Hallo, es geht um folgendes.
Ich habe anfang dezember ein spiel für die wii auf eBay
verkauft.
Der Käufer hat sofort über Paypal Bezahlt, Nach etwa einer woche hatte ich ein konflikt in Paypal in dem es hieße er hätte sein Artikel nicht erhalten.
Darauf hin sollte ich Paypal den Beleg schicken der zur Sendung des Packets gehört, Auch hatte ich den Käufer klar gesagt das bei einer Privat auktion er den verlust der ware zu tragen hat und eine rückerstattung nicht möglich ist.
Paypal hat aber aus unerklärlichen gründen zu seinen gunsten entschieden und zwar kommentarlos, Ich habe weder die begründung erhalten, noch kann ich es verstehe da ich klar den versandbeleg dagelegt habe.
Was kann ich jetzt tun?
-----------------
""
Fühle mich von Paypal betrogen
quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich jetzt tun?
<hr size=1 noshade>
Das sind die PP-Bedingungen, denen du i.R. der AGB zugestimmt hast:
"4.1. Allgemein. Der Verkäufer belegt den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens, die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. In einigen Fällen reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht aus, so dass der Verkäufer zusätzlich einen Einlieferbeleg vorlegen muss."
Wenn das nicht erfüllt ist, verhält sich PP in seiner Welt korrekt. Deshalb bei PP nur sendungsverfolgt verschicken.
Mit der BGB-Rechtslage hat das nichts zu tun, d.h. du kannst -theoretisch- den KP bei K einfordern, er trägt grundsätzlich das Versandrisiko, § 447 BGB .
Aber: Du musst nachweisen, dass du konkret genau diese Ware an K abgesandt hast. Quittung der Marken/für das Päckchen reicht dafür nicht aus.
Wenn du das nicht kannst ...
-----------------
""
Paypal operiert außerhalb der deutschen Rechtssprechnung, BGB und Co. werden nicht einmal als unverbindliche Richtlinien empfunden, sondern derzeit anscheinend bei der Entscheidungsfindung ignoriert.
Teilweise werden Entscheidungen wohl schlicht ausgewürfelt, jedenfalls entziehen sich die Vorgänge oft jeglicher menschlichen Logik.
Da ein Paypal-'Urteil' keine Auswirkung auf die deutsche Gerichtsbarkeit hat, bleibt dem Verkäufer immer noch der normale juristische Weg offen.
Manchmal hilft es aber auch eine Mail mit genauer Sachverhaltschilderung an webhilfe@paypal.com zu schreiben.
Dort scheinen Leute zu sitzen die der deutschen Sprache mächtig sind und mit gesundem Menschenverstand entscheiden.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Xelyna,
bitte melde dich unter webhilfe@paypal.com bei uns und schick die Fallnummer mit. Wir kümmern uns dann so schnell wie möglich um eine Klärung.
Viele Grüße,
dein Team von der PayPal Webhilfe
--
Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen Sie an der Endung „@paypal.com".
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.
-----------------
""
LoL....dass sich so ein Paypal Typ schon in einem Rechtsforum rumtreiben muss, um die Paypal-Schäden für Rechtskosten in Grenzen zu halten, ist schon heftig.
Mir will ja auch ein Paypal Anwalt ans Leder, wegen einem Artikel, den ich nie gekauft habe. Habe ihm geschrieben, dass ich niemals zahlen werde und er bitte klagen soll.
Klagen tut Paypal aber NIE!
-----------------
""
Das ist bei DIR total unverständlich was Paypal da macht. Du hast sogar einen Einlieferungsbeleg oder nur die Quittung über den Erwerb eines Postwertzeichen ???
Der Beleg das du Postwertzeichen gekauft hast reicht nicht aus, die wollen einen Versandnachweis, welchen es nur bei versicherten Sendungen gibt.
Und wo steht das man bei Paypalzahlungen gezwungen ist, versichert zu versenden ???
Nirgends !!!
Gehe zu einem Anwalt und versuche das durch ein Gericht mit Hilfe des BGB zu klären. Ich mache das auch, falls man mich weiter durch Paypal belästigt.
Entschuldigung für Mehrfachpost war aus versehen.
-----------------
""
-- Editiert am 09.02.2011 18:26
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
20 Antworten
-
2 Antworten