tochter über e... ein gebrauchtes Handy (von privat) bestellt und auch gleich bezahlt.
Leider schien der VK es mit einem kauf nicht so erst zu nehmen, so wie ich - leider danach - aus seinen Bewertungen gesehen hatte. Alle bis auf eine waren negativ bewertet.
Als Antwort kam dann: Bin krank, mache es morgen; konnte heute leider nicht usw usw
Also habe ich ihm geschrieben, dass wenn ers nicht verschickt, es eine Anzeige gibt. Und zwar fährt dann nicht die Polizei von mir zu ihm, sondern sie informiert die, die bei ihm sind! Dann stehen die vor der Tür und es gibt eine Anzeige. Dann ist das Handy weg und es gibt eine fette Strafe dazu.
Schien ihn allerdings auch nicht zu interessieren.
Also bin ich zur Polizei, die aber sagte, ich soll noch eine Woche warten. Die paar Tage sind echt zu kurz.
Also ihn wieder informiert usw.
Irgendwann bekam ich dann eine Versendungsnummer von ihm. Die hatte allerdings bei keiner Versandorganisation gepasst.
Aber wies so im Leben ist, kam das Handy dann doch paar Tage später funktionsfähig und alles war gut.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111289 Beiträge, 38567x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Schien ihn allerdings auch nicht zu interessieren.

Naja, wenn mir eine so einen Unfug schreiben würde, würde mich dass auch nicht interessieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(815 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, wenn mir eine so einen Unfug schreiben würde, würde mich dass auch nicht interessieren ...


Naja Harry, das war ja kein Staranwalt wie du!

Wenn ich aber ehrlich bin: Von deinen 111000 Beiträgen sind gut 20000 noch größerer Unfug als meiner!
Und: Ich bin männlich! Nicht weiblich!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4889 Beiträge, 807x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Also habe ich ihm geschrieben, dass wenn ers nicht verschickt, es eine Anzeige gibt. Und zwar fährt dann nicht die Polizei von mir zu ihm, sondern sie informiert die, die bei ihm sind! Dann stehen die vor der Tür und es gibt eine Anzeige. Dann ist das Handy weg und es gibt eine fette Strafe dazu.
Das ist ja mal Unsinn von vorn bis hinten.

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#10
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(815 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das ist ja mal Unsinn von vorn bis hinten.


Ja und?
Hauptsache es wirkt bei dem Typ. Der war vielleicht Mitte 20 und hat wahrscheinlich nur vom Betrügen gelebt. Hatte Freunde in seinem Whatsapp (auch wenn die Sim aus dem Handy genommen wurde, waren seine User noch lesbar!). Da hieß einer zb: Ich hasse Menschen!
Mittlerweile ist er auch auf E... gesperrt

Das Handy hat meine Tochter noch und es funktioniert!

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